• 08.05.2003, 13:54:06
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Öllinger: EuGH bestätigt jahrelange Forderung der Grünen

Keine weitere Diskriminierungen bei Arbeitkammer- und Betriebsratswahlen - Passives Wahlrecht einführen

Wien (OTS) Der EuGH bestätigt mit seinem heutigen Urteil, was die
Grünen seit Jahren als geltendes EU-Recht bezeichnet haben, dass
nämlich türkische ArbeitnehmerInnen bei Arbeiterkammerwahlen auch
passiv wahlberechtigt sind. "Österreich steht jetzt jedenfalls
blamiert da, weil es trotz des seit 1980 bestehenden
Assoziationsabkommens, dass eine Diskriminierung türkischer
ArbeitnehmerInnen verbietet, diese von Wahlen ausgeschlossen hat", so
Karl Öllinger, Sozialsprecher der Grünen, der in dieser Causa
unzählige parlamentarische Anfragen und Anträge eingebracht hat.

Nun muss das Arbeiterkammergesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz
endlich novelliert werden, um dem EuGH-Urteil gerecht zu werden.
"Sinnvollerweise sollte
nicht nur BürgerInnen aus EWR-Ländern und aus assoziierten Staaten
das Wahlrecht zugestanden werden, sondern allen ArbeitnehmerInnen,
unabhängig von der Staatsbürgerschaft, etwa aus den Staaten des
ehemaligen Jugoslawien", so Öllinger

OTS0198    2003-05-08/13:54

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