- 04.06.2003, 11:11:52
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Regionen haken bei Konventsvorschlag zur EU-Verfassung nach
Schausberger und Sausgruber: Sozialhilfe muss Ländersache bleiben / Zuckerbrot und Peitsche zu vorliegenden Entwürfen
Salzburg (OTS) - "Wir müssen die Kirche im Dorf und die
Sozialhilfepolitik bei den Ländern lassen". So kommentierte
Landeshauptmann Dr. Franz Schausberger heute, Mittwoch, 4. Juni,
seinen jüngsten Vorstoß zur Sicherung der Interessen und Rechte von
Ländern und Regionen in der zukünftigen EU-Verfassung. Das Präsidium
des Europäischen Konvents hat am 26. bzw. 28. Mai den Entwurf der
vier Teile des in Vorbereitung befindlichen Verfassungsvertrages
vorgelegt. Diese werden nun in den Konventssitzungen im Juni
behandelt, bevor das Ergebnis dem Europäischen Rat von Thessaloniki
vorgelegt wird.
Dr. Schausberger und sein Vorarlberger Amtskollege Dr. Herbert
Sausgruber haben sich in ihrer Funktion als "Gemeinsame
Ländervertreter" an Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel,
Außenministerin Dr. Benita Ferrero-Waldner und an die
österreichischen Konventsmitglieder gewandt, um ihren Forderungen in
der entscheidenden Phase der Entstehung einer erstmaligen
EU-Verfassung Nachdruck zu verleihen.
Als Ländervertreter für den Konvent haben Schausberger und Sausgruber
den Entwurf vor dem Hintergrund der von den Ländern im Zusammenhang
mit den Konventsarbeiten erhobenen Forderungen geprüft. Ergebnis war,
dass einige Länderforderungen in den Textentwurf eingeflossen sind.
Allerdings umfassen die Länderforderungen noch mehrere weitere
Punkte, die im jetzt vorliegenden Entwurf keine Berücksichtigung
gefunden haben.
Die Länder lehnen den Vorschlag des Konventspräsidiums ab, dass die
EU Initiativen zur Koordinierung der Sozialpolitik der
Mitgliedstaaten ergreifen kann. "Sozialpolitik spiegelt die
traditionelle Vielfalt der sozialen Systeme wider und muss sich an
den jeweiligen Volkswirtschaften orientieren. Keinesfalls akzeptiert
werden können aus Ländersicht allfällige EU-Kompetenzen im
Zusammenhang mit Sozialhilfeangelegenheiten", argumentieren die
Ländervertreter.
Klagerecht für Regionen und Mitwirkung im Rat
Weitere wichtige Forderungen sehen Schausberger und Sausgruber
bislang noch nicht oder nicht ausreichend in den Entwürfen
berücksichtigt: die Absicherung der Ländermitwirkung im Rat der EU
und das Klagerecht für Regionen mit Gesetzgebungskompetenzen bei
Verletzung des Subsidiaritätsprinzips durch EU-Organe. "Es muss
uneingeschränkt weiter möglich bleiben, dass Vertreter von Regionen
an der Arbeit des Rates mit Stimmrecht mitwirken können",
untermauerte Schausberger die Länderforderung. Und: "Verantwortung
auf der einen Seite braucht auch rechtliche
Verteidigungsmöglichkeiten auf der anderen, deshalb ist für uns ein
geregeltes Klagerecht so wichtig."
In diesen Forderungen weiß sich Schausberger auch einer Meinung mit
dem Baden-Württembergischen Ministerpräsidenten Erwin Teufel, mit dem
der Landeshauptmann bei einem Arbeitsbesuch in Salzburg gestern das
erneute Nachhaken der Regionen in der EU-Verfassungsentstehung
erörterte.
Lobbying brachte Erfolge
Der stete Tropfen, mit dem Schausberger und die österreichischen
Ländervertreter auf mehr Rechte und Gestaltungsspielräume für
Regionen in der EU pochen, höhlte aber auch bereits den Stein und
zeige Erfolge. "Wir begrüßen die ausdrückliche Erwähnung der Regionen
und lokalen Gebietskörperschaften als Teile der nationalen Identität,
die von der EU respektiert werden müssen, die Erwähnung der Regionen
und lokalen Gebietskörperschaften als politische Akteure im
Subsidiaritätsprotokoll, das Bekenntnis, dass die Europäische
Kommission alle von ihren Rechtsakten betroffenen
Gebietskörperschaften konsultieren und erstmals auch administrative
und finanzielle Auswirkungen auf diese Gebietskörperschaften
nachweisen muss und die Einbeziehung der Regionalparlamente mit
Legislativkompetenzen in die Subsidiaritätsprüfung. Auch die
Aufwertung des Ausschusses der Regionen durch die Einräumung eines
Klagerechts wegen Subsidiaritätsverletzung sehen wir positiv", hoben
die beiden Landeshauptleute hervor. Die jetzige Fassung ist auf Grund
der zahlreichen Aktivitäten von starken Regionen innerhalb der
Mitgliedstaaten und nicht zuletzt auf das Engagement der REG
LEG-Initiative zurückzuführen.
OTS0097 2003-06-04/11:11
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