Derzeit intensiver Diskussionsprozess - Modernes Gesetz soll hohen Stellenwert der Jagd sicherstellen
Klagenfurt (LPD) - Kärntens Jagd soll aus der öffentlichen
Verwaltung ausgegliedert und die Agenden soweit als möglich in
Selbstverwaltung übernommen werden. Diese Ausgliederung wird
schrittweise vorbereitet, über die Details gibt es zahlreiche und
auch heftige Diskussionen. Der Entwurf für das neue Jagdgesetz wird
vorbereitet. Landeshauptmann Jörg Haider und Jagdreferent Landesrat
Georg Wurmitzer haben Kärntner Jäger mit Landesjägermeister Ferdinand
Gorton an der Spitze zu einer Diskussion nach Möllbrücke geladen, um
aktuelle Informationen über den derzeitigen Stand zu geben bzw. zu
erhalten. Was bleibt beim Land, was bei der Jägerschaft, dies solle
hinterfragt und Kritikpunkte wie beispielsweise Anschlussgebiete oder
Fütterungsstandorte diskutiert werden, so Haider.
Die Selbstverwaltung der Jagd durch die Jägerschaft sei ein
Angebot des Landes und eine große Chance, so Haider und Wurmitzer,
die auch auf das Beispiel der Ausgliederung der Feuerwehren vor zwölf
Jahren hinwiesen, bei dem die Selbstverwaltung gut funktioniere. Die
jagdfachlichen Tätigkeiten sollte die Jägerschaft selbst am besten
organisieren können.
Der Landeshauptmann plädierte dafür, innerhalb der Jägerschaft
die Rechtsberatung zu verstärken. Auch die Parteienstellung
hinsichtlich Sachverständigen sollte geklärt werden. Haider erwähnte,
dass die Bestellung der Sachverständigen durch das Gericht erfolge.
Von den 134 Jagdgebietsfeststellungen seien noch acht Verfahren
offen, zehn seien an den Verwaltungsgerichtshof gegangen.
Fix sei, dass Jagdvergabe und Jagdfeststellung wie bisher in der
Hand der Behörde verbleiben, ebenso das Strafwesen oder auch die
Genehmigung von Wildgattern, erklärte Wurmitzer. Der eigentliche
Jagdbetrieb, die Wildökologische Raumplanung (WÖRP) sowie dessen
Umsetzung sollte die Jägerschaft selbst vornehmen, ebenso die Ausgabe
und Verwaltung von Jagdkarten oder auch die Durchführung der
Jagdprüfungen. Wurmitzer betonte die Wichtigkeit des Zusammenhangs
mit Grund und Boden und damit auch die Mitsprache der
Grundeigentümer.Das neue Jagdgesetz soll die hohe gesellschaftliche
Bedeutung der Jagd auch für die Zukunft sicherstellen.
Landesjägermeister Gorton appellierte, das Angebot des Landes
anzunehmen. Kärnten habe mit dieser Initiative einer
Verwaltungsreform österreichweit eine Initialzündung unternommen.
Ziel seien schlanke Strukturen, vereinfachte Verfahren und rasche
kompetente Entscheidungen. Notwendig sei für die Jägerschaft, mehr
Rechtsberatung durch die Anstellung eines Juristen zu erreichen. Auch
ein Wildbiologe werde dringend gebraucht. Für Kärnten werde es einen
Rahmenabschussplan geben. Neu sei auch die Festlegung eines
zweijährigen Abschussplanes. Die Jäger müssten großräumig (in
Wildregionen) und langfristig denken, so Gorton. Man wolle weg von
Verwaltungsstrafen, dies solle durch Einsparungsrichtlinien
kompensiert werden. Auch die EVD-Vernetzung innerhalb der Jägerschaft
mit dem Jagdkompetenzzentrum in Mageregg/Klagenfurt sei ein enormes
Plus. Hinsichtlich der digitalen Erfassung des Jagdkatasters sei
Kärnten anderen Bundesländern bereits voraus. An der Diskussion über
die Selbstverwaltung, die grundsätzlich sehr begrüßt wird, nahmen
auch mehrer Bezirkshauptleute und Landesamtsdirektor Reinhard Sladko
teil.
(Schluss)
OTS0026 2003-05-15/08:57
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