EuGh-Urteil bringt mittelbar Veränderungen im Wahlrecht
Wien (OTS) - Das von der ÖH seit langem geforderte passive
Wahlrecht für nicht EWR - BürgerInnen bei den Wahlen zur
österreichischen HochschülerInnenschaft scheint bald Wirklichkeit zu
werden. Ein Rechtsspruch des EuGH zum passiven Wahlrecht von
ausländischen ArbeitnehmerInnen bei den Arbeiterkammerwahlen lässt
diesen Schluss zu. "Das Urteil der europäischen Höchstinstanz darf
bei der Verabschiedung des neuen Hochschulgesetzes nicht mehr
unberücksichtigt bleiben. Damit wird ein großes demokratisches Manko
endlich aus dem Weg geräumt", zeigt sich ÖH-Vorsitzende Andrea Mautz
sichtlich zufrieden.
Nachdem der EuGH in einer Vorabentscheidung auch ausländischen
ArbeitnehmerInnen das passive Wahlrecht bei den österreichischen
Arbeiterkammerwahlen zugestanden hat, wird dieser Präzedenzfall auch
Auswirkungen auf das Wahlrecht zur ÖH haben. "Schon seit langem
setzen sich alle studentischen Fraktionen, mit Ausnahme des RFS, für
das passive Wahlrecht aller ÖH-Mitglieder ein. Es ist bedenklich,
dass dieser Gruppe bisweilen ein so wichtiges demokratisches Recht
vorenthalten wird", bringt Mautz die Problematik auf den Punkt,
"außerdem sollte jeder, der den ÖH-Beitrag bezahlt, volles
Mitbestimmungsrecht besitzen. Hier sind Veränderungen, wie sie sich
jetzt abzeichnen, dringend notwendig", so Mautz weiter.
Auch Anita Weinberger, zweite Frau im ÖH-Vorsitzteam, sieht das
Bemühen der ÖH endlich bestätigt: "Als finanziell und administrativ
eigenständige Organisation ist die ÖH trotzdem von einem Beschluss
im Nationalrat über das passive AusländerInnenwahlrecht abhängig.
Jeder einzelne Abgeordnete wird sich nun fragen müssen, ob er gegen
eine geltende Entscheidung des EuGH stimmt. Unsere Entscheidung ist
klar, auch weil wir auf die konstruktive Mitarbeit unserer
ausländischen KollegInnen nicht verzichten können und wollen."
OTS0154 2003-06-03/13:14
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