• 28.05.2003, 13:35:57
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  • OTS0171 OTW0171

Finz: Matznetter-Aussagen zu Pensionskassen sind falsch

Für die Versicherten kommt es zu keiner Schmälerung ihres Pensionsanspruches

Wien (28.05.2003) - "Im Zusammenhang mit der von der Regierung
geplanten Änderung im Pensionskassengesetz kann keinesfalls von einer
'Enteignung von Pensionsansprüchen' gesprochen werden", so
Finanzstaatssekretär Dr. Alfred Finz zum Vorwurf von
SPÖ-Budgetsprecher Christoph Matznetter. "Die Aussagen von Matznetter
sind somit falsch." ****

"Die garantierte Mindestverzinsung von 1,5 Prozent wird nicht
abgeschafft, da sich an der Berechnungsformel für die
Mindestverzinsung nichts ändert", berichtigt der
Finanzstaatssekretär. "Im Rahmen eines Maßnahmenbündels zur
Stabilisierung des Pensionskassensystems wird die Auszahlung des
Mindestverzinsungsanspruches auf laufende Pensionszuschüsse
umgestellt. Das heißt, und damit ist Matznetter's Enteignungs-Ansage
widerlegt, dass es für die Versicherten zu keiner Schmälerung ihres
Pensionsanspruches kommt, da dieser Zuschuss von den Pensionskassen
so lange gewährt werden muss, bis die laufenden Kapitalerträge die
Fehlbeträge abdecken. Anwartschaftsberechtigte erhalten den Zuschuss
ab Pensionsantritt."

Ohne diese Systemänderung würden die Eigenmittel der Pensionskassen
nicht ausreichen, die Verpflichtungen aus dem Mindestertrag
abzudecken (bis zu 400 Mio €). Als laufenden Zuschuss werden die
Pensionskassen ihre Verpflichtungen - allenfalls mit geringen
Eigentümerzuschüssen - aber erfüllen können. (Schluss)

Rückfragehinweis: Staatssekretariat des Bundesministeriums für
Finanzen

Petra Roth
                  Pressesprecherin
                  Tel.: +43-1-514 33/1234
                  mailto: [email protected]
                  http://www.bmf.gv.at
OTS0171    2003-05-28/13:35

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