• 03.05.2003, 13:31:00
  • /
  • OTS0029 OTW0029

ARBÖ:Fehlerhafte Anonymverfügungen häufen sich

ARBÖ-Rechtstipps bei unrichtigen Beschuldigungen

Wien (OTS) - ARBÖ: Fehlerhafte Anonymverfügungen häufen sich
Tipps: Was tun, wenn man fälschlicherweise beschuldigt wird

"Bei uns häufen sich die Fälle, wonach Autofahrer zu Unrecht
beschuldigt werden, Geschwindigkeitsübertretungen begangen zu haben",
stellt die Leiterin des ARBÖ-Rechtsreferats, Dr. Barbara
Auracher-Jäger fest und schildert einen besonders krassen Fall aus
ihrer Praxis.

Herr F.fiel aus allen Wolken: Ihm flatterte eine Strafverfügung ins
Haus.. Danach soll er an einem bestimmten Tag, an einem bestimmten
Ort eine mit Radar gemessene Geschwindigkeitsübertretung begangen
haben. Unmöglich, denn Herr F. lag an diesem Tag krank im Bett. Auch
kein anderer Lenker kam in Frage. Herr F ist beinamputiert und sein
Auto so umgebaut - Gaspedal links, Bremse rechts - dass niemand
anderer damit fahren kann. Herr F. schaltete einen Rechtsanwalt ein
und erhob Einspruch. Schließlich stellte sich heraus: Tatzeit falsch,
Tatort falsch und Gemeindegebiet falsch. Das
Verwaltungsstrafverfahren gegen Herrn F. wurde eingestellt. Die
Strafe blieb ihm erspart. Die Anwaltskosten von 340 Euro blieben an
ihm hängen, bis ihm der ARBÖ kulanterweise half..

"Dass Mindeste, das man verlangen kann ist, dass die Behörden
sorgfältiger prüfen, bevor sie Verkehrsteilnehmer beschuldigen" meint
Dr. Auracher-Jäger, schon der eigenen Glaubwürdigkeit zu liebe.. Dass
man die Verteidigungskosten selber zahlen muss, obwohl man sich
nichts zu Schulden kommen ließ , entspreche allerdings dem
Rechtssystem und könne nicht geändert werden. Auch bei erfolgreich
beeinspruchten gerichtlichen Strafverfahren müssen die Anwaltskosten
aus eigenem bestritten werden. Anders als bei Verwaltungsverfahren
seien die Staatsanwälte aber sehr wohl zu einer genauen Prüfung
angehalten, bevor sie Anklage erheben. Der ARBÖ ist dessen bewusst,
dass die sich häufenden Fehler möglicherweise mit dem Sparzwang der
Behörde zusammenhängen. "

Guter Rat ist teuer

"Wer eine Anonymverfügung oder ein Organmandat (=Strafzettel)
bekommt, sollte am besten rasch bezahlen, wenn man ein schlechtes
Gewissen hat", rät die ARBÖ-Rechtsexpertin. Wer wegen der
unterstellten Tat, Zeit- oder Ortsangaben berechtigte Zweifel hat,
sollte nicht zahlen sondern erst einmal vier Wochen lang abwarten.
Dann erst folgt die Strafverfügung, aus der nähere Details
hervorgehen wie: Name des Beschuldigten oder das Autokennzeichen. So
ist es möglich, die behördichen Angaben näher zu prüfen. Binnen zwei
Wochen kann Einspruch erhoben und Einwände vorgebracht werden. Die
Behörde kontaktiert nun den sogenannten "Meldegänger", also jene
Beamten, der die Strafverfügung verhängt hatte. Kommt die Behörde zur
Ansicht, dass die Einwände der Beschuldigten zu Recht bestehen, wird
das Verfahren eingestellt. Davon müssen die Betroffenen verständigt
werden (Das ist erst seit wenigen Jahren so)

Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Lydia Ninz
Tel.: ++43-1-891 21 / 280
mailto:presse@arboe.at
Internet: http://www.arboe.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NAR

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel