- 05.06.2003, 13:29:24
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AK: Auch Hackler verlieren voll (3)
Wien (AK) - Hart betroffen sind jene Arbeitnehmer, die kurz vor
der Pension stehen. Auch jene "Hackler", die nächstes Jahr in Pension
gehen, verlieren rund 12 Prozent Bruttomonatspension: Die
"Hacklerregelung" schützt nicht vor massiver Pensionskürzung.
Beispiel Herr Franz D., geboren im November 1944, geht aufgrund der
"Hacklerregelung" mit 1. Dezember 2004 mit 60 Jahren in Pension, er
hat bis dahin immer gearbeitet und 45 Beitragsjahre erworben.
Statt 2.080 Euro Bruttopension nach geltendem Recht wird er nach
den Regierungsplänen nur mehr 1.872 Euro bekommen.
Herr D. verliert 208 Euro pro Monat, 2.912 Euro jährlich (minus 10
Prozent). Dazu kommen weitere rund 2 Prozent Anpassungsverlust, der
Gesamtverlust beträgt dauerhaft 12 Prozent.
Berechnung: Herr D. kann aufgrund der Hacklerregelung mit 60 Jahren mit 1.
Dezember 2004 in Pension gehen, er hat aufgrund durchgehender
Erwerbstätigkeit bereits 45 Beitragsjahre erworben.
Geltendes Recht 1.12.2004: 45x2=90% minus 10 Prozentpunkte
(Abschlag) = 80% von € 2.600,-, ergibt € 2.080,- Pension.
Abänderungsantrag: 1.12.2004: 45x2=90% gedeckelt mit 80,1%
(1,78x45) minus 9,8% (4,2%x2,333, für ihn gilt als frühest mögliches
Pensionsalter 62 Jahre und 4 Monate) = 72,25% von € 2.580,-
(Durchrechnungsverlust beträgt knapp 1%) ergibt €1.864,05, gedeckelt
mit € 1.872,- (90% von € 2.080,-). Dazu kommen weitere rund 2 Prozent
Anpassungsverlust: Die Pension von Herrn D. wird im Jahr 2005 nicht
erhöht, es kommt dadurch zu einer dauerhaften Entwertung seiner
Pension im Ausmaß der vollen Inflationsrate. Der Gesamtverlust
beträgt dauerhaft 12 Prozent.
OTS0203 2003-06-05/13:29
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