- 22.05.2003, 10:00:02
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Karas: Weg mit der Einstimmigkeit in Steuerfragen
Karas bei Vortrag vor CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Berlin
Brüssel/Berlin, 22. Mai 2003 (ÖVP-PK) "Das Einstimmigkeitsprinzip
im Rat in allen Steuerfragen ist der Mühlstein um den Hals einer
europäischen Steuerreform. Ohne europaweite Steuerangleichung gerät
aber der gesamte wirtschaftliche Integrationsprozess ins Stocken",
warnte heute der EVP-ED-Wirtschafts- und Währungssprecher Mag. Othmar
Karas in Berlin. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte Karas als
Vortragenden nach Berlin eingeladen. "Die Einstimmigkeit muss weg!
Ich fordere qualifizierte Mehrheitsentscheidungen bei jenen Bereichen
der Steuerpolitik, die einen direkten Einfluss auf die
Funktionsfähigkeit des europäischen Binnenmarktes haben." ****
Der österreichische Europaparlamentarier begrüßte aus diesem
Grund auch die Arbeiten des EU-Konvents, der sich ebenfalls für
Mehrheitsentscheidungen in Steuerfragen einsetzt. "Bei der
Körperschaftssteuer und anderen direkten Steuern ist eine generelle
Steuerharmonisierung jedoch nicht geplant. Hier geht es vielmehr um
die Schaffung von Mindestregeln, die den nationalen Regierungen einen
Spielraum lassen", betonte Karas. Die Kommission hatte erst im
Oktober 2002 vier mögliche Regulierungsmodelle zur
Unternehmensbesteuerung vorgestellt. Denkbar wäre eine
Sitzlandbesteuerung, nach der auf Antrag die Gewinne aller
Tochtergesellschaften eines EU-Konzerns nach den Steuerregeln des
Sitzstaates der Muttergesellschaft ermittelt werden. Zweitens wäre
eine optionale Besteuerung auf Basis einer einheitlichen
Bemessungsgrundlage möglich, ebenso wie die generelle Besteuerung
nach einheitlichen Gewinnermittlungsregeln. Die vierte Variante wäre
die Einführung einer EU-weiten Körperschaftssteuer (KöSt) mit
einheitlichen Gewinnermittlungsregeln und Steuersätzen.
"Die Einführung einer EU-weiten KöSt hat den Charme des
Einfachen. Sie ist aber politisch wohl nicht realisierbar, weil es
hier für die Mitgliedstaaten ans 'Eingemachte' geht", meinte Karas.
Für ihn sei daher der generellen Besteuerung nach einheitlichen
Gewinnermittlungsregeln der Vorzug zu geben. "Mit der Einführung
einer konsolidierten einheitlichen Bemessungsgrundlage erhielte der
Steuerwettbewerb zusätzliche Impulse. Dabei muss es auch nicht
zwangsläufig zu einem ruinösen Steuerwettbewerb kommen."
Als Ärgernis bezeichnete der EVP-Wirtschaftssprecher die von
einigen Staaten - allen voran Irland - praktizierten Niedrigsätze bei
der Unternehmenssteuer. "16 Prozent in Irland und 34 Prozent in
Österreich - das verzerrt den Wettbewerb. Hier ist eine
Mindestregelung notwendig", sagte der ÖVP-Europaparlamentarier. Für
Karas liegt das vorrangige Ziel der Europäischen Integration in der
Steigerung der Wohlfahrt der Mitgliedsländer durch den Abbau von
Hindernissen im Binnenmarkt. "Entsprechend groß sind die
steuerpolitischen Herausforderungen. EU-Initiativen müssen dafür
sorgen, dass die Steuersysteme und insbesondere die
Unternehmensbesteuerung zu einem effizienten Funktionieren des
Binnenmarktes beitragen", so Karas abschließend.
Rückfragen: MEP Mag. Othmar KARAS, Tel.: 0032-2-284-5627
([email protected]) oder Mag. Philipp M. Schulmeister, EVP-ED
Pressestelle, Tel.: 0032-475-79 00 21 ([email protected])
OTS0051 2003-05-22/10:00
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