• 19.05.2003, 12:28:41
  • /
  • OTS0123 OTW0123

Gusenbauer zu Pensionen: Geplante Harmonisierung der Regierung hat absolut nichts mit Harmonisierung zu tun

Erst ab 2050 gültig - Sektionschefs, Landes- und Gemeindebedienstete, Bauern und Gewerbetreibende ausgenommen

Wien (SK) Eine weitere "Trägerrakete" des Kabinetts Schüssel
- nach den "Rohrkrepierern" Pensionssicherungsreform, der Neuregelung
der Politikerpensionen und dem überfallsartigen Ankauf von
Abfangjägern - sieht SPÖ-Vorsitzender Alfred Gusenbauer in der
Pensionsdebatte auf die österreichische Bevölkerung zukommen. Nach
Lektüre eines Ministerratsvortrag stellte sich heraus, dass die
Regierung eine Harmonisierung der Pensionssysteme plant, die mit
einer echten Harmonisierung "absolut nichts zu tun" habe, so
Gusenbauer Montag in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit
SPÖ-Budgetsprecher Christoph Matznetter. Der Vorschlag der Regierung
würde die Probleme, die zwischen 2015 und 2030 auftreten, nicht
lösen, da er erst ab 2050 voll greift. Nach dem Modell der SPÖ würde
bereits ab 2035 alle Versicherten nach dem neuen System in Pension
gehen. ****

So soll nach Vorstellung der Regierung ein
beitragsorientiertes Pensionskonto eingeführt werden, durch das sich
der Staat aus der Kofinanzierung verabschieden könne. Die
Harmonisierung soll auch nur für Neuaufnahmen des Bundes gelten,
sodass eine endgültige Harmonisierung erst ab 2050 gelten würde.
Außerdem gelte die Harmonisierung nicht für Landes- und
Gemeindebedienstete und auch nicht für Gewerbetreibende und Bauern,
bei denen sie nur "schrittweise" und "nach Berücksichtigung
berufsständischer Notwendigkeiten" erfolgen solle. Im
Ministerratsvortrag sei auch eine Mindestpension enthalten, die
nichts anderes als die Sozialhilfe sei, kritisierte Gusenbauer.

Zudem solle es Sonderregelungen für Sektionschefs geben,
wies der SPÖ-Chef hin. "Während die ASVG-Versicherten und die kleinen
Beamten sofort zur Kassa gebeten werden, sollen die Sektionschefs von
den Beschneidungen bis 2006 ausgenommen bleiben", so Gusenbauer. "Die
höchsten Beamten mit den höchsten Bezügen sollen von den allgemeinen
Regelungen ausgenommen bleiben. Die Bundesregierung schützt jene am
meisten, die am meisten vom System profitieren. Und sie schützt jene
am wenigsten, die von den Kürzungen am härtesten getroffen werden",
kritisierte der SPÖ-Vorsitzende. Gusenbauer unterstrich, dass für
Politiker gleiche Bestimmungen wie für alle anderen auch eingeführt
werden müssen. Nach den Vorstellungen der Regierung sollen
offensichtlich für einen Teil der öffentlichen Funktionäre die
Privilegien gesichert bleiben, daher gab es den
"Rohrkrepierer"-Vorschlag der Frühpensionen für Politiker. Das werde
aber von der SPÖ strikt abgelehnt.

Weiters solle sich die Pensionsanpassung nicht an der
Inflationsrate orientieren, so wie es die SPÖ verlangt, sondern nach
der Nettoanpassung berechnet werden, die in den letzten Jahren immer
unter der Inflationsrate gelegen sei. Die Regierung wolle weiter mit
Einmalzahlungen und Sockelbeträgen bei der Pensionsanpassung
vorgehen. Für Gusenbauer werden die Details in der Pensionsdebatte
"immer absurder".

Die von der Regierung geplante Harmonisierung sei keine
Harmonisierung, unterstrich Gusenbauer. Dem stelle die SPÖ ihr
eigenes, faires und sicheres Modell der Pensionssicherung gegenüber,
bei dem alle bisherigen Ansprüche garantiert bleiben. Alle neuen
Ansprüche werden in ein neues leistungsorientiertes Pensionskonto
eingezahlt, eine 80-prozentige Nettoersatzrate nach 45 Beitragsjahren
sei garantiert. "Alle Berufsgruppen entrichten nach dem SPÖ-Modell
gleiche Beiträge und erhalten gleiche Leistungen", sagte Gusenbauer.

Das Modell der Regierung werde erst 2050 voll wirksam und sei
"löchrig wie ein Schweizer Käse". Beim SPÖ-Modell treten die Effekte
ab 2015 auf und spätestens 2035 gehen alle Versicherten nach dem
neuen System in Pension. Der Solidarbeitrag in der Höhe von zehn
Prozent auf jenen Betrag, der die ASVG-Höchstpension übersteigt,
betreffe nur jene Beiträge, die nicht beitragsgedeckt sind, wie jene
der hohen Beamten. Keinesfalls seien davon Pensionen aus
betrieblicher oder privater Vorsorge betroffen.

Das Harmonisierungs-Modell der SPÖ bedürfe auch keiner
verfassungsrechtlichen Bestimmung und könne mit einfacher Mehrheit
beschlossen werden, ist sich Gusenbauer sicher. Denn die Änderungen
würden nicht "nach hinten" wirken, sondern seien eine Neuregelung ab
einem gewissen Stichtag. Der Ministerratsvortrag der Regierung sei
hingegen nicht einmal das Papier wert, auf dem er geschrieben sei.
(Schluss) ns

OTS0123    2003-05-19/12:28

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | SPK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel