- 07.06.2003, 13:46:19
- /
- OTS0029 OTW0029
ÖAMTC: Aussetzen von Haustieren ist kein Kavaliersdelikt
~ Verwahrungs- und Beaufsichtigungspflicht wird streng ausgelegt ~
Wien (ÖAMTC-Presse) - "Vorsicht, Hund auf der Fahrbahn", eine
Verkehrsmeldung, die laut ÖAMTC-Informationszentrale vor allem in den
Sommermonaten immer wieder zu hören ist. Allein der Wiener
Tierschutzverein greift in der Sommerreisezeit fünf mal mehr
herrenlose Hunde und Katzen auf als in der übrigen Zeit des Jahres.
Die Verletzung der Beaufsichtigungspflicht oder gar das
absichtliche Aussetzen von Haustieren stellt eine Gefährdung für alle
Verkehrsteilnehmer dar und wird im Schadensfall auch geahndet,
berichtet ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch. Verursacht ein Haustier
einen Verkehrsunfall, ist der Tierhalter strafrechtlich haftbar und
muss mit Schadenersatzforderungen rechnen. Wird dabei eine Person
getötet oder schwer verletzt, droht eine Haftstrafe von bis zu einem
Jahr. Die Gerichte legen die Verwahrungs- und Beaufsichtigungspflicht
recht streng aus.
Für alle Vierbeiner, die nicht in den Urlaub mitfahren können,
stehen österreichweit Tierpensionen und
Tiersitterservice-Einrichtungen zur Verfügung.
Reisen mit Haustieren
Wer die Reise mit dem Auto antritt, sollte das Fahrzeug auf seine
"Haustiertauglichkeit" prüfen. Auf keinen Fall sollten Tiere frei im
Auto herumklettern können.
Vor allem für kleinere Tiere sind Transportboxen optimal. Die
Boxen werden auf der Rücksitzbank oder am Beifahrersitz befestigt.
Größere Hunde werden am besten mit speziellen Hundesicherheitsgurten
gesichert. Auf der Ladefläche eines Kombis oder Vans liegend, sollte
der Hund unbedingt durch ein stabiles Gitter oder Sicherheitsnetz von
den Menschen im Fahrgastraum abgetrennt sein.
Zu einer stressfreien Autorreise gehören laut ÖAMTC auch Pausen in
regelmäßigen Abständen, in denen man das Tier spazieren führt oder
mit ihm spielt. Bei diesen "Ausflügen" muss das Tier aber unbedingt
an einer Leine geführt werden.
Da in Europa verschiedene Einreisebestimmungen für Haustiere
gelten, sollte man sich rechtzeitig vor Reiseantritt beim ÖAMTC unter
der Telefonnummer 0810 120 120 (zum Ortstarif) informieren.
(Schluss)
ÖAMTC-Informationszentrale/La
Rückfragehinweis: ÖAMTC-Informationszentrale
Tel.: (01) 71199-0
OTS0029 2003-06-07/13:46
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NAC






