• 14.05.2003, 15:23:08
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  • OTS0232 OTW0232

TKK weist Antrag von Hutchison zurück: Mobile Nummernportabilität vorläufig nicht möglich

Wien (OTS) - Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat in ihrer
Sitzung vom 12. Mai 2003 den Antrag der Hutchison 3G auf Durchsetzung
einer Branchenlösung für die Umsetzung von Mobiler
Nummernportabilität (MNP) hinsichtlich rechtlicher
Antragsvoraussetzungen intensiv geprüft. Da eine entsprechende
gesetzliche Basis derzeit in Österreich fehlt, war der Antrag von der
TKK jedoch zurückzuweisen.

Keine rechtliche Grundlage für MNP in Österreich

In Österreich besteht derzeit keine gesetzliche Verpflichtung für
Netzbetreiber, MNP anzubieten, da das geltende
Telekommunikationsgesetz (TKG) eine EU-Richtlinie umsetzt, die
ausschließlich Portierungen zwischen Festnetzen und Diensterufnummern
regelt. Der neue europäische Rechtsrahmen sieht zwar eine
Verpflichtung der Betreiber zu Mobiler Nummernportabilität vor, für
eine unmittelbare Anwendbarkeit muss er allerdings noch in nationales
Recht umgesetzt werden.

Betreiberprojekt im Jahr 2002 gestartet

Die TKK ist sich bewusst, dass Betreiber Vorteile durch MNP
erwarten, wobei die technische Implementierung hohe
Investitionskosten erfordern kann. Auf Initiative des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)
und der Regulierungsbehörde wurde daher im Jahr 2002 ein
Betreiberprojekt gestartet, in dem intensiv an der Erarbeitung einer
Branchenlösung für MNP gearbeitet wird. Trotz dieser Bemühungen ist
es den Betreibern noch nicht gelungen, einen umfassenden Konsens zu
finden. Aus all diesen Gründen ist bei der praktischen Realisierung
von MNP im Markt mit erheblichen Verzögerungen zu rechnen.

OTS0232    2003-05-14/15:23

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