- 21.05.2003, 09:14:19
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Dezentralisierung: Seit 15 Jahren mehr Rechte für die Bezirke
Wien (OTS) - Weit reichende Änderungen der Wiener Stadtverfassung
vor 15 Jahren brachten mehr Rechte und Zuständigkeiten für die 23
Wiener Bezirke. 15 Jahre Dezentralisierung ist daher auch das
Hauptthema der Mai-Ausgabe der Stadt-Wien-Zeitschrift wien.at, die
kostenlos an alle Haushalte versendet wird.
Mit 1. Jänner 1988 waren den Bezirken zahlreiche Aufgaben
übertragen worden. Dieser ersten "Dezentralisierungsnovelle" 1988
folgte 1998 eine zweite Novelle.
Bekanntlich hat jeder der 23 Wiener Bezirke eine/n
Bezirksvorsteher/in, zwei Stellvertreter/innen und - je nach
Einwohnerzahl - zwischen 40 und 60 Bezirksrät/innen in der
Bezirksvertretung, sozusagen dem Bezirksparlament. Innerhalb der
Bezirksvertretung agieren ein Finanzausschuss, ein Umweltausschuss
und ein Bauausschuss sowie Kommissionen zur Vorberatung, z.B.
Bezirksverkehrskommission oder Bezirksentwicklungskommission. Den
Bezirken steht auch ein eigenes Budget zur Verfügung.
Zu den Aufgaben, die die Bezirke in Eigenregie erledigen,
gehören beispielsweise Instandhaltung bzw. Errichtung von
Pflichtschulen, Kindertagesheimen, Grünanlagen usw. Der Bezirk
entscheidet auch über die Kulturförderung in seinem Bereich, über
Fragen des Straßenbaus und andere und sorgt für die
Öffentlichkeitsarbeit.
Die entsprechenden Projekte werden im allgemeinen in
Zusammenarbeit mit den zuständigen Magistratsabteilungen
durchgeführt. Dafür gibt es in den entsprechenden MAs
Bezirksreferent/innen sowie 22 Bezirkskoordinator/innen, die neben
ihrem eigentlichen Job in ihrer Abteilung als Ansprechpartner für die
Bezirksvorsteher/innen agieren - wichtig vor allem bei Projekten, die
von mehreren Abteilungen abgewickelt werden.
In der Magistratsdirektion wurde außerdem 1979 die
Bereichsleitung Dezentralisierung - Bereichsleiter ist seit 1997 OSR
Dr. Franz Zörner - installiert. Zu ihren Funktionen zählen u.a. die
Mitwirkung bei der rechtlichen Vorbereitung von Maßnahmen im
Zusammenhang mit der Durchführung, der Erweiterung sowie der
Anpassung der Dezentralisierung an die Erfordernisse der Bezirke, die
Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen für die Umsetzung der
Dezentralisierung und Koordination der dafür erforderlichen Maßnahmen
sowie die Information und Beratung der Bezirksvorsteher in
Angelegenheiten der Dezentralisierung. Dezernatsleiterin Ing.
Hanna-Maria Wismühler von der Magistratsdirektion dazu im Interview
mit der Mitarbeiter/innenzeitung wien.at aktuell: "Es ist uns
gelungen, Schaltstellen zwischen den Magistratsabteilungen und den
Stellen des Bezirkes einzurichten, die beratend tätig sind,
allseitiges Vertrauen genießen und die politische Diskussion
versachlicht haben."
o Mehr Informationen über die Wiener Bezirke im Internet unter
http://www.wien.at/bezirke/ .
o Infos über die Zusammensetzung der Bezirksvertretungen usw.:
http://www.wien.at/index/bezvert.htm
o Inhalt der Wiener Stadtverfassung: im Wiener
Rechtsinformationssystem WIR, Verfassung der Bundeshauptstadt Wien: www.wien.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/P0
(Schluss) hrs
OTS0025 2003-05-21/09:14
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