• 25.04.2003, 13:56:54
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Unsere Jugend darf nicht mit unseren und unseren Altvorderen Altlasten über die Maßen belastet werden!

Kammer der Wirtschaftstreuhänder: Stellungnahme zur Begutachtung der Pensionsreform

Wien (OTS) - "Unsere Jugend darf nicht mit unseren und unseren
Altvorderen Altlasten über die Maßen belastet werden! Daher ist eine
nachhaltige und faire Pensionsreform mit sozialer Ausgewogenheit
notwendig. Ziel muss eine mittel- und langfristige Sicherung der
Pensionen sein", so Dr. Alfred Brogyányi, Präsident der Kammer der
Wirtschaftstreuhänder.

Im gegenwärtigem System würden die Ausgaben für Pensionen von
derzeit rund 11 % des BIP auf rund 16 % bis 2040 steigen. Das
entspräche bei einer reinen Beitragsfinanzierung einem Satz von 44 %!

"Abzulehnen sind Maßnahmen zur Pensionsreform, die einer
kurzfristigen Budgetsanierung dienen", bekräftigt Hannes Mitterer,
Vorsitzender des Fachsenates für Arbeits- und Sozialrecht.

Grundsätzlich einverstanden ist die Kammer der
Wirtschaftstreuhänder mit dem Regierungsentwurf zur Pensionsreform.
Im vorliegenden Entwurf werde jedoch die in Aussicht genommene und
notwendige Angleichung aller Pensionssysteme vermisst. Weiters fehle
eine Anpassung im Bereich der Erwerbsunfähigkeitspensionen.

Verbesserungsnotwendigkeiten sieht die Kammer der
Wirtschaftstreuhänder bei der Berechnung von Frauenpensionen, vor
allem in der Bewertung der Kindererziehungszeiten.

Die heute an die Regierung gesandte Stellungnahme beinhaltet
folgende Punkte:

- Angleichung des Pensionsantrittalters erfordert
leistungsverbessernde Maßnahmen für Frauen

Eine Angleichung des Pensionsantrittsalters von Frauen und Männern
wird im Entwurf vermisst, würde aber eine Stärkung des Systems
hinsichtlich Gerechtigkeit darstellen.

"Diese Angleichung muss jedoch mit leistungsverbessernden
Maßnahmen für Frauen verbunden sein", so Mitterer.

Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten als Beitragszeiten
sollte ausgedehnt werden. "Zum Beispiel: 16 Jahre
Durchrechnungszeitraum - Anrechnung von Geburten ab dem 1.1.2001, 17
Jahre - Anrechnung ab dem 1.1.2000, usw.", erklärt Mitterer.

Die Bemessungsgrundlage für Kindererziehungszeiten sollte wie beim
Präsenzdienst die Gesamtbemessungsgrundlage sein. "Das heißt, dass
die Kindererziehungszeiten für die ersten sechs Jahre nach der Geburt
eines Kindes bemessungsgrundlagen-neutral sind." Somit könne die
Benachteiligung durch Nicht- bzw. Teilzeitbeschäftigung wegen der
Kinderbetreuung ausgeglichen werden.

- Ausdehnung des Bemessungszeitraumes notwendig

Als sinnvoll findet Brogyányi die Verlängerung des
Durchrechnungszeitraumes von derzeit 15 auf 40 Jahre. Auch die
vorgesehene Übergangsfrist bis 2028 erscheine fair und angemessen.

"Allerdings sollten die künftigen Bemessungsgrundlagen ab 2004 mit
der jährlichen Steigerung der Lohnsumme aufgewertet werden",
bekräftigt Brogyányi.

- Abschlagsregelung für früheren Pensionsantritt zumutbar

Der Begutachtungsentwurf sieht einen Abschlag bei früherer bzw.
einen Zuschlag bei späterer Inanspruchnahme der Pension von 4,2 %
vor.

"Dies ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen
versicherungsmathematisch Richtigem (Abschlag von 6 %) und den
Betroffenen Zumutbarem", meint Mitterer. Die Berechnung des
Abschlages von der errechneten Pension und nicht mehr von den
Steigerungspunkten, führe zu mehr Gerechtigkeit. "Bisher erhielt man
je Versicherungsjahr 2 Punkte. Wenn ich zum Beispiel als 60 jähriger
Mann mit 45 Versicherungsjahren in Pension ging, hatte ich 90 Punkte.
Davon wurden mir maximal 10,5 Punkte abgezogen. Ich konnte also mit
60 Jahren mit der vollen Bezugshöhe in Pension gehen", erläutert
Mitterer. "Das kommende Modell sieht vor, dass zuerst die
Pensionshöhe berechnet wird. Von dieser Pension werden nunmehr 4,2
Prozent pro Jahr des vorzeitigen Antritts abgezogen."

- Reduzierung des Steigerungsbetrages wird begrüßt

Pro Versicherungsjahr soll laut Regierungsvorlage der
Steigerungsbetrag von derzeit 2 % auf 1,78 % verringert werden.

Diese Maßnahme stelle eine Rückführung auf den Leistungsstand vor
dem 1.1.2000 her und sei richtig.

- Nochmaliges Überdenken der 3. Säule ist notwendig

Verschlechterungen bei der staatlichen Pension als erste Säule der
Altersvorsorge müssen nach Ansicht der Wirtschaftstreuhänder durch
weitere Anreize für die zweite Säule (betriebliche Vorsorge) und die
dritte Säule (Eigenvorsorge) ausgeglichen werden. Dazu ist es
notwendig, die bisher am Markt nicht angenommene dritte Säule
attraktiver zu gestalten. "Statt zu großer Aktienlastigkeit müssten
Lösungsansätze für von Österreichern akzeptierte Kapitalmärkte
kommen", meint Brogyányi. "Zu denken ist hier an eine Schaffung von
Fonds, in denen Beteiligungskapital zur Verfügung gestellt wird.

- Vertrauensverlust in Aktienmärkte muss ausgeglichen werden

"Nach dem Flop der Aktienkurse ist wohl das Vertrauen in die
Aktienmärkte nachhaltig gestört", so Brogyányi abschließend.
Beteiligungsfinanzierung in Form von Fonds, wobei Kursverluste für
den Fondsanteilhaber steuerlich abzugsfähig sein sollten, wären eine
mögliche Alternative.

Rückfragehinweis:
Dr. Alfred Brogyányi,
Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
Tel.: 01/ 211 70 - 1310; mailto:[email protected]

BP Hannes Mitterer,
Vorsitzender des Fachsenates für Arbeits- und Sozialrecht
Tel.: 0732/ 66 63 61 - 36; Mobil: 0664/206 65 40,
mailto:[email protected]

Pressebetreuung:
Mag. Birgit Ammann, PR & Marketing
Tel.: 01/ 811 73 - 223, mailto:[email protected]

Kammer der Wirtschaftstreuhänder
Schönbrunner Straße 222-228, 1120 Wien
Tel.: 01/ 811 73 - 0; Fax: 01/ 811 73 - 100

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