- 28.05.2003, 14:32:21
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Maier zu Unterstinkenbrunn: Verwaltungsgerichtshof gibt Tierärzten und SPÖ Recht!
Rechtswidrige Bescheide aufgehoben
Wien (SK) "Der Verwaltungsgerichtshof gibt den Tierärzten und der SPÖ
Recht", freute sich am Mittwoch SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann
Maier gegenüber dem Pressedienst der SPÖ über das Erkenntnis des
Verwaltungsgerichtshofs in der Causa Unterstinkenbrunn. Die
Vorgeschichte: Für Aufregung hatte im Herbst 2001 die Absetzung
unabhängiger Schlachttier- und Fleischuntersuchungstierärzte in
Unterstinkenbrunn gesorgt. "Der ortsansässige Schlachthofbesitzer,
der dort auch Gemeinderat ist, setzte durch, dass durch die Gemeinde
angestellte Tierärzte die Kontrolltätigkeit im Schlachthof
durchführten. Er ersetzte rund 15 unabhängige und daher nicht
weisungsgebundene, freiberufliche Tierärzte. Gegen diese
Vorgangsweise hat die SPÖ vor knapp zwei Jahren auch mittels einer
parlamentarischen Anfrage protestiert", erklärte
SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier, der sich vehement für
eine Kompetenzverschiebung bei der Vollziehung veterinärrechtlicher
Vorschriften vom Agrarressort zum Konsumentenschutz- bzw.
Gesundheitsressort aussprach. ****
Die unhaltbare Vorgangsweise in Unterstinkenbrunn wurde nun mit einem
Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom April 2003 aufgehoben.
"Gerade in Zeiten von Lebensmittelskandalen und fehlenden
veterinärrechtlichen Kontrollen ist die Unabhängigkeit von Prüfern
und Untersuchungsorganen unabdingbar. Die Menschen haben es verdient,
dass sie einwandfreie Lebensmittel auf den Teller bekommen und in
Schlachthöfen die veterinärrechtlichen Bestimmungen - z.B. die
Fleischbeschau - eingehalten werden", betonte Maier.
Die Hauptforderung der SPÖ, sagte Maier, bleibt nach wie vor
aufrecht. "Es geht um die korrekte Vollziehung von Gesetzen im Rahmen
der mittelbaren Bundesverwaltung: Daher wird es als unabdingbar
angesehen, dass auf Landesebene mit der Vollziehung
veterinärrechtlicher Vorschriften das zuständige Gesundheitsressort
oder Konsumentenschutzressort betraut wird und nicht das
Agrarressort! Nur dann kann eine Trennung von Kontrollorganen und
kontrollierten Betrieben erreicht werden. Es ist hoch an der Zeit und
im Sinne der KonsumentInnen, dass diese Kompetenzverschiebung endlich
durchgeführt wird, wobei die Verantwortung bei den einzelnen
Landeshauptleuten liegt", schloss Maier. (Schluss) up/mp/mm
OTS0193 2003-05-28/14:32
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