• 30.05.2003, 09:46:21
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Unfallrentner können sich 6 Millionen Euro vom Finanzamt zurückholen

AKNÖ richtet Gratis-Hotline für ihre Mitglieder ein. Präsident Staudinger fordert vollständige Rücknahme der Besteuerung.

Wien (AKNÖ).- Seit dem Jahr 2001 müssen Österreichs Unfallrentner
Steuern zahlen. Dieser Beschluss der schwarz-blauen Regierung sorgt
nach wie vor für Empörung. AKNÖ-Präsident Staudinger: "Die
Betroffenen leiden ihr Leben lang an den Folgen eines
Arbeitsunfalls. Nur zu oft verlieren sie ihren Job oder können wegen
ihrer Behinderung nur noch eingeschränkt Geld verdienen. Die
Unfallrente wird bitter benötigt, zum Beispiel um höhere Arztkosten
und medizinische Behelfe zu zahlen. Die Besteuerung ist
unmenschlich, sie gehört abgeschafft."
Die Arbeiterkammer forderte eine Überprüfung durch den
Verfassungsgerichtshof. Die Entscheidung des Höchstgerichts: Für die
Jahre 2001 und 2002 muss das Finanzamt den betroffenen Personen die
Steuer zurück erstatten, weil in dem überhastet beschlossenen
Gesetzesentwurf die Übergangsbestimmungen fehlen. Bis zum 31.12.2003
muss dazu eine gesetzliche Neuregelung erfolgen.

Bei der Steuerrückerstattung geht es um einen sehr hohen Betrag:
Insgesamt 6.045.300, 30 Euro Steuern haben Österreichs Unfallrentner
im Jahr 2001 und 2002 bezahlt (Quelle: AUVA). Darunter fallen auch
jene 13.272 Niederösterreicher, die eine durchschnittliche Rente von
313 Euro monatlich beziehen. Aber Achtung: Die Steuer wird nicht
automatisch vom Finanzamt zurück erstattet.
Mag. Veronika Langer, Steuerrechts-Expertin der AKNÖ: "Unfallrentner
müssen unbedingt einen Antrag an das Finanzamt stellen. Das kann
etwa im Rahmen der Arbeitnehmer-Veranlagung erfolgen. Erst dann kann
das Finanzamt aktiv werden." Unfallrentner müssen darauf achten,
dass sie dem Finanzamt die nötigen Unterlagen für beide Jahre
zukommen lassen. Wenn man für das Jahr 2001 schon früher eine
Arbeitnehmer-Veranlagung beantragt hat, reicht es, wenn nur für das
Jahr 2002 der Antrag gestellt wird. Wer noch keinen Antrag 2001
gestellt hat, kann dies bis maximal 5 Jahre rückwirkend nachholen.
Die AKNÖ hat eine Gratis-Hotline für ihre Mitglieder eingerichtet:
0800/232323/1105

Ab dem Jahr 2003 müssen Unfallrentner die Steuer zahlen.
AKNÖ-Präsident Staudinger fordert die vollständige Aufhebung der
Unfallrentenbesteuerung:
"Die Regierung hat Reparaturen versprochenen. Tatsache ist, dass
Menschen, die wegen eines Arbeitsunfalls körperlich oder geistig
behindert sind, ab 2003 von ihrer Unfallrente, die eine
Entschädigung und kein Einkommen ist, hohe Steuern zahlen müssen."

Schon mit einem Jahreseinkommen ab 7.270 Euro bis 21.800 Euro werden
auch Unfallrenten mit
31 % besteuert. Zusätzlich zur Unfallrentenbesteuerung wurden im
Jahr 2000 bzw. 2001 die Einschleifregelungen des allgemeinen
Steuerabsetzbetrages und Pensionistenabsetzbetrages eingeführt.
Kombiniert mit der Progressionstabelle kann es dadurch sogar zu
einer effektiven Steuerbelastung der Unfallrente von über 40 %
kommen, trotz 31%igem Spitzensteuersatz.
Staudinger bezeichnet die Unfallrentenbesteuerung als eine der
schnellen Geldbeschaffungsaktionen der Regierung: "Die menschlichen
Schicksale, mit denen wir in der Beratung konfrontiert sind,
berühren uns tief. Wer plötzlich weniger als zwei Drittel seiner
Rente erhält, weiß einfach nicht, woher er das nötige Geld nehmen
soll, um alle Rechnungen bezahlen zu können. Diese Besteuerung ist
zutiefst unsozial. Ich fordere die Regierung auf, die
Unfallrentenbesteuerung zur Gänze zurückzunehmen. Jedes weitere Wort
einer angeblichen Behindertenhilfe ist sonst unglaubwürdig."

Konkrete Beispiele:
Pensionist, steuerpflichtiges Einkommen (Jahrespension): 16.715 Euro
Unfallrente im Jahr 2002, unbesteuert: Euro 2.180

Unfallrente im Jahr 2003, versteuert:    Euro  1.263,78
Verlust: 916,22 Euro bzw. 42 %

Arbeiterin, steuerpflichtiges Einkommen (Aktivbezug): Euro 15.106,80
Unfallrente im Jahr 2002, unbesteuert: Euro 2.180

Unfallrente im Jahr 2003, versteuert:    Euro  1.416,56
Verlust: Euro 763,41 bzw. 35 %

(Schluss)

OTS0042    2003-05-30/09:46

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKN

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