• 17.06.2003, 13:54:15
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GPA-Sallmutter zu EU-Gleichbehandlungs-Richtlinie: Bartenstein pervertiert den eigentlichen Zweck dieser Richtlinie

Richtlinie gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz dient dem Schutz älterer Arbeitnehmer und nicht der Reduzierung ihrer Einkommen

Wien (GPA). Heftige Kritik an Arbeitsminister Bartenstein wegen
seiner einseitigen Interpretation der EU-Richtlinie zur
"Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf” übte heute der
Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA), Hans
Sallmutter.++++

"Will man dem Herrn Minister nicht eine absichtliche
Falschauslegung von EU-Recht unterstellen, so hat er sich zumindest
eine völlig abstruse Interpretation geleistet. Das an sich
lobenswerte EU-Gesetz zielt auf den Schutz benachteiligter Gruppen am
Arbeitsmarkt und Arbeitsplatz ab, so auch behinderter und älterer
ArbeitnehmerInnen”, so Sallmutter. Der GPA-Vorsitzende nimmt dabei
Bezug auf kürzlich angestellte Überlegungen von Minister Bartenstein,
die bis Ende 2003 in Österreich umzusetzende
EU-Gleich-behandlungsrichtlinie dazu zu nutzen, das Prinzip der
Entlohnungsseniorität in vielen Kollektivverträgen in Frage zu
stellen.

"In keinem Kollektivvertrag ist die Entlohnung alleine aufgrund
des Alters festgeschrieben, sondern vielmehr die Entlohnung nach der
Dauer der Branchen- oder Betriebszugehörigkeit sowie des beruflichen
und betrieblichen Erfahrungswissens - und zwar unabhängig vom Alter -
gestaltet. Wenn der Minister glaubt, über eine in der Öffentlichkeit
falsche Darstellung einer EU-Richtlinie Druck in Richtung Sozialabbau
und Lohndumping machen zu können, dann hat er sich getäuscht.”

"Wir werden genau darauf achten, dass alle jene Aspekte der
Richtlinie, die zur Bekämpfung der Diskriminierung in Beschäftigung
und Beruf dienen, zur Umsetzung kommen und wir damit in Österreich
ein Antidiskriminierungsgesetz erhalten, das seinen Namen verdient.
Wir finden es gut, dass künftig etwa der Abbau älterer Mitarbeiter
erschwert und Diskriminierungen bei der Stellensuche, wie etwa die
Angabe von Altersgrenzen in Inseraten unmöglich gemacht wird”, so
Sallmutter weiter.

Der GPA-Vorsitzende weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin,
dass die GPA schon seit vielen Jahren an der Entwicklung neuer,
moderner Gehaltssysteme arbeitet. "Dafür, wie wir Kollektivverträge
mit höheren Einstiegsgehältern und einer Abflachung des sogenannten
Senioritätsprinzipes gestalten, brauchen wir nicht den Rat des
Arbeitsministers und schon gar nicht den Wink mit den Zaunpfahl eines
EU-Rechts. Einen Eingriff des Gesetzgebers in die Autonomie der
KV-Partner würden wir sicher nicht akzeptieren,” schließt Sallmutter.

ÖGB, 17. Juni 2003
Nr. 526

OTS0198    2003-06-17/13:54

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