- 02.06.2003, 14:19:35
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Hagenhofer: Erweiterte Ladenöffnungszeiten bedeuten Verschlechterung für Familien und ArbeitnehmerInnen
Begleitmaßnahmen sind notwendig
Wien (SK) Der Ministerrat hat kürzlich die Ausweitung der
Ladenöffnungszeiten beschlossen - mit allen Nachteilen für die
Beschäftigten im Handel und in handelsähnlichen Dienstleistungen, wie
SPÖ-Abgeordnete Marianne Hagenhofer am Montag gegenüber dem
Pressedienst der SPÖ betonte. Künftig darf laut Ministerratsbeschluss
nun an Werktagen von 5 bis 21 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
von 5 bis 18 Uhr gearbeitet werden. Bei "besonderem regionalen
Bedarf" können die Geschäfte auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet
werden. Außerdem wurde beschlossen, dass die Landeshauptleute der
einzelnen Bundesländer konkrete Öffnungszeiten innerhalb dieses neuen
Rahmens festlegen können. "Das könnte also neun verschiedene
Öffnungszeiten innerhalb Österreichs bedeuten", wie Hagenhofer
betonte . Für Hagenhofer besteht daher Ergänzungsbedarf beim neuen
Gesetz: "Für die ArbeitnehmerInnen muss es entsprechende
Begleitmaßnahmen zu den neuen Ladenöffnungszeiten geben. ****
"Menschen mit Kinder- oder anderen Betreuungspflichten müssen in der
Lage sein, zu den erweiterten Zeiten überhaupt arbeiten gehen zu
können. Eine gleichzeitige Erweiterung von
Kinderbetreuungsmöglichkeiten etwa wurde nicht einmal angedacht",
kritisierte die SPÖ-Abgeordnete.
Sollte es nun zu unterschiedlichen Öffnungszeiten in den
verschiedenen Bundesländern kommen, hätte dies weitreichende
Auswirkungen. "In jenen Bundesländern mit längeren Öffnungszeiten
würden die Arbeitsplätze drastisch an Attraktivität verlieren. In der
Folge würde sich die Zahl der innerösterreichischen GrenzpendlerInnen
erhöhen. Dies hätte wiederum Auswirkungen auf den Verkehr, aber
leider fehlen auch hier begleitende Maßnahmen", erläuterte die
Abgeordnete. Für TouristInnen, deren Reise durch mehrere
österreichische Bundesländer führt, wären uneinheitliche
Ladenöffnungszeiten verwirrend und unüberschaubar. "Das würde unter
Umständen sogar mögliche negative Folgen für die Tourismuswirtschaft
bedeuten", kritisierte sie.
"Wie für das Thema Pensionsreform muss auch beim Thema
Ladenöffnungszeiten für die Bundesregierung gelten: Ein neues Gesetz
darf kein unfertiges Gerüst, sondern muss ein Gesamtkonzept sein,
dass einem so komplexen Thema gerecht wird! Verwaltungsvereinfachung,
Überschaubarkeit sowie die Berücksichtigung der Arbeits- und
Lebensbedingungen der betroffenen Menschen müssen die Ziele dabei
sein", forderte Hagenhofer.
"Ich appelliere an die Landeshauptleute, die ihnen übertragene
Verantwortung wahrzunehmen und ihre Verordnungen über die
Ladenöffnungszeiten in den einzelnen Bundesländern entsprechend
sensibel zu gestalten. Oberstes Gebot sollte die Rücksichtnahme auf
die ArbeitnehmerInnen und deren Familien im Handel und in
handelsähnlichen Dienstleistungen sein! Auch der "besondere regionale
Bedarf" darf nicht leichtfertig und ohne genaue Prüfungen konstatiert
werden. Zweitens wäre eine Abstimmung der Landeshauptleute
untereinander zur möglichst einheitlichen Gestaltung der
Öffnungszeiten wünschenswert. Die neue Regelung soll für alle
bewältigbar und lebbar sein", so Hagenhofer abschließend. (Schluss)
up/mm
OTS0192 2003-06-02/14:19
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