• 20.05.2003, 12:24:39
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  • OTS0136 OTW0136

Keine Gefahr durch Schwermetalle auf Kinderspielplätzen

Wiener Umweltschutzabteilung weist Kritik der Grünen zurück

Wien (OTS) - "In den Bereich der Panikmache ist die Meldung der
Wiener Grünen einzuordnen, dass die Böden der Wiener
Kinderspielplätze mit Schwermetallen vor allem mit Quecksilber
belastet wären". Das gehe eindeutig aus dem Wiener Bodenbericht
hervor, weist Karin Büchl-Krammerstätter, Leiterin der Wiener
Umweltschutzabteilung (MA 22) die Kritik zurück. "Zwar wurden im
Boden von 18 Wiener Kinderspielplätzen leicht erhöhte
Quecksilberwerte gefunden. Doch die Werte sind in keinem einzigen
Fall so hoch, dass Kinder in Gefahr sind und ein Sanierungsbedarf
besteht. Denn eine Sanierung wird nach international anerkannten
Richtwerten bei Kinderspielplätzen erst bei Überschreiten des
entscheidenden BW III Grenzwertes empfohlen." Büchl-Krammerstätter
weiter: "Augenmaß ist gerade im Umweltschutz gefragt. Die Gesundheit
der Kinder hat für uns oberste Priorität und die ist gewährleistet.
Ein Abgraben der Böden wäre aus gesamtökologischer Sicht
kontraproduktiv und ist auch nicht notwendig".

Beurteilt wurde nach international anerkannten Richtwerten

Die Proben, der auf den Kinderspielplätzen in 10 Zentimeter
Tiefe entnommenen Erde, wurden im Labor der MA 22 - Umweltschutz
untersucht und mit den international anerkannten "Orientierungswerten
für die Bewertung von Schadstoffen in Böden nach Eikmann und Kloke"
bewertet. Die beiden Wissenschafter Eikmann und Kloke haben ihre
Orientierungswerte danach definiert, ob für den Menschen bei
Inhalieren oder durch orale Aufnahme eine Gesundheitsgefährdung
besteht und dafür zwei entscheidende Richtwerte (BW II und BW III)
festgelegt.

Der Richtwert BW II ist folgendermaßen definiert: Er beschreibt
die Schwermetallkonzentration im Boden, die trotz dauernder
Einwirkungen die normale Lebens- und Leistungsqualität nicht negativ
beeinflusst. Bei Quecksilber auf Kinderspielplätzen liegt dieser
Richtwert bei 0,5 Milligramm pro Kilogramm Boden. Wird der BW II
überschritten, so ist das nach Eikmann und Kloke tolerierbar. Denn
eine Sanierung des Bodens wird erst bei Erreichen des BW III
Richtwertes von den Wissenschaftern empfohlen. Erst dann wären nach
Eikmann und Kloke Schäden an Mensch, Tier, Pflanze und Ökosystem
nicht auszuschließen.
Bei allen 38 untersuchten Parks mit Wiener Kinderspielplätzen liegt
der gemessene Quecksilberwert eindeutig weit unterhalb des BW III -
Richtwertes, der für Quecksilber auf Kinderspielplätzen bei 10
Milligramm pro Kilogramm Boden liegt. Auch bei den anderen
untersuchten Schwermetallen erreichen die Werte nicht einmal
annähernd beim BW III-Richtwert.

Auch in Deutschland ist nach der Bundes-Bodenschutz und
Altlastenverordnung der Quecksilbergehalt auf Kinderspielplätzen bis
zu 10 Milligramm pro Kilogramm Boden unbedenklich und ohne weitere
Maßnahmen einzuleiten zulässig. Die in Wien gemessenen Werte liegen
weit darunter.

Regelmäßig wird Wiens Boden auf Schwermetalle untersucht

Alle drei Jahre untersucht die Wiener Umweltschutzabteilung den
Wiener Boden auf seinen Gehalt an Schwermetallen. Zuletzt wurden im
Sommer 2000 an insgesamt 286 Stellen des Stadtgebietes Proben
entnommen. 38 Bodenproben stammten aus Wiener Parkanlagen mit
Kinderspielplätzen. Die Proben wurden aus dem Erdreich gezogen und im
Labor auf die umweltrelevanten Schwermetalle Arsen (As), Cadmium
(Cd), Kobalt (Co), Chrom (Cr), Kupfer (Cu), Quecksilber (Hg),
Molybdän (Mo), Nickel (Ni), Blei (Pb), Platin (Pt), Selen (Se),
Vanadium (V) und Zink (Zn) analysiert.

Im Sommer 2003 wird auch mit den Arbeiten für den neuen Wiener
Bodenbericht begonnen und zwar mit der Entnahme der Bodenproben. Der
Endbericht wird dann Anfang 2004 veröffentlicht.
Neues Wiener Bodenschutzgesetz wird ausgearbeitet
Die Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) arbeitet derzeit gemeinsam
mit namhaften Experten aus der Wissenschaft an einem neuen Wiener
Bodenschutzgesetz. Dieses Gesetz sieht vor, dass die Qualität der
Wiener Böden nicht nur an freiwilligen Orientierungswerten beurteilt
wird, sondern an Hand gesetzlich verbindlicher Grenzwerte, deren Höhe
sich an speziellen Nutzungsarten orientiert. So sind spezielle
Grenzwerte zum Beispiel für Parkanlagen, Kinderspielplätze,
Industriegebiete und Wohngebiete vorgesehen. Das neue Gesetz
entspricht den Kriterien eines vorsorgenden Umweltschutzes und wird
weitere Verbesserungen beim Schutz der Wiener Böden bringen. Der
Entwurf für das neue Wiener Bodenschutzgesetz wird voraussichtlich
bis Jahresende vorliegen. (Schluss) bfm/gat

OTS0136    2003-05-20/12:24

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NRK

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