• 30.04.2003, 10:41:50
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HAUPTAUSSCHUSS GENEHMIGT MEHRHEITLICH NIEDERLASSUNGSVERORDNUNG Uneinigkeit zwischen Opposition und Regierung über Quoten bleibt

Wien (PK) - Mit den Stimmen der Koalitionsparteien genehmigte der
Hauptausschuss heute die von der Regierung vorgeschlagene
Niederlassungsverordnung aufgrund des Fremdengesetzes. Diese
beschränkt die Gesamtzuwanderung nach Österreich im Jahr 2003 auf
8.070 Personen, wobei die Niederlassungsbewilligungen zum Zweck
der Familienzusammenführung mit einer Höchstsumme von 5.490
Bewilligungen gegenüber dem Vorjahr gleich bleiben. Die Quote für
Schlüsselarbeitskräfte samt Familienangehörigen wurde mit 2.405
festgelegt. Für SaisonarbeiterInnen dürfen im Jahr 2003 ebenfalls
wieder bis zu 8.000 Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden,
für Erntehelfer beträgt diese Zahl, wie im Vorjahr, bis zu 7.000.
Die Bewilligungen für Private wurden mit 175 festgesetzt.

Wie die Erläuterungen ausführen, geht der Verordnungsentwurf von
einer Entwicklung des Arbeitsmarktes aus, die derjenigen des
Jahres 2002 ähnlich ist. Der Schwerpunkt werde auf den Bereich
der unselbständig erwerbstätigen Schlüsselkräfte gelegt, nachdem
das WIFO in einer Expertise dargelegt hatte, dass auf Grund der
Konjunkturschwäche die Zulassung zum Arbeitsmarkt und
Niederlassung nach Österreich nur mehr Schlüsselkräften möglich
sei. Der Bereich der einfachen und mittleren Qualifikation müsse
über die befristete Beschäftigung abgedeckt werden. Mit dieser
Verordnung würden auch wesentliche Ziele des Fremdengesetzes und
des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, nämlich die "Integration vor
Neuzuwanderung" durch den schrittweisen Abbau des "Rucksackes" in
der Familienzusammenführung erreicht, so die Begründung zur
Verordnung.

Dieser Darstellung widersprachen die Abgeordneten der
Oppositionsfraktionen heftig. Sie kritisierten die Senkung der
Quote für die Niederlassungsbewilligungen, die gleich bleibende
Quote für die Familienzusammenführung, obwohl sich einige
Bundesländer wie Wien und Tirol in den Stellungnahmen für eine
höhere Anzahl ausgesprochen hatten, und die Saisonnier-Regelung.

Abgeordnete Terezija Stoisits (G) begründete die Ablehnung des
vorliegenden Verordnungsentwurfs durch die Grünen mit der
abermaligen Senkung der Quote auf 8.070. Gleichzeitig,
kritisierte Stoisits, werde die Zahl der Saisonniers nicht
gesenkt. Dies entspreche nicht dem Angebot und der Nachfrage auf
dem Arbeitsmarkt und führe zu mehr illegalen Tätigkeiten und
irregulären Arbeitsverhältnissen. So komme man beispielsweise im
Bereich der Pflege ohne ausländische Arbeitskräfte nicht aus,
argumentierte die Grün-Mandatarin. Auch die Quote für die
Familienzusammenführung sei ihrer Ansicht nach ein Hohn, da die
Quote eingefroren bleibe, obwohl es hier einen Rucksack gebe.
Grundsätzlich vermisste die Abgeordnete Flexibilität.

In die selbe Kerbe schlug Abgeordneter Kai Jan Krainer (S). Im
Gegensatz zu den Ausführungen von Bundesminister Strasser, der
gemeint hatte, in den Jahren 2001 bis 2003 habe es die höchste
Quote bei der Familienzusammenführung gegeben, hielt Krainer
fest, dass er aufgrund von Zahlenvergleichen zu dem Ergebnis
gekommen sei, dass seit Bestehen der Quote derzeit die Zahlen für
die Familienzusammenführungen am niedrigsten seien, sich sogar
halbiert hätten. Dieser Rückschlag sei insofern bedauerlich, da
Kinder im Alter von sieben bis neun Jahren schwerer zu
integrieren seien als im Vorschulalter.

Daraufhin entwickelte sich eine Diskussion, in der Abgeordneter
Werner Miedl (V) feststellte, dass man die heutige Lage aufgrund
der verschiedenen gesetzlichen Voraussetzungen nicht mit früheren
Jahren vergleichen könne. Heute werde vieles nicht mehr der Quote
zugerechnet. So müsste man zum Beispiel mehr als 20.000 Personen
außerhalb der Quote dazurechnen. Dem entgegnete Krainer (S), dass
diesen 20.000 Aufgenommenen in erster Linie in Österreich
Neugeborene zuzurechnen seien, und er es daher für unzulässig
erachte, dies mit der Familienzusammenführung in Verbindung zu
bringen.

Um eine Klärung herbeizuführen, ersuchte Nationalratspräsident
Khol Bundesminister Strasser, den Abgeordneten die Entwicklung
der Familienzusammenführung schriftlich zur Verfügung zu stellen.

Abgeordneter Eduard Mainoni (F) wiederum warf der Opposition
selektives Wahrnehmungsvermögen vor, da der ÖGB sich in seiner
Stellungnahme aus arbeitsmarktpolitischen Gründen gegen eine
Zuwanderung ausgesprochen hatte.

Abgeordneter Krainer (S) kritisierte auch die permanente
Steigerung bei den Saisonarbeitern, da derartige
Arbeitsverhältnisse nicht notwendig seien. In diesem Zusammenhang
wies Abgeordnete Stoisits (G) darauf hin, dass sich der ÖGB gegen
Saisonniers ausgesprochen habe. Sie selbst sehe darin neue
Sklavenverhältnisse auf dem Gebiet der sonstigen Erwerbstätigen.
Abgeordneter Rudolf Parnigoni (S) ergänzte, dass die Saisonniers
die hohe Arbeitslosenrate bei Ausländern weiter verschärfen
werde.

Auf die Vorwürfe der Opposition, dass die Argumente der
Bundesländer im vorliegenden Entwurf nicht berücksichtigt worden
seien (Abgeordnete Niederwieser, Parnigoni und Krainer, alle S,
sowie Stoisits, G), erwiderte Bundesminister Strasser, dass die
Stellungnahmen sehr genau geprüft worden seien und aus der
Gesamtheit der Vorschläge der Verordnungsentwurf erstellt worden
sei. Das Ziel der Bundesregierung sei Integration vor Zuzug und
daraus ergebe sich auch die hohe Zahl der
Familienzusammenführung. Diese liege in den letzten drei Jahren
höher als in den Vorjahren, sagte der Minister. Es sei gelungen,
den Rucksack abzubauen und man müsse auch darauf achten, dass die
gesellschaftliche Akzeptanz gegeben sei. Inzwischen liege auch
eine europäische Richtlinie vor, die diese Art der Quotierung als
eine gute Möglichkeit beurteile. Österreich liege somit in der
Mitte des europäischen Konsens.

Zu den Saisonniers bemerkte der Minister, dass durchaus
Flexibilität gegeben sei, da es sich bei der Quote um eine
Rahmenzahl handle, in der sich der Wirtschaftsminister bewegen
könne.

QUOTENPFLICHTIGE NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNGEN IN DEN EINZELNEN
BUNDESLÄNDERN

Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut
Niederlassungsverordnung folgende Quoten:

Burgenland: 215 Niederlassungsbewilligungen, davon 45 für
unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten
und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder
selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 5 für selbständig
erwerbstätige Schlüsselkräfte, 160 für Familienangehörige und 5
für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Kärnten: 95 Niederlassungsbewilligungen, davon 55 für
unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten
und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder
selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 5 für selbständig
erwerbstätige Schlüsselkräfte, 30 für Familienangehörige und 5
für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Niederösterreich: 1.465 Niederlassungsbewilligungen, davon 290
für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für
Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von
unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften,
80 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 1.060 für
Familienangehörige und 35 für Drittstaatsangehörige ohne
Erwerbsabsicht.

Oberösterreich: 1.315 Niederlassungsbewilligungen, davon 250 für
unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten
und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder
selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig
erwerbstätige Schlüsselkräfte, 1.050 für Familienangehörige und 5
für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Salzburg: 335 Niederlassungsbewilligungen, davon 95 für
unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten
und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder
selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig
erwerbstätige Schlüsselkräfte, 210 für Familienangehörige und 20
für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Steiermark: 775 Niederlassungsbewilligungen, davon 285 für
unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten
und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder
selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig
erwerbstätige Schlüsselkräfte, 450 für Familienangehörige und 30
für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Tirol: 450 Niederlassungsbewilligungen, davon 150 für
unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten
und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder
selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig
erwerbstätige Schlüsselkräfte, 280 für Familienangehörige und 10
für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Vorarlberg: 305 Niederlassungsbewilligungen, davon 90 für
unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten
und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder
selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig
erwerbstätige Schlüsselkräfte, 200 für Familienangehörige und 5
für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Wien: 3.115 Niederlassungsbewilligungen, davon 925 für
unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten
und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder
selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 80 für selbständig
erwerbstätige Schlüsselkräfte, 2.050 für Familienangehörige und
60 für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

AUSBILDUNG VON ABC-ABWEHRKRÄFTEN UND ENTSENDUNG INS AUSLAND

In der Zeit vom 7. bis 11. April 2003 haben bis zu 60
Grundwehrdiener auf freiwilliger Basis eine Ausbildung von ABC-
Abwehrkräften am Übungsplatz Vyskov/Dedice, Tschechische
Republik, absolviert, da eine derartige Ausbildung im Inland
nicht mit der gleichen Qualität sichergestellt werden kann. Die
Entsendung wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Bundesminister Günther Platter berichtete, dass diese Übungen
sehr erfolgreich verlaufen seien und für sie aufgrund der neuen
Bedrohungslage eine große Notwendigkeit bestehe.

Darüber hinaus genehmigten die Mitglieder des Hauptausschusses
einstimmig, die Entsendung von bis zu zwei Beobachtungsoffizieren
des Bundesheeres im Rahmen der United Nations Iraq-Kuweit
Observation Mission (UNIKOM)bis 30. Oktober 2003 fortzusetzen.

EDUARD MAINONI NEUES ERSATZMITGLIED IM EU-UNTERAUSSCHUSS

Da Abgeordneter Karl Schweitzer nicht mehr dem Nationalrat
angehört, wurde Abgeordneter Eduard Mainoni (F) an seiner Stelle
zum Ersatzmitglied in den Ständigen Unterausschuss in
Angelegenheit der Europäischen Union gewählt. (Schluss)

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