- 30.04.2003, 13:50:43
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Pensionsreform: AKNÖ-Experten rechnen auf Hochtouren
Präsident Staudinger lehnt Regierungsentwurf weiterhin zur Gänze ab
Wien (AKNÖ): Verluste bis zu 40 % und mehr sind im Dauerrecht nach
wie vor möglich. Das ist der wesentlichste Kritikpunkt der AKNÖ-
Experten. Der Grund: die wesentlichen Korrekturen sind nur
Übergangsregelungen, die schrittweise schon ab 2007 fallen. Die
skandalösen Einschnitte in den Frauenpensionen sollen hauptsächlich
mittels der Kindererziehungszeiten abgefedert werden. Nicht
ausreichend berücksichtigt bleiben nach wie vor die Jahre des
Verdienstentganges und der Teilzeitbeschäftigung. Besonders brisant
ist, dass den Regierungsberatern bei der Überarbeitung grobe Fehler
unterliefen: Arbeitnehmer können nach den Korrekturen jetzt sogar
noch mehr Pension verlieren.
AKNÖ-Präsident Staudinger: "Diese Pensionsreform ist eine Totgeburt.
Es gibt weder grundlegende Bereinigungen, noch werden
Erwerbsbiographien, in denen Zeiten der Kindererziehung,
Arbeitslosigkeit oder Krankheit realistischerweise vorkommen,
angemessen berücksichtigt. Beispiele zeigen, dass nach der
sogenannten "Abfederung" die Pensionsverluste sogar noch höher sein
können. Das ist ein Hohn gegenüber allen erwerbsfähigen Menschen! "
Nach Berechnungen der AKNÖ-Experten wird sogar ein "ideal-typischer"
Arbeitnehmer, also mit 45 Beitragsjahren, und auch trotz der
Übergangsbestimmungen alleine durch die Veränderung der
Bemessungsgrundlage in jedem Fall 15% seiner Pension verlieren. Das
Malus-System, also der 4,2 % Abzug für jedes Jahr des vorzeitigen
Pensionsantrittes, bleibt weiterhin bestehen. Und dies nun schon ab
dem 1.1.2004, und nicht wie im ursprünglichen Entwurf ab dem
1.7.2004. Es gibt keine wesentlichen Verbesserungen für die
sogenannten HacklerInnen. Allerdings soll die "Hacklerregelung"
ausgeweitet werden, und zwar für weitere Jahrgänge, und dies
wiederum nur für die als "Schwerarbeiter" genannte. Eine Definition,
welche ArbeitnehmerInnen als Schwerarbeiter gelten, findet sich im
Entwurf jedoch nicht.
Die konkreten Beispiele:
1. Mann, Arbeitnehmer, Geburtsdatum 30.6.1944, mit 60 Jahren 46
Beitrittsjahre. Hacklerregelung. Verdienst vor der Pension 2000
Euro. Pensionsantritt 1.7.2004.
Regierungsentwurf: 1.290 Euro (Verlust –2 %)
Regierungsvorlage: 1.085 Euro (Verlust – 18%)
Im bisherigen Entwurf waren Personen geschützt, die die
Anspruchsvoraussetzungen bis zum 30.6.2004 erfüllt haben!
2. Frau, Jahrgang 1968, Arbeitsbeginn mit 16 Jahren als
Stubenmädchen, nur in der Winter- und Sommersaison. Einkommen 10%
über Mindestlohn. Kind mit 26 Jahren, 2 Jahre Karenz, danach
Teilzeit. Scheidung mit 46, danach Vollzeit in Hotel, 30 % über
Mindestlohn. Mit 62 arbeitslos bis 65 Jahre.
Pensionshöhe geltendes Recht: 3.191 Euro
Regierungsentwurf: 1.787 Euro (Verlust – 44 %)
Regierungsvorlage: 1.880 Euro (Verlust – 41%)
Mit geschätztem Geldwert des Jahres 2033 gerechnet.
(Ende)
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Tel.: (01) 58883-1252
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