- 30.04.2003, 09:51:08
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- OTS0035 OTW0035
Elektronische Pressespiegel nur mit Zustimmung der Verlage
Urheberrechtsnovelle bietet erweiterten Schutz für die Rechtsinhaber bei digitalen Nutzungsformen
Wien (OTS) - Eine "zeitgemäße Erweiterung des Schutzes von Werken"
biete die am 29. April vom Parlament verabschiedete Novelle zum
österreichischen Urheberrechtsgesetz laut Waltraud Wiedermann,
Geschäftsführerin der APA-DeFacto Datenbank & Contentmanagement GmbH.
Die Novelle bringt den seitens der EU mit ihrer
Urheberrechts-Richtlinie geforderten Schutz für die Rechtsinhaber bei
digitalen Nutzungsformen von Werken. Damit wird unter anderem die
Herstellung von elektronischen Pressespiegeln an die Zustimmung der
Verlage gebunden.
Paragraf 42 Absatz 4 sieht vor, dass "jede natürliche Person von
einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in
Absatz 1 genannten Trägern zum privaten Gebrauch und weder für
unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen" darf.
Der Absatz 1 besagt, dass eine Vervielfältigung von Werken auf Papier
unter bestimmten Voraussetzungen ohne Zustimmung des Urhebers
gestattet ist. Daran hat sich auch nach der Novelle nichts geändert.
Für Vervielfältigungen und Verbreitungen auf jedem anderen Träger
bedeutet dies allerdings in Folge, dass jede Form der digitalen
Verwendung durch ein Unternehmen ohne Zustimmung des Verlages
untersagt ist. Dies betrifft insbesondere das Einscannen von
urheberrechtlich geschützten Artikeln aus Zeitungen oder
Zeitschriften, das Verschicken von digitalisierten Werken (z. B.
pdf-Dokumenten) per E-Mail wie auch die Verfügbarmachung im Intranet
oder eine Verbreitung im Internet.
Die Umsetzung dieser Richtlinie bestätigt den von der APA -
Austria Presse Agentur seit Jahren eingeschlagenen Weg, den Verlagen,
deren Werke sie ihren Kunden entgeltlich in digitaler Form entweder
in einer Datenbank oder als Pressespiegel zur Verfügung stellt, ihre
Rechte abzugelten. Die APA-Tochter APA-DeFacto, Betreiber der größten
und umfassendsten österreichischen Mediendatenbank bietet aufgrund
von Sydication-Abkommen mit Verlagen und dem ORF sowie
Content-Partnerschaften mit anderen Datenbank-Anbietern
Rechtssicherheit - für Print- ebenso wie für Radio- und
Fernsehbeiträge.
Der in den letzten Wochen vom Verband der österreichischen
Zeitungsherausgeber (VÖZ) geäußerten Kritik an den nicht den
Richtlinien der EU entsprechenden Erläuterungen des Gesetzestextes
bezüglich "analoger Träger" wurde im Übrigen durch das Parlament
Rechnung getragen und entsprechend abgeändert.
Rückfragehinweis:
Mag. Irene Korinek
APA - Austria Presse Agentur
Stabstelle Recht
Tel.: 01-36060-3010
mailto:[email protected]
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