• 17.06.2003, 08:11:19
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Pensionsreform: Schwerarbeiter-Regelung der Regierung ist Seifenblase!

GBH-Driemer: Kaum jemand erreicht 45 Beitragsjahre!

Wien (GBH/ÖGB). "Wie es aussieht, wird sich die von den
Regierungsparteien vollmundig angekündigte Pensions-Regelung für
Schwerarbeiter wieder einmal als Seifenblase entpuppen! Die
Bundesregierung hat im Verlauf der Diskussionen um die Pensionsreform
und die Schwerarbeiterregelung schon `eindrucksvoll´ bewiesen, dass
es ihr in dieser Angelegenheit keineswegs um die betroffenen Menschen
geht, sondern um das Stopfen ihrer Budgetlöcher", so der
Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz und ÖGB-Vizepräsident,
Johann Driemer.++++

Driemer weiter: "Zuerst wollte die Bundesregierung eine
Schwerarbeiterregelung einführen, die eine prozentuelle Deckelung in
der Pensionsanfallszahl enthält. Das hätte für viele Schwerarbeiter
bedeutet, dass sie allein deshalb nicht in den Genuss der
Schwerarbeiterregelung gekommen wären, weil das Kontingent bereits
ausgeschöpft ist. Nach Protesten des ÖGB wurde diese irrationale
Bestimmung zurückgenommen. Jetzt wird eine durch Verordnung zu
erlassende Regelung für 2007 angekündigt. Abgesehen davon, dass solch
eine schwammige Ankündigung ohne konkrete Inhalte vielleicht dem
Nationalratsabgeordneten Walch ausreichend erscheint, wie er immer
wieder betont, nicht aber der Gewerkschaft Bau-Holz für die
Bauarbeiter. Ich frage mich auch, was mit den Menschen passiert, die
nach jahrzehntelanger Schwerarbeit in den nächsten Jahren in Pension
gehen wollten. Eine Regelung soll es laut Bundesregierung, wenn
überhaupt, erst ab 2007 geben. Die Regelungen, die Abschläge für die
ArbeitnehmerInnen bringen, treten aber schon ab 2004 in Kraft. Ist
das die soziale Verträglichkeit, von der Bundeskanzler Schüssel und
Vizekanzler Haupt so gerne sprechen?"

Auch eine konkrete und zielorientierte Vernetzung des
Pensionssystems mit dem Gesundheitssystem und dem Arbeitsmarkt fehlt
völlig. Das wird gerade auf Schwerarbeiter, und auch hier ganz
besonders auf Bauarbeiter, fatale Auswirkungen haben. Gerade sie
erleiden auf Grund ihres beruflichen Umfeldes besonders häufig
Arbeitsunfälle oder erkranken. Und gerade sie sind auf Grund dieser
Tatsachen in größter Gefahr, im Alter keinen Arbeitsplatz mehr zu
finden, Sie werden "nicht mehr genommen", weil sie nach
jahrzehntelanger Schwerarbeit die geforderte Leistung nicht mehr
erbringen können.

Als Gipfel der sozialen Kälte bezeichnet Driemer das Vorhaben der
Bundesregierung, auch für SchwerarbeiterInnen die Regelung mit 45
Beitragsjahren beizubehalten. Driemer wörtlich: "Das ist reine
Augenauswischerei! Gerade die BauarbeiterInnen, die ihr Leben lang
schwerste Arbeit leisten, sind auf Grund wiederkehrender
Arbeitslosenzeiten im Winter und oft auch auf Grund langer
Ausfallszeiten nach schweren Arbeitsunfällen, gar nicht in der Lage,
jemals 45 Beitragsjahre zu erreichen. Hier müssen die
Versicherungsjahre, die all dies berücksichtigen, als Basis
herangezogen werden. Jahre der Schwerarbeit müssen mit einem höheren
Faktor im Pensionsrecht berücksichtigt werden."

Driemer weiter: "Herr Bundeskanzler und Herr Vizekanzler, sagen
Sie den Bauarbeitern auch, was für sie auf Grund der
Beschäftigungsverläufe durch die von Ihnen initiierte
Pensionsneuregelung an Pensionsleistung von der Bemessungsgrundlage
wirklich überbleibt!"

"Die Bundesregierung hatte es sehr eilig, diese unsoziale
Pensionsreform durchzupeitschen, mit den Schwerarbeitern lässt sie
sich jetzt dafür umso länger Zeit! Ich appelliere im Namen der rund
270.000 Bau- und HolzarbeiterInnen und ihrer Familien nochmals an die
Bundesregierung und insbesondere an den verantwortlichen Minister
Vizekanzler Haupt, so rasch als möglich - und nicht erst 2007 -
gemeinsam mit den Sozialpartnern eine sozial gerechte
Schwerarbeiter-Regelung umzusetzen, die für die Menschen, die ein
Leben lang schwerste Arbeit geleistet haben, auch von Nutzen ist.
Eine Schwerarbeiter-Regelung, die auf der Basis von 45 Beitragsjahren
operiert, ist für jene, die sie am dringendsten brauchen, niemals zu
erreichen", so Driemer abschließend.

ÖGB, 17. Juni 2003
Nr. 524

OTS0007    2003-06-17/08:11

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