- 15.05.2003, 10:47:02
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Pirker: Bessere Geldwäschekontrolle an Außengrenzen
Anmeldepflicht für Bargeldtransfers ab 15.000 Euro
Straßburg, 15. Mai 2003 (ÖVP-PK) "Die internationale Kriminalität
nimmt zu - und mit ihr die Geldwäsche. Das bedeutet eine große Gefahr
für die Sicherheit und die finanziellen Interessen der
Mitgliedstaaten der EU. Der Bargeldverkehr an den Außengrenzen der
Union muss daher besser überwacht werden. Wir benötigen dafür eine
gemeinschaftliche Regelung, um die Geldwäsche effektiv bekämpfen zu
können", sagte heute der Sicherheitssprecher der EVP-ED-Fraktion Dr.
Hubert Pirker in Straßburg. "Bargeldtransfers über die Außengrenzen
der EU werden in den Mitgliedstaaten nach wie vor unterschiedlich
gehandhabt. Das öffnet Lücken, die von Kriminellen genutzt werden",
begründet Pirker die Notwendigkeit einer EU-Regelung. ****
Derzeit ist nur die Überwachung von nicht-baren Transaktionen von
15.000 Euro und mehr, die von Bankinstituten durchgeführt werden,
durch eine Richtlinie geregelt. Eine sechsmonatige Aktion, die von
den Zollbehörden der Mitgliedstaaten durchgeführt wurde, verdeutlicht
die dramatische Dimension des Problems: In diesem Zeitraum
registrierten die Behörden einen grenzüberschreitenden
Bargeldtransport in Höhe von 1,35 Milliarden Euro. "Wie viel Geld mit
Hilfe von Bargeldbewegungen gewaschen wird, kann nicht exakt
beziffert werden. Experten sind aber überzeugt, dass diese Methoden
eine ernstzunehmende Gefahr für die legale Wirtschaft und die
Interessen der Mitgliedstaaten darstellen", so Pirker.
Diese Gefahr soll nun von den Zollverwaltungen effizient bekämpft
werden, die bereits mit der internationalen Zusammenarbeit vertraut
sind. Nach dem Kommissionsvorschlag wird jede Person, die in das
Zollgebiet der Gemeinschaft ein- oder ausreist und Bargeld in Höhe
von 15.000 Euro oder mehr mit sich führt, verpflichtet, diese
anzumelden. "Wenn die Umstände vermuten lassen, dass die mitgeführten
Mittel für Geldwäschetransaktionen benutzt werden sollen, werden
diese Daten den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats übermittelt",
informiert Pirker. Die zuständigen Behörden müssen die Erfüllung der
Anmeldepflicht gewährleisten und effiziente Kontrollen vornehmen.
Wenn die Anmeldung nicht erfolgt, kann eine Geldbuße als Sanktion
verhängt werden. Diese darf höchstens ein Viertel der mitgeführten
Summe betragen. Pirker unterstützt auch die Forderung nach
Einrichtung einer von den Mitgliedstaaten gemeinsam verwalteten
Datenbank beim Europäischen Polizeiamt EUROPOL zur Sammlung der
Informationen.
"Diese gemeinschaftliche Regelung wird gemeinsam mit der
bestehenden Geldwäscherichtlinie den Transfer illegaler Gelder besser
verhindern können. Das Problem grenzüberschreitender Bargeldströme
ist keinesfalls zu vernachlässigen. Allzu oft dienen sie der
Geldwäsche und der Finanzierung terroristischer Aktionen. Wer
organisiertes Verbrechen treffen will, muss die Geldwäsche in allen
Formen bekämpfen", so Pirker abschließend.
Rückfragen: MEP Dr. Hubert Pirker, Tel.: 0033-3-8817-5447
(hpirker@europarl.eu.int) oder Mag. Philipp M. Schulmeister, EVP-ED
Pressestelle, Tel.: 0032-475 79 00 21
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