- 01.06.2003, 08:00:00
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"profil": Eurofighter-Gegengeschäfte könnten gegen EU-Recht verstoßen
Gutachter sehen Verletzung des Diskriminierungsverbots im EG-Vertrag
Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag
erscheinenden Ausgabe berichtet, kommen der Wiener Rechtsanwalt Karl
Newole, die Vergaberechtsexpertin Agnes Kienast und der
Europarechtsprofessor Thomas Eilmansberger in einem Rechtsgutachten
zu dem Schluss, dass die zwischen der Bundesregierung und dem
Eurofighter-Hersteller EADS vereinbarten Gegengeschäfte gegen
EU-Recht verstoßen könnten.
Die Juristen gelangen in ihrem Gutachten zu der Ansaicht, dass
Österreich mit den beabsichtigten Gegengeschäften im geplanten Ausmaß
von vier Milliarden Euro gegen Artikel 28 des EG-Vertrags verstoßen
würde. Nach dieser Regelung darf inländischen Erzeugern kein
Wettbewerbsvorteil durch ihren Staat verschafft werden.
Nach Ansicht der Gutachter würde Österreich heimische Unternehmen
im Vergleich zu ihren Mitbewerbern im EU-Ausland begünstigen, indem
die Regierung den Eurofighter-Hersteller EADS dazu verpflichtet,
Geschäfte mit österreichischen Unternehmen abzuschließen. Als Folge
eines solchen Rechtsverstoßes könnte gegen die Republik Österreich
ein Vertragsverletzungsverfahren vor der EU-Kommission eingeleitet
werden und nicht zum Zug gekommene Unternehmen auf Schadenersatz
klagen.
OTS0003 2003-06-01/08:00
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