- 03.06.2003, 11:24:00
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Kriminalbeamtengewerkschaft: Gegen die Schaffung eines einheitlichen Wachkörpers und Ablehnung der Pensionsreform
Wien (OTS) - Die Delegierten der erweiterten Bundesleitung der
Kriminalbeamtengewerkschaft, die am 27. Mai 2003 in Wien eine
eintägige Tagung abgehalten haben, sprachen sich geschlossen (FSG und
FCG) gegen die Zusammenlegung von Polizei, Gendarmerie, Zollwache und
Kriminaldienst zu einem einheitlichen Wachkörper der Exekutive aus.
Das Kriminalbeamtenkorps, ein eigenständiger Wachkörper nach Art. 78d
B-VG, muss weiterhin in Über- und Unterordnung zur Generaldirektion
für die Öffentliche Sicherheit - Bundeskriminalamt und zu den neu zu
schaffenden Landeskriminalämtern (in Wien Kriminalamt) bestehen
bleiben.
Der Projektauftrag kann in allen Punkten widerlegt werden. Durch
die Reform kommt es zu keiner Erhöhung der Schlagkraft der Exekutive
im Kampf gegen die Kriminalität und ergibt sich keine bestmögliche
internationale Kompatibilität im Zusammenhang mit einer
grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung. Im Gegenteil, die
derzeit ausgezeichnete Arbeit des Kriminaldienstes wird zerstört, die
Mitarbeiter demotiviert und das Bundeskriminalamt mit seinen
Aufgaben/Kompetenzen in Frage gestellt.
Aus internationaler Sicht gibt es in allen zivilisierten Ländern
eine eigene Kriminalpolizei - Österreich geht den umgekehrten Weg.
Hier will man das eigenständige "Kriminalbeamtenkorps" abschaffen und
in einen uniformierten Wachkörper eingliedern - ein Anachronismus.
Bevor es zu einer Reform der Wachkörper kommt, muss zuerst der
Österreichkonvent die Behördenstruktur festlegen. Die Aufgaben des
Wachkörpers ergeben sich aus der Aufgabenstellung der jeweiligen
Behörde und nicht umgekehrt; jedes Handeln der Wachkörper wird der
Behörde zugerechnet.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt kamen die Delegierten zum
Schluss, dass die von der Bundesregierung vorgelegte Pensionsreform
aufgrund der hohen Verluste bei den zukünftigen Pensionen abgelehnt
wird. Die vom ÖGB und der GÖD beschlossenen Maßnahmen werden in allen
Fällen mitgetragen.
OTS0090 2003-06-03/11:24
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