- 03.06.2003, 13:49:57
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BUDGETAUSSCHUSS: GRÜNE LEGEN VORSCHLÄGE FÜR POLITIKERPENSIONEN VOR Bartenstein kündigt "zweistelligen Solidarbeitrag" an
Wien (PK) - Die Grünen haben im Rahmen der heutigen Beratungen
des Budgetausschusses zum Budgetbegleitgesetz ihre Vorstellungen
für eine Reform der Politikerpensionen vorgelegt. Sie wollen das
alte Bezügegesetz mit 1. Jänner 2004 ersatzlos auslaufen lassen,
was einer Abschaffung neuer Politikerpensionen gleichkommt. Die
von den Politikern jeweils eingezahlten Beträge sollen errechnet
und "aufgezinst" einer öffentlichen Pensionsversicherung bzw.
einer Pensionskasse zugeführt werden. Personen, die bereits Ruhe-
oder Versorgungsbezüge nach dem Bezügegesetz erhalten, sollen, so
der Vorschlag der Grünen, einen Pensionssicherungsbeitrag
leisten.
Dieser ist gemäß dem von Abgeordnetem Karl Öllinger heute
eingebrachten Abänderungsantrag gestaffelt und richtet sich nach
der Höhe der Politikerpension: Bis zum Ausmaß der ASVG-
Höchstpension soll er 8 Prozent betragen; von Pensionsteilen, die
darüber liegen, sollen 20 Prozent abgezogen werden. Für
Pensionsteile über der Deckelungsgrenze des
Bezügebegrenzungsgesetzes - das gilt noch für etliche alte
Politikerpensionen - wollen die Grünen den
Pensionssicherungsbeitrag überhaupt mit 40 % festlegen.
Politiker, die noch vor dem 1. Jänner 2004 einen Ruhebezug
beantragen, aber weiter aktiv sind, sollen für die Dauer ihrer
aktiven Tätigkeit ausschließlich den Aktivbezug ausbezahlt
bekommen. Abgeordneter Öllinger begründete dies heute damit, dass
es nicht einzusehen sei, dass die Betroffenen, wie im Antrag der
Koalitionsparteien vorgesehen, den Ruhebezug - und nicht den
Aktivbezug - bekommen sollen.
Das abrupte Auslaufen des Bezügegesetzes, das
verfassungsrechtlich abgesichert werden müsste, hält der
Abgeordnete deshalb für notwendig, weil sonst aufgrund der
bestehenden Übergangsregelungen Politiker noch bis in die 20er
oder 30er Jahre nach dessen Bestimmungen in Pension gehen
könnten. Das Bezügegesetz gilt nur noch für Personen, die bereits
seit einigen Jahren in der Politik sind, für "neue" Politiker ist
das Bundesbezügegesetz, das keine ausdrücklichen
Politikerpensionen mehr vorsieht, maßgeblich.
Wirtschaftsminister Martin Bartenstein zeigte sich heute
überzeugt, dass gemeinsam mit der Pensionssicherungsreform auch
"notwendige Veränderungen" in Bezug auf die Politikerpensionen
beschlossen werden. Ihm zufolge wird es auch für Politiker ein
Pensionsantrittsalter von 65 Jahren geben, für Politikerpensionen
ist seiner Auskunft nach ein "zweistelliger" Solidarbeitrag
vorgesehen. In Richtung Abgeordnetem Öllinger meinte Bartenstein,
er verstehe die Kritik der Grünen nicht, schließlich hätten auch
sie 1997 der Neuregelung der Politikerbezüge und damit den
Übergangsbestimmungen im Bezügegesetz zugestimmt. (Schluss)
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