• 12.06.2003, 11:47:37
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  • OTS0155 OTW0155

Landesrat Josef Ackerl: Novelle des bundesweiten Glücksspielgesetzes ist Voraussetzung für wirksame Kontrolle

Linz (OTS) - Vergangene Woche kündigte der OÖ Familienbund eine
weitere Initiative zur Änderung des bundesweiten Glücksspielgesetzes
an. "Volle Unterstützung" dafür signalisiert der für die Vollziehung
des "verwandten" OÖ Spielapparategesetzes zuständige Landesrat Josef
Ackerl, der für ein wirksames Vorgehen gegen illegales Glücksspiel
auf diese Änderung angewiesen ist. "Nur allein mir fehlt der Glaube",
so Ackerl, hatte doch Bundeskanzler Schüssel noch im Dezember
vergangenen Jahres eine entsprechende Resolution des OÖ Landtages
ablehnend beantwortet. "Mir ist völlig unklar, welcher Teufel in
dieser Frage den Bundeskanzler geritten hat, aber möglicherweise
steht dieser den Argumenten seiner Parteifreunde offener gegenüber
als jenen des gesamten Landtages," hofft Ackerl.

Wie sich in den letzten Jahren immer deutlicher zeigte, fallen die
diversen, illegalen Geldausspielungen beinah ausschließlich in die
Kompetenz dieses mangelhaften Bundesgesetzes. Nur noch selten kommt
bei der gesetzlichen Verfolgung alleine das OÖ Spielapparategesetz
zur Anwendung. In einer von Ackerl initiierten und allen Parteien
mitgetragenen Resolution hat der OÖ Landtag bereits am 6. Juni 2002
die Bundesregierung zu einer Novelle des Glücksspielgesetzes
aufgefordert. Dieser Resolution vorausgegangen war ein klärendes
Expertengespräch von Landes-Polizeiabteilung, Staatsanwaltschaft,
Sicherheitsdirektion, Finanzlandesdirektion und
Gendarmerie-Kriminalabteilung. Nach einer "längeren Nachdenkpause"
erteilte Bundeskanzler Schüssel in einem Schreiben vom 12. Dezember
2003 diesen Novellierungswünschen eine Absage.
Auf Auftrag von Landesrat Josef Ackerl wurde in den letzten Jahren
verstärkt auf Verstöße gegen das OÖ Spielapparategesetz bzw.
Glücksspielgesetz kontrolliert. Auf einige der wenigen wirksamen
Sanktionen - den Abtransport der Apparate - reagierten die (nur
schwer identifizierbaren) Betreiber mit fest verankerten und nur
mittels Sachbeschädigung abtransportierbaren Apparaten. In der
gesetzlichen Verfolgung schlossen die Gerichte zudem die
entsprechenden Verfahren des öfteren mittels Diversion statt einer
Verurteilung ab und verzichteten auf die gerichtliche "Einziehung"
der beschlagnahmten Geräte. Eine weitere gesetzliche Verfolgung durch
die Verwaltungsstrafbehörden ist dann auf Grund des bestehenden
Doppelbestrafungsverbotes nicht möglich. Um bei all den ohnehin
vorhandenen Problemen - wie der Software/Spielveränderung mittels
Fernbedienung - eine dennoch wirksame Kontrolle zu ermöglichen,
forderte der OÖ Landtag am 6. Juni die Bundesregierung auf,

das Glücksspiel neu zu definieren, vor allem die Ausnahmeregelung für
das Bagatellglücksspiel (bis zu einem Einsatz von 50 Cent)
abzuschaffen und

entweder im Strafgesetzbuch die angedrohten Strafen drastisch zu
erhöhen oder die Ahndung des verbotenen Glücksspiels gänzlich auf die
Verwaltungsebene zu verlagern, die dann für die gesamte
Gesetzes-Vollziehung zuständig wäre.

OTS0155    2003-06-12/11:47

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