• 20.05.2003, 14:08:02
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Schüssel: Keine Vorteile für Spitzenbeamte

Verhandeln, verbessern und vereinheitlichen im Vordergrund

Wien, 20. Mai 2003 (ÖVP-PD) Als "sehr substantiell" bezeichnete
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel heute, Dienstag, im Pressefoyer
nach dem Ministerrat abermals die Gespräche mit den Sozialpartnern.
Vor allem bei den langfristigen Zielsetzungen seien beachtliche
Übereinstimmungen feststellbar. Jedoch müsse auch auf die Umsetzung
dieser Ziele geachtet werden. Schüssel begrüßte, dass die
Sozialpartner vom Motto "verhindern, verzögern, verwässern" zu dem
Motto "verhandeln, verbessern und vereinheitlichen" übergegangen
sind. ****

Bundeskanzler Wolfgang Schüssel erinnerte in diesem Zusammenhang
auch an die Beschlüsse des ECOFIN-Rates, der die österreichische
Regierung ermutigt habe, die Reformprojekte im Bereich
Pensionssicherung und Gesundheit umzusetzen. "In unseren Gesprächen
haben wir auch einen qualitativen Fortschritt im Umgang miteinander
erzielen können", so Schüssel. Es sei spürbar gewesen, dass man
einander zuhöre, detailliert und sachlich miteinander rede.

"Das Grundprinzip für mich ist, dass Gruppen nicht gegeneinander
ausgespielt werden", so Schüssel weiter. Auch dürfen keine
Feindbilder aufgebaut und Vorurteile befeuert werden. Schließlich sei
der Reifegrad einer Gesellschaft daran erkennbar, wie
Auseinandersetzungen ausgetragen werden. Die Kraft der Argumente und
nicht die Lautstärke solle hier Überzeugungsarbeit leisten.

Als "Musterbeispiel der Desinformation" bezeichnete der
Bundeskanzler das von der SPÖ gestreute Gerücht, es werde eine
Sonderregelung für Spitzenbeamte u.a. für Sektionschefs eingeführt.
Bundeskanzler Schüssel stellte klar, dass bereits im Jahr 1997 der
damalige Staatssekretär Ruttenstorfer einen Vorschlag ins Gesetz
hineingebracht habe, der vorsah, dass jene Sektionschefs, die nur ein
Jahr lang in dieser Leitungsfunktion waren, nicht mit 80 Prozent des
Letztbezuges in Pension gehen können. Ruttenstorfer habe damals
vorgeschlagen, dass bis zum Jahr 2007 diese Leitungsfunktionen nicht
als Grundlage für die Pensionsberechnung herangezogen werden dürfen.
"Die von der SPÖ angeführte Kritik ist demnach kein Vorteil für
Spitzenbeamte, sondern ein Nachteil", so Schüssel. Gusenbauer habe
übersehen, dass die SPÖ selbst diese Bestimmung einführt habe, sowie,
dass diese nicht einen Vorteil, sondern einen Nachteil für
Spitzenbeamte bedeute.

Zur Abfangjägerbeschaffung erklärte Schüssel, dass diese große
wirtschaftliche Impulse für die österreichische Wirtschaft bringe. Am
Ende würde mehr als die Hälfte des Kaufpreises durch die
Gegengeschäfte hereingebracht werden. Über die angekündigte
Plattform, die als öffentliches Konto geführt werden solle, könne
jeder die Gegengeschäfte beobachten und abrufen. "Dies ist ein
vernünftiger Weg, der Öffentlichkeit zu beweisen, dass wir einerseits
staatspolitisch notwendig handeln und andererseits einen
wirtschaftspolitisch interessanten Gegengeschäftsimpuls setzen."

Rückfragehinweis: ÖVP Bundespartei, Abteilung Presse und Medien
Tel.:(01) 401 26-420; Internet: http://www.oevp.at

OTS0185    2003-05-20/14:08

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