- 28.05.2003, 11:14:06
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Pirker: Auslieferungsabkommen EU-USA wird unterstützt
Ergänzungen zur Einhaltung europäischer Rechtsnormen notwendig
Brüssel, 28. Mai 2003 (ÖVP-PK) "Eine wirksame
Verbrechensbekämpfung kann nicht an den EU-Grenzen Halt machen. Die
internationale Zusammenarbeit muss viel mehr gefördert werden", sagte
heute EVP-Sicherheitssprecher Dr. Hubert Pirker in Brüssel. Pirker
hatte in den letzten Tagen intensive Verhandlungen über den Inhalt
des Abkommens geführt, das kommende Woche am 4. Juni in Strassburg
vom Plenum und am 5. Juni vom Rat der Innen- und Justizminister
beschlossen werden soll. "Die EU hat grundsätzlich ein großes
Interesse an einer Kooperation mit den USA. Dabei müssen allerdings
die rechtlichen Grundlagen der EU unbedingt gewahrt bleiben", betonte
Pirker. ****
"Abkommen wie diese sind im Interesse der Sicherheit Europas.
Trotzdem müssen sie den europäischen Rechtsnormen wie dem
europäischen Haftbefehl oder der Grundrechtscharta entsprechen",
forderte der ÖVP-Europaparlamentarier. Es gebe keine gemeinsamen
Grundsätze, auf die man sich hinsichtlich der Verwendung der Daten
und der Rechte des Inhabers berufen könnte. "Vor der Ratifizierung
des Abkommens muss es deshalb eine sorgfältige Überprüfung der
möglichen Auswirkungen der amerikanischen Rechtsvorschriften geben."
Scharfe Kritik übte Pirker daher an der Vorgangsweise des Rates:
"Das Auslieferungsabkommen betrifft direkt die Grundrechte der
Bürger. Damit wird eine Konsultation des Europaparlaments zwingend
notwendig. Die bisherige einfache Unterrichtung des Parlaments ist
nicht befriedigend. Da der Rat weder die nationalen Parlamente noch
das EP konsultiert hat, stellt dies einen eklatanten Verstoß gegen
den Grundsatz der Demokratie dar."
Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments verlangt nun eine
Ausdehnung der Grundsätze, nach denen ein Auslieferungsabkommen mit
den USA im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit vorstellbar ist:
Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte ist
uneingeschränkt zu achten, damit die Mindestverfahrensgarantien für
ein faires Urteil berücksichtigt werden. Weiters sollen EU-
Mitgliedstaaten Personen, die vor ein Militärgericht gestellt werden
sollen, nicht an die USA ausliefern dürfen. Allgemein müssen die
Datenschutzvorschriften angemessen, wirksam und zeitlich begrenzt
sein", umreißt Pirker den Forderungskatalog des Innenausschusses.
Für Pirker stellt trotz dieser notwendigen zusätzlichen
Forderungen dieses Abkommen im Bereich Auslieferung und justizielle
Zusammenarbeit in Strafsachen einen wichtigen politischen Fortschritt
in zumindest dreierlei Hinsicht dar. "Wir sichern damit die
Wirksamkeit der Bekämpfung der internationalen Kriminalität und des
Terrorismus. Wir stärken den europäischen Rechtsraum und garantieren
korrekte Verfahren", so Pirker abschließend.
Rückfragen: MEP Dr. Hubert Pirker, Tel.: 0032-2-284-5447
([email protected]) Mag. Philipp M. Schulmeister, EVP-ED
Pressestelle, Tel.: 0032-475-79 00 21 ([email protected])
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