• 03.06.2003, 09:56:16
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  • OTS0048 OTW0048

Hofmann: Infrastrukturabgabe von Einkaufszentren einheben

RFW: Wildwuchs von Einkaufszentren auf der grünen Wiese nicht auf Kosten des Steuerzahlers

Wien (OTS/RFW) - Die Einhebung einer Infrastrukturabgabe für
Einkaufszentren auf der grünen Wiese fordert der Bundesobmann des
Ringes Freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RFW) und
FP-Wirtschaftssprecher, NAbg, Max Hofmann. Die explosionsartige
Vermehrung der Handelsflächen auf der grünen Wiese habe gigantische
Kosten für die Allgemeinheit und eine Wettbewerbsverzerrung zum
Nachteil der Handelsbetriebe in den Orts- und Stadtzentren
verursacht.

"Die durch neue Einkaufszentren auf der grünen Wiese notwendige
Verlagerung und Neuordnung der Verkehrsströme bringt durch die
Neuerrichtung von Ampelanlagen, Autobahnabfahrten, Verbreiterung bzw.
Neuerrichtung von Verkehrswegen etc. einen finanziellen Mehraufwand
mit sich, der zum überwiegenden Teil von der öffentlichen Hand
getragen werden muß," so Hofmann.

Dem gegenüber seien die gewachsenen Orts- und Stadtkerne durch
beschränkende Maßnahmen und den Kaufkraftabfluß schwer in
Mitleidenschaft gezogen und die Nahversorgung vielerorts zerstört
worden. "Die Wirtschaftstreibenden in den Ortszentren müssen große
Summen für Parkzuschüsse aufbringen oder wie z.B. in zahlreichen
Städten eine "Luftsteuer"bezahlen."

Als erster Schritt sei die Einhebung der bereits vom Gesetzgeber
vorgesehenen Verkehrsanschlussabgabe von der Kompetenz der Kommunen
zu den Ländern zu transferieren, zumal die Gemeinden bislang von
ihrem Recht nicht Gebrauch gemacht hätten. Damit sei die Herstellung
einer Chancengleichheit zwischen der "grünen Wiese" und den
gewachsenen Strukturen bislang versäumt worden. "Darüber hinaus
tragen etliche Gemeinden noch das Ihre zur Wettbewerbsverzerrung,
indem sie riesige Parkflächen den Einkaufszentren kostengünstig bis
zum Nulltarif zur Verfügung stellen", kritisiert Hofmann.

Als zweiten Schritt müsse über die Ausweitung der
Verkehrsanschlußabgabe zu einer Infrastrukturabgabe, welche sämtliche
Kosten für Anschlüsse, Ver- und Entsorgung etc. beinhalte,
nachgedacht werden, so die Forderung Hofmanns, welche auch die
Zweckbindung der dadurch eingenommenen Mittel zugunsten der KMU´s in
den Orts- und Stadtzentren vorsieht.

"Als weitere Maßnahme muß sich die Ansiedlung von EKZ nachteilig auf
jene Gemeinden auswirken, welche die Neuansiedlung mit Lockangeboten
und Steuergeschenken betreiben. Das heißt, der Nachlass von
Gemeindesteuern etc. hat dann im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes für
sämtliche im Gemeindegebiet bestehenden Betriebe zu gelten, weil
sonst unbegründeter Wettbewerbsvorteil geschaffen wird. Damit würde
eine Reduzierung der Lockangebote an die Einkaufszentrenbetreiber
erreicht, mit denen sich derzeit Österreichs Gemeinden gegenseitig
überbieten," so Hofmann, der angesichts der alarmierenden
Entwicklungen im Handel für ein konsequentes Durchgreifen der Länder
eintritt: "Die Bedarfszuweisungen an die Gemeinden sind im selben
Umfang zu kürzen, in dem diese auf ihnen zustehenden Gemeindesteuern
verzichten. Bislang ist es allerdings lediglich bei Drohgebärden der
Länder geblieben."

OTS0048    2003-06-03/09:56

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | RFW

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