• 09.05.2003, 11:12:01
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Gorbach lässt prüfen, ob bei ÖBB-Streik Verletzung der Arbeitspflicht vorliegt

Im Falle eines Streiks sollen auch die Sonderzüge nicht fahren dürfen

Wien (OTS) - Infrastrukturminister Hubert Gorbach forderte heute
den Vorstand der ÖBB dazu auf, angesichts der für kommenden Dienstag
von der Gewerkschaft der Eisenbahner angedrohten Bestreikung von
Personen- und Güterverkehr rechtlich zu überprüfen, ob durch diese
Betreikung eine Verletzung des Dienstrechtes vorliegt. "Wenn ja, dann
liegt es am Vorstand, die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen", so
Gorbach. Jedenfalls wären aus seiner Sicht die Gehaltszahlungen für
diese Zeit einzustellen.
Wenn die Gewerkschaft am Dienstag die Bediensteten der ÖBB zum Streik
auffordern sollte, "dann bringt Haberzettl die Bediensteten in eine
untragbare Situation. Es wäre zu prüfen, ob damit sogar eine
Anstiftung zur Arbeitsverweigerung vorliegt", so Gorbach.

Die Gewerkschaft plant, die Kundgebungsteilnehmer am Dienstag mit
acht Sonderzügen nach Wien zu transportieren. "Für den Fall, dass für
diesen Tag ein Streik ausgerufen werden sollte, was ja noch offen
ist, erwarte ich mir vom ÖBB-Vorstand, dass er die Führung dieser
Sonderzüge untersagt. Es kann nicht sein, dass die Pendler an ihrem
Weg zur Arbeit gehindert werden, aber die Streikteilnehmer sehr wohl
transportiert werden. Das wäre eine Provokation für die Bevölkerung",
schloss Gorbach. (schluß bxf)

OTS0087    2003-05-09/11:12

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