• 16.06.2003, 14:15:04
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  • OTS0156 OTW0156

ÖAMTC: Einführung von flächendeckenden Tempo 30-Zonen ist gesetzwidrig

Tempo 30 muss erforderlich und nicht nur zweckmäßig sein

Wien (ÖAMTC-Presse) -"Flächendeckende Tempo 30-Zonen in Bereichen
ohne entsprechende bauliche oder strukturelle Voraussetzungen sind
der falsche Weg und außerdem gesetzwidrig", kritisiert
ÖAMTC-Verkehrstechniker Roman Michalek eine entsprechende Forderung
der Wiener Grünen. Die StVO (Straßenverkehrsordnung) besagt, Tempo 30
müsse erforderlich und nicht nur zweckmäßig sein. Die Entscheidung,
ob eine solche Zone eingerichtet wird, ist somit keine politische,
sondern eine fachlich rechtliche.

"Es macht keinen Sinn, x-beliebig Tempo 30-Zonen einzuführen. Jede
Straße gehört einzeln beurteilt", so Michalek weiter. Die Akzeptanz
würde außerdem durch zeitlich geregelte Steuerung der Tempo
30-Anzeige viel eher erhöht. Sensible Bereiche, wie z.B. vor Schulen,
Kindergärten oder Seniorenresidenzen müssen entsprechend gesichert
und überwacht werden.

Die Senkung der Unfallzahlen kann nur durch gut durchdachtes und
geplantes Organisieren des Verkehrs ohne einseitige Behinderung des
motorisierten Individualverkehrs erreicht werden.

(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Elvira Oberweger

Rückfragehinweis: ÖAMTC Pressestelle
Tel.: (01) 711 99-1218

OTS0156    2003-06-16/14:15

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