• 27.05.2003, 10:00:46
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Antidiskriminierungs-Richtlinien der Europäischen Union: Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien fordert umfassende und rasche Umsetzung

Wien (OTS) - "In weniger als zwei Monaten endet die Frist für die
Umsetzung der Anti-Rassismus-Richtlinie der EU (2000/43), in knapp
einem halben Jahr jene für die Implementierung der
Antidiskriminierungs-Richtlinie (2000/78), die auch für Lesben und
Schwule relevant ist, da sie ein allgemeines Verbot der
Diskriminierung u. a. aufgrund der sexuellen Orientierung in
Beschäftigung und Beruf vorsieht - dennoch hat die Bundesregierung
bis heute nicht einmal noch einen Gesetzesentwurf dazu vorgelegt",
kritisiert HOSI-Wien-Obfrau Helga Pankratz: "Die erste Frist wird
daher wohl kaum mehr einzuhalten sein. Das wirft ein bezeichnendes
Licht auf den geringen Stellenwert, den die Regierungsparteien der
Bekämpfung von Diskriminierung aus den unterschiedlichen Gründen
beimessen."

EU-Richtlinien nur Minimalanforderungen

"Und was bisher an Absichten der Bundesregierung in Erfahrung zu
bringen war, lässt uns auch nichts Gutes befürchten", ergänzt Obmann
Christian Högl. "Die Regierung plant offenbar, die beiden
Richtlinien, die ja bloß als Mindestvorgaben der EU anzusehen sind,
einfach 1:1 in nationales Recht zu transponieren, nämlich durch
entsprechende Änderung des bestehenden Bundesgesetzes über die
Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben. Das wäre für uns
jedoch keineswegs ausreichend. Wir fordern vielmehr ein umfassendes
Antidiskriminierungsgesetz, das über die Minimalanforderungen der EU
hinausgeht. Solche umfassenden Antidiskriminierungsgesetze gibt es
bereits in etlichen Ländern. Österreich sollte sich am höchsten und
nicht wieder nur am niedrigsten Standard orientieren, zumal bereits
seit über zwei Jahren ein von verschiedenen NGOs gemeinsam
erarbeiteter Entwurf für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz
vorliegt."

Hintergrundinformation: Im UNO-Menschenrechtsjahr 1998 hatten
sechs Organisationen (Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte,
Initiative Minderheiten, Selbstbestimmt Leben Initiative Österreich,
SOS Mitmensch, Helping Hands und HOSI Wien) dieses Projekt gemeinsam
initiiert. Der Entwurf wurde unter Federführung des LBI für
Menschenrechte in reger Diskussion mit zahlreichen NGOs ausgearbeitet
und im März 2001 der Öffentlichkeit präsentiert, von Parlament und
Regierung aber bis heute ignoriert.

Keine Hierarchie beim Schutz vor Diskriminierung

"Leider hat die EU durch die beiden Richtlinien eine Hierarchie im
Schutz vor Diskriminierung aufgebaut. Die Anti-Rassismus-Richtlinie
umfasst nämlich über die Arbeitswelt hinaus weitere Bereiche wie den
Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der
Gesundheitsdienste, soziale Vergünstigungen, Bildung und insbesondere
auch den Zugang zu und die Versorgung mit Waren und
Dienstleistungen", erklärt Generalsekretär Kurt Krickler, der als
Vorstandsvorsitzender des europäischen Lesben- und Schwulenverbands
ILGA-Europa seit Jahren auf europäischer Ebene intensives Lobbying in
Sachen Antidiskriminierungspolitik betrieben hat, nicht zuletzt auch
im Vorfeld der Verabschiedung dieser Richtlinien. "Es wäre äußerst
schade, würde die Bundesregierung diese Hierarchie im
österreichischen Recht einzementieren. Dafür besteht nämlich
überhaupt kein Grund - außer man will bewusst bestimmte Gruppen
diskriminieren. Außerdem ermöglicht man dadurch potentiellen
Diskriminierern bei Vorliegen verschiedener Merkmale ein Verbot zu
umgehen. Es kann ja wohl nicht Sinn der Sache sein, dass etwa ein
Türsteher dann einem türkischen Schwulen den Zutritt zu einer
Diskothek legal verweigern könnte, weil dieser schwul ist, obwohl das
eigentliche Motiv dessen ethnische Herkunft ist, eine
Zutrittsverweigerung aus diesem Grund aber verboten wäre."

"Wir fordern daher: Keine Diskriminierung bestimmter Gruppen beim
Schutz vor Diskriminierung, sondern umfassende
Antidiskriminierungsbestimmungen, die alle Gruppen in allen
Lebenslagen vor Diskriminierung und Hasskriminalität schützen",
betont Pankratz abschließend.

HINWEIS: Die HOSI Wien hat auf ihrem Website
http://www.hosiwien.at eine eigene Abteilung mit umfangreichen
Materialien zum Thema Antidiskriminierung eingerichtet. Darin findet
sich u. a. eine Chronologie der bisherigen Aktivitäten, die zur
Berücksichtigung von "sexueller Orientierung" im Artikel 13
EG-Vertrag (Fassung des Amsterdamer Vertrags) und in der
EU-Rahmenrichtlinie 2000/78 führten, sowie der Bemühungen um ihre
Umsetzung in Österreich. Ferner stehen zum Download bereit: eine
ausführliche Übersicht über Antidiskriminierungsbestimmungen im
europäischen Ausland, die Richtlinie im Wortlaut sowie der
ILGA-Europa-Leitfaden "Nach Amsterdam: Sexuelle Orientierung und die
Europäische Union" (auf deutsch).

Gezeichnet: Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien - 1. Lesben- und
Schwulenverband Österreichs.

OTS0055    2003-05-27/10:00

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | HOI

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