• 16.05.2003, 09:52:56
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Skaten: Mit der richtigen Schutzausrüstung ins Vergnügen!

Der Inline-Skate-Boom hat nachgelassen, trotz all dem verletzen sich nach wie vor rund 6.200 Menschen pro Jahr so schwer, dass eine Behandlung im Krankenhaus notwendig ist.

Wien (OTS) - Inline-Skaten hat sich zu einer etablierten Sportart
entwickelt, die vor allem Spaß macht und gleichzeitig Ausdauer,
Schnelligkeit, Kraft sowie Koordinationsfähigkeit verbessert. Durch
Kurvenfahren, Sprünge und Tricks werden Gleichgewicht, Rhythmusgefühl
und Orientierungsverhalten besser geschult. Skaten ist das ideale
Kreislauftraining, zusätzlich werden diverse Muskelpartien - nämlich
auch die des Oberkörpers - gefestigt. Im Gegensatz zum Laufen werden
beim Inlineskaten die Knie nicht belastet.

Fast 60 Prozent Knochenbrüche
Leider verletzen sich rund 6.200 Personen pro Jahr bei der begehrten
Sportart so schwer, dass eine Spitalsbehandlung notwendig ist. Bei 59
Prozent der Blessuren handelt es sich um Knochenbrüche, wobei vor
allem Handgelenke betroffen sind. Rund drei Viertel der Verletzten
sind unter 30 Jahre alt. Kids unter 15 Jahren bevorzugen weiterhin in
erster Linie das altbewährte Skateboard oder den Microscooter um sich
fortzubewegen.

Was passiert am häufigsten?
Bei einem typischen Skate-Unfall kommt es zu Gleichgewichtsverlust,
dem Fahrer werden die Füße automatisch weggezogen - entweder nach
vorne oder nach hinten. Durch das reflexartige Abstützen mit den
Händen können sich durch zu große Belastung Brüche der Handgelenke
und der Unterarme ereignen.

Mehr als zwei Drittel der Verunfallten ohne Schutzausrüstung
Verwunderlich ist die Tatsache, dass rund zwei Drittel aller
Verunfallten keinerlei Schutzausrüstung tragen. Vorwiegend
Skate-AnfängerInnen verzichten auf die Schutzausrichtung. Gerade bei
unsicheren FahrerInnen ist die Wahrscheinlichkeit zu stürzen
wesentlich höher, als bei routinierten FahrerInnen. Das Institut
"Sicher Leben" empfiehlt allen Inline-SkaterInnen unbedingt Knie-,
Ellbogen- und Handgelenkschützer sowie einen Helm zu tragen.

Die Unfallfolgen beim Skaten können schwerwiegend sein. Das
Verletzungsrisiko lässt sich durch das Tragen der empfohlenen
Schutzausrichtung drastisch reduzieren. Gerade Kinder und
AnfängerInnen verzichten auf eine vollständige Schutzausrüstung, da
sie die Verletzungsgefahr unterschätzen. "Oftmals werden Schützer
diverser Art als Anzeichen von Ungeschicklichkeit oder als 'uncool'
abgelehnt und statt dessen wird mit der 'blanken Haut' gebremst - vor
allem von Männern", klagt Dr. Rupert Kisser, Leiter des Instituts
"Sicher Leben. Rund acht Prozent aller spitalsbehandelten
Verunfallten verletzen sich "lieber" den Kopf als einen Helm zu
verwenden. Jeder Skater braucht eine vollständige Schutzausrüstung -
auch Profis. "Es gibt kaum eine Sportart bei der es einfachere
Maßnahmen zur Reduktion der Verletzungen gibt. Das absolute Minimum
an zu tragender Schutzausrichtung sollten Handgelenkschützer sein",
so Kisser.

Das Institut "Sicher Leben" empfiehlt zur eigenen Sicherheit:
-) Immer die vollständige Schutzausrüstung verwenden: Handgelenk-,
Ellbogen- und Knieschoner sowie einen Helm.
-) Immer in kontrollierter Geschwindigkeit skaten und an den
erforderlichen Bremsweg denken.
-) Die richtige Bremstechnik in eigenen Skater-Kursen lernen (T-Stop
und U-Stop)! Profis erklären weiters wie man die richtige
Schutzausrüstung auswählt, anlegt und gegebenenfalls "richtig" stürzt
um sich so wenig wie möglich zu verletzen.

Wo darf geskatet werden und wo nicht?
-) Auf Fahrbahnen ist das Skaten verboten.
-) Auf Radfahranlagen darf geskatet werden, nicht jedoch auf
Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebiets. ("Sicher Leben" empfiehlt
aber auch die Radfahrstreifen im Ortsgebiet mit Skates zu meiden. Die
Skate-Bewegung erfordert viel Platz, so dass der Abstand zu den
vorbeifahrenden Autos sehr gering ist.)
-) Das Benützen von Gehsteigen und Gehwegen ist erlaubt, wenn andere
Personen weder behindert noch gefährdet werden. Den Fußgängern muss
grundsätzlich Vortritt gelassen werden.
-) Das Fahren mit Inline-Skates in Wohnstraßen, Fußgängerzonen und
auf für den Verkehr gesperrten Straßen ist gestattet.
-) Für Kinder unter zwölf Jahren besteht Aufsichtspflicht
(ausgenommen Wohnstraßen).
-) Werden FußgängerInnen, RadfahrerInnen oder andere
Inline-SkaterInnen überholt, so sollte dies immer links erfolgen.
-) Das Benützen öffentlicher Verkehrsmittel mit Inline-Skates ist
nicht gestattet.

OTS0046    2003-05-16/09:52

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