- 05.06.2003, 14:37:44
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Raschhofer: Kritik an EP-Spesensystem bleibt aufrecht
Politikerpension für EU-Abgeordnete ab 60 skandalös
Wien, 2003-06-05 (fpd) - "Meine Kritik an der Einführung einer
Politikerfrühpension und eines Spesensystems für die
EU-Parlamentarier bleibt aufrecht", so die freiheitliche
Delegationsleiterin Daniela Raschhofer zur gestrigen Verabschiedung
des EU-Abgeordnetenstatuts im Europäischen Parlament in Straßburg.
"Tatsache ist, daß mit dem neuen Abgeordnetenstatut der Schaffung
einer transparenten und fairen Kostenersatzregelung ein Riegel
vorgeschoben wurde. Die Möglichkeit, zusätzliche Spesen zu kassieren,
bleibt bestehen, und zwar in Form einer sogenannten Entfernungszulage
und Zeitaufwandsvergütung."
In einem Beschluß des EP-Präsidiums, der die Kostenerstattung und
Vergütung für die Mitglieder regelt, heißt es dazu wörtlich: 'Die
Mitglieder erhalten eine Entfernungszulage (...). Die
Entfernungszulage wird auf folgender Basis berechnet: 0-50 Kilometer
20 Euro, 51-250 0,1 Euro/km, 251-1000 0,05 Euro/km, mehr als 1001
0,0025 Euro/km. Die Mitglieder erhalten eine Zeitaufwandsvergütung
(...). Die Zeitaufwandsvergütung wird auf folgender Basis berechnet:
2 bis 4 Stunden 32,13 Euro, 4 bis 6 Stunden 64,25 Euro, mehr als 6
Stunden 128,50 Euro.'
Raschhofer dazu: "Es stimmt schon, daß in Hinkunft nur mehr die
tatsächlichen Kosten eines Flugtickets refundiert werden. Daneben
bekommen die Abgeordneten aber ein recht ansehnliches Körberlgeld in
Form dieser beiden Zulagen. Mit dieser geschickten
Verschleierungstaktik - nämlich nur einen Teil der Bestimmungen zu
ändern - bleibt das Kostenvergütungssystem unüberschaubar und
unverständlich. Regelungen, die derartige Finanzschlupfwinkel
enthalten, lehne ich klar ab. Das Kostenerstattungssystem für
EU-Abgeordnete muß auf den tatsächlich verauslagten Kosten, und
wirklich nur auf diesen, basieren."
Die Diskussion über die Kostenregelung lenke laut Raschhofer jedoch
von einem anderen Mißstand im Abgeordnetenstatut ab, konkret der
Politikerpension für EU-Abgeordnete ab 60. "Der eigentliche Skandal
ist die Tatsache, daß man die Abgeordneten schon mit 60 in
Frühpension schicken will. Dies, obwohl eine Expertengruppe empfohlen
hat, das Pensionsantrittsalter mit 65 Jahren anzusetzen. Das ist eine
schallende Ohrfeige ins Gesicht der europäischen Bevölkerung, die
sich aufgrund der momentanen Debatten zur Sicherung der
Pensionssysteme auf längere Arbeitszeiten wird einstellen müssen. Und
an die Adresse von ÖVP und SPÖ: Einem Statut, das derartige soziale
Ungerechtigkeiten enthält, kann und darf man nicht zustimmen", so
Raschhofer abschließend. (Schluß)
Rückfragehinweis: Freiheitliches Pressereferat
OTS0241 2003-06-05/14:37
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