• 09.05.2003, 12:51:35
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Wiener Umweltanwaltschaft zum Störfall im Kernkraftwerk Paks

Wien (OTS) - Die Wiener Umweltanwaltschaft recherchiert in ihrer
Funktion als Beauftragte des Landes Wien für nukleare Sicherheit
laufend zum Unfall im Kernkraftwerk (KKW) Paks. Dieser Störfall zeigt
neuerlich, dass die Gewinnung von Kernenergie eine Risikotechnologie
ist, bei der es immer zu unvorhergesehenen Ereignissen kommen kann.
Massive ökologische und gesundheitliche Schäden für große Gebiete
können dabei nicht ausgeschlossen werden. Erstaunlich ist, dass
Ungarn trotz des bestehenden bilateralen Nuklearinformationsabkommens
die österreichischen Behörden offensichtlich unzureichend informiert
hat.

Chronologie des Unfalls

Am 10. April 2003 sind bei der Reinigung von Brennelementen
radioaktive Gase entwichen. Man schloss daher auf die mechanische
Beschädigung der Hülle von mindestens einem Brennelement.
Entsprechend der International Nuclear Event Scale (INES) wurde das
Ereignis auf Stufe 2 als Störfall gestuft. Die radioaktiven Stoffe
wurden zum Teil durch die Filteranlagen zurückgehalten, konnten aber
über den Abluftschornstein auch in die Umwelt gelangen. An den
Messstellen im Umkreis des KKWs wurden keine erhöhten Werte
ermittelt. Besondere Maßnahmen etwa zur Evakuierung der Bevölkerung
waren nicht notwendig. Mit einem automatischen SMS-Warnsystem wurden
aber die zuständigen Stellen der Gemeinden im Umkreis von 30 km
informiert.

Am 11. und 12. April wurde begonnen das Reinigungssystem zu
öffnen und zu demontieren, um der Unfallursache nachzugehen. Am 16.
April konnte das Reinigungssystem erstmals geöffnet werden - eine
Spezialkamera wurde eingebracht. Es stellte sich heraus, dass die
Mehrzahl der 30 Brennelemente durch mangelnde Kühlung überhitzt und
stark beschädigt bzw. angeschmolzen waren. Die Bewertung wurde von
INES 2 auf INES 3 (ernster Störfall) angehoben.

In der Folge wurde ein Folienzelt über dem Abklingbecken
errichtet, um austretende radioaktive Gase getrennt vom Rest der
Reaktorhalle zu behandeln und zu filtern. Innerhalb dieses Zeltes
muss nun eine schrittweise Bergung der zerstörten Elemente erfolgen.

Kommunikation im Notfall

"Der Störfall in Paks zeigt klar", meint Wiens Umweltanwältin
Dr. Andrea Schnattinger, "dass im Notfall andere Gesetzmäßigkeiten
gelten als beim routinemäßigen Informationsaustausch. Während die
Kommunikation in Zeiten des unfallfreien Normalbetriebs zwar wichtig
ist, aber keine Herausforderung darstellt, muss jetzt über
praktikable Modelle nachgedacht werden, um gerade die
Ausnahmesituationen zu beherrschen. Denn gerade solche Situationen
motivieren den Informationsfluss überhaupt erst. Hier sind nicht nur
Beamte, sondern die Regierungsmitglieder gefragt, tätig zu werden.
Die Abkommenstexte mit allen Nachbarstaaten mit Kernkraftwerken
müssen sicherstellen, dass Österreich auch über Vorkommnisse, die nur
mit einem sehr geringen Risiko eine Auswirkung auf Österreich haben
könnten, sofort und im selben Umfang informiert wird, wie die
zuständige Nuklearbehörde. Auch die Wiener Umweltanwaltschaft wird
sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen", bekräftigt die
Umweltanwältin.

Erneute Kettenreaktion unwahrscheinlich

Im konkreten Fall von Paks schätzt die Wiener
Umweltanwaltschaft, nach Konsultation von Sicherheitsexperten, die
Gefahr einer Rekritikalität (Kettenreaktion im möglicherweise auf
einen Haufen abgesunkenen Kernbrennstoff) allerdings eher gering ein.
Nach Einschätzung von Experten des Institutes für Risikoforschung ist
eine erneute Kernspaltung nicht sehr wahrscheinlich. Der verbrauchte
Brennstoff enthält weniger leichtspaltbares Uran und im Abklingbecken
wird Borsäure als Neutronenfänger verwendet.

"Solange Ungarn keine Informationen zum Brennstoffzustand und
über die geplanten Beseitigungsmaßnahmen weitergibt, kann ein
Restrisiko nicht ausgeschlossen werden. Eine rasche und vollständige
Information zu den Vorgängen ist daher für die österreichischen
Stellen notwendig", betont DI Marion Jaros, Wiener
Umweltanwaltschaft.

Die Wiener Umweltanwaltschaft erwartet eine offizielle Kritik
der österreichischen Regierung an der mangelhaften Einhaltung der
Informationspflicht Ungarns, die im bilateralen Abkommen zwischen
Ungarn und Österreich vereinbart ist. (Schluss) ru

OTS0173    2003-05-09/12:51

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NRK

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