- 05.06.2003, 13:52:08
- /
- OTS0216 OTW0216
Korrektur zu OTS 0112: ÖAMTC ortet schikanöse Abkassier-Aktionen
Im dritten Absatz der Meldung ÖAMTC ortet schikanöse
Abkassier-Aktionen muss es richtig heißen:
Ein Beispiel: Wenn das auf der Autobahn gemachte Radarfoto "150 km/h"
anzeigt, müssen 5 Prozent, also gerundete 8 km/h abgezogen werden.
Damit ergibt sich eine Fahrgeschwindigkeit von 142 km/h. Der Lenker
bekommt eine Anonymverfügung wegen 12 km/h
Geschwindigkeits-Übertretung. Der Strafsatz ist je nach Bundesland
unterschiedlich und würde in diesem Rechenbeispiel zwischen 29 und 42
Euro liegen.
ÖAMTC ortet schikanöse Abkassier-Aktionen
Utl.: "Nulltoleranz" ist kontraproduktiv und gefährlich
Wien (ÖAMTC-Presse) - In der jüngsten Zeit sehen sich die
ÖAMTC-Juristen mit immer mehr Beschwerden der Kraftfahrer
konfrontiert, die wegen weniger km/h Tempoüberschreitung empfindliche
Geldstrafen zahlen mussten. ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer räumt mit dem
weit verbreiteten Gerücht auf, dass man überall ungestraft um bis zu
20 km/h die Geschwindigkeit überschreiten könne. Der Clubjurist hält
aber eine sogenannte "Nulltoleranz" bei Radar- oder Lasermessungen
für kontraproduktiv und gefährlich.
"Im Prinzip gibt es zwar keinen echten Anspruch auf eine
ziffernmäßig festgelegte Toleranz", sagt Martin Hoffer über die
rechtlichen Hintergründe. Auf die Berücksichtigung der typischen
Eichfehlergrenzen des Messgerätes hat man aber einen rechtlich
durchsetzbaren Anspruch. Bis 100 km/h gemessene Geschwindigkeit ist
das bei Radarmessungen 5 km/h, bei Lasermessungen 3 km/h, über 100
km/h jeweils 5 bzw. 3 Prozent.
Ein Beispiel: Wenn das auf der Autobahn gemachte Radarfoto "150
km/h" anzeigt, müssen 5 Prozent, also gerundete 8 km/h abgezogen
werden. Damit ergibt sich eine Fahrgeschwindigkeit von 142 km/h. Der
Lenker bekommt eine Anonymverfügung wegen 12 km/h
Geschwindigkeits-Übertretung. Der Strafsatz ist je nach Bundesland
unterschiedlich und würde in diesem Rechenbeispiel zwischen 29 und 42
Euro liegen.
Die Behörde muss aber auch prüfen, ob das Verschulden an der
Übertretung und die Folgen der Tat gering sind. In einem solchen Fall
ist das Verfahren einzustellen. Daher wird auch weiterhin nicht die
Überschreitung um ganz wenige km/h bestraft werden können. Sogar die
in der Schweiz praktizierte "Nulltoleranz" erlaubt 4 km/h. Nicht ohne
Grund, denn eine Bestrafung im Bagatellbereich wäre nicht nur unfair,
sondern würde auch die Verkehrssicherheit gefährden.
"Man darf nicht zulassen, dass Kraftfahrer dazu gezwungen werden,
dauernd auf den Tacho zu schauen und dabei andere Verkehrsteilnehmer,
wie z.B. Kinder am Fahrbahnrand, zu vernachlässigen oder zu
gefährden", warnt der Jurist vor den Folgen einer übertriebenen
"Nulltoleranz". Der ÖAMTC kann anhand wissenschaftlicher
Untersuchungen beweisen, dass wegen des Blicks auf den Tachometer die
Blickabwendung von der Fahrbahn mindestens zwei Sekunden "Blindflug"
bewirkt. Ein Fahrzeug legt bei 50 km/h eine Strecke von immerhin rund
28 Metern zurück, bei 130 km/h auf der Autobahn sogar über 70 Meter.
Ein Praxisversuch in Oberösterreich zur "Nulltoleranz" durch das
Innenministerium Anfang des Jahres verlief so negativ, dass er
vorzeitig abgebrochen werden musste.
Im Zusammenhang mit Toleranzen mahnt der Club auch mehr
Ehrlichkeit bei den Tempolimits ein: Wo die Behörde will, dass in
einem Ortsgebiet statt den tatsächlich gefahrenen 70 km/h die
gewünschten 50 km/h nicht überschritten werden, muss dieses
Tempolimit auch ernsthaft überwacht werden. Nach dem Motto "Darf´s
ein bisschen weniger sein?" einen 30-er hinzustellen, schießt über's
Ziel und bewirkt lediglich häufige Übertretungen. Limits und andere
Verbote werden nicht ernst genommen und wirkliche Gefahrenstellen
nicht rechtzeitig erkannt.
Der Club hat aktuelle Beispiele für Bestrafungen nach geringen
Überschreitungen an Stellen, wo keinerlei Gefährdung der
Verkehrssicherheit drohte. "Mich wundert es nicht, dass die
Kraftfahrer das als schikanöse Abkassier-Aktion empfinden",
kritisiert der Jurist abschließend.
(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Sabine Fichtinger
Rückfragehinweis: ÖAMTC Pressestelle
Tel.: (01) 711 99-1218
OTS0216 2003-06-05/13:52
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | OCP






