• 25.04.2003, 12:08:24
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Pensions-Volksbegehren: Am 1. Mai geht’s los!

SP-Landeschef Erich Haider: „Die noitwendigen 8000 Unterschriften haben wir gleich“

Linz (OTS) - „Wer Wolfgang Schüssel kennt, zweifelt nicht daran,
dass der geplante Pensionsraub nächste Woche in der Regierung
beschlossen wird. Wir starten am 1. Mai bei unseren Maifeiern mit dem
Sammeln von Unterschriften zur Einleitung unseres
Pensions-Volksbegehrens. Die dafür notwendigen 8000 Unterschriften
haben wir sicher rasch beisammen“, kündigte SPÖ-Landeschef LH-Stv.
Erich Haider heute in einer Pressekonferenz an. „Wir unterstützen
auch Gusenbauers Bürgerinitiative für eine Volksabstimmung. Im
Parlament wird es dafür aber bestimmt keine Mehrheit geben und dann
sind wir gerüstet für das Volksbegehren, das dann auch von der
Bundespartei unterstützt wird“.

„Die schwarz-blaue Regierung ist dabei, mit ihrer Chaospolitik unser
sozial gerechtes Land nachhaltig zu ruinieren. Mit der geplanten
„Pensions-Reform“, die in Wahrheit nur auf rasche Geldbeschaffung für
das Budget abzielt, werden alle Menschen in diesem Land geschröpft:
Mit einer überfallsartigen Anhebung des Pensionsalters und Kürzungen
bis zu 50 Prozent werden zuerst die ASVG-Versicherten voll belastet
und abgezockt. Das geschieht mit einer nie da gewesenen
Geringschätzung der Arbeitnehmer in diesem Land, die wir als
Sozialdemokraten nicht einfach hinnehmen werden“, so LH-Stv. Erich
Haider.

Oberösterreich, so Erich Haider, ist besonders betroffen. Die großen
Verlierer der VP-Pläne sind Schichtarbeiter, Frauen und die Jugend.
So gibt es in Oberösterreich besonders viele Schichtarbeiter. Für
sie ist es völlig unzumutbar, bis 65 Jahre arbeiten und auch noch
Pensionskürzungen hinnehmen zu müssen.
Dazu kommt, dass Frauen in Oberösterreich um ca. 20 Prozent weniger
verdienen als im Bundesdurchschnitt. Pensionskürzungen würden
besonders einkommensschwache Frauen in die Altersarmut drängen.
Schließlich leiden junge Menschen in Oberösterreich unter weiter
steigender Arbeitslosigkeit. Derzeit sind rund 5.500 junge Menschen
unter 25 arbeitslos. Durch die Pensionsmaßnahmen der Regierung würde
diese Zahl auf rund 13.000 ansteigen.

„Wir werden jetzt die Menschen in diesem Land mobilisieren. Mit einem
Volksbegehren soll der Nationalrat in Wien aufgefordert werden, eine
gerechte Pensionsreform zu beschließen“.

Der Text des Volksbegehrens:

Unter dem Deckmantel der sogenannten „Pensionssicherungsreform“ plant
die Regierung gravierende Einschnitte bei den Pensionen. Die
überfallsartigen, radikalen Pensionskürzungen verschärfen die
Ungerechtigkeiten im Pensionssystem, statt sie zu reduzieren. Allein
bis 2007 summieren sich die Pensionskürzungen auf fast drei
Milliarden Euro – der Großteil dieser Summe wird dann für die
Abfangjäger fällig.

So kürzt die Regierung Ihre Pension!

• Alle ArbeitnehmerInnen, die ab 01.01.2004 ordnungsgemäß in
Pension gehen, verlieren von einem Tag auf den anderen mindestens 11
Prozent.

• Frauen mit Kindererziehungszeiten verlieren bis zu 40 Prozent
ihrer Pension.

• ArbeitnehmerInnen unter 35 verlieren bis zur Hälfte ihrer
Pension.

• Minus 15 Prozent auch bei sehr langer Beitragszeit – von der
so bezeichneten „Arbeiter-Regelung“ bleibt nichts übrig.

• 85.000 ältere Menschen werden in die Arbeitslosigkeit
gedrängt. Bis zu 45.000 Jugendliche werden ohne Job sein, weil
weniger Arbeitsplätze frei werden.

• Die Lasten dieser Pensionskürzungen sind ungleich verteilt -
90 Prozent der Kürzungen treffen ArbeiterInnen und Angestellte.

Um diesen unsozialen und frauenfeindlichen Pensionsraub zu
verhindern, plant die SPÖ Oberösterreich mit Ihrer Unterstützung das
Pensions-Volksbegehren:

Der Nationalrat wird aufgefordert eine gerechte Pensionsreform unter
Berücksichtigung folgender Ziele zu beschließen:

• Gerechte Pensionen für alle durch eine langfristige
Harmonisierung der Pensionssysteme!

• Langfristige Absicherung der Finanzierbarkeit
unseres Pensionssystems durch

- eine Verbreiterung der Beitragsgrundlage durch
Berechnung der Arbeitgeberbeiträge von
gesamtbetrieblichen Kennzahlen

- Erhöhung der Erwerbsquote

- Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit und
der Arbeitsfähigkeit sowie eine aktive
Arbeitsmarktpolitik

- Aufrechterhaltung der Beteiligung des Staates

• Klares Bekenntnis zum Generationenvertrag und
zum umlagefinanzierten Pensionssystem!
Weiterentwicklung und Sicherung unseres weltweit
anerkannten staatlichen Pensionssystems!

• Beachtung des Vertrauensgrundsatzes durch
Wahrung erworbener Pensionsansprüche!
Keine überfallsartigen Verschlechterungen und
Kürzungen!

• Sicherung des Lebensstandards im Alter!

• Berücksichtigung des Arbeitsmarktes bei der
Gestaltung des Pensionsantrittalters!

• Keine Verlagerung der Altersversorgung in den
spekulativen Kapitalmarkt!

Begründung:

Mit den vorgelegten Pensionsreformplänen der Bundesregierung sind
massive Pensionskürzungen beabsichtigt, die Arbeitslosigkeit droht
weiter zu steigen. Ausschlaggebend für die erheblichen finanziellen
Einbußen sind insbesondere die Senkung des jährlichen
Steigerungsbetrages von 2,0 auf 1,78 Prozent, die Erhöhung der
Abschläge von 3 auf 4,2 Prozent bei vorzeitigem Pensionsantritt, die
Verlängerung des Bemessungszeitraumes von 15 auf 40 Jahre sowie die
Nicht-Valorisierung im ersten Pensionsbezugsjahr.
Es wird weder der Vertrauensschutz für ganze Generationen von
Einzahlern gewahrt, noch gibt es eine Zukunftssicherung für die
heutigen Berufseinsteiger. Diese sogenannte Pensionsreform zielt
ausschließlich auf eine kurzfristige Einsparung von fast 3 Milliarden
Euro in den nächsten 4 Jahren ab. Am meisten zur Kasse gebeten werden
wieder einmal die ASVG-Versicherten.
Es gibt keinen Grund, zu derartigen Pensionskürzungen und übereilten
Reformen, da sogar die von der ÖVP-FPÖ Bundesregierung einberufene
Pensionsreformkommission lediglich einen geringen Anstieg des
Finanzierungsbedarfes für Pensionen gegenüber dem heutigen Niveau bei
positiver Entwicklung der Erwerbsquote prognostiziert. Gemessen am
Bruttoinlandsprodukt wird der Aufwand von 10,5 Prozent im Jahr 2000
auf 11,5 Prozent im Jahr 2050 steigen. Der Höchstwert liegt bei 12,8
Prozent im Jahr 2035.
Es handelt sich also um eine durchaus zu bewältigende
Herausforderung. Der Mehrbedarf kann – ohne Pensionskürzungen oder
schmerzhafte Beitragserhöhungen – durch Maßnahmen wie einer Anhebung
der Erwerbsquote, einer Verbreiterung der Basis der Finanzierung,
Transparenz und Kostenwahrheit bei den Ersatzzeiten,
Vereinheitlichung der Beitragssätze, Gestaltung des Pensionsalters
unter Rücksichtnahme auf Arbeitsmarkt und Lebensplanung, Erhaltung
der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit sowie Sicherung der
Arbeitsplätze etc. finanziert werden.

Keineswegs dramatisch ist auch die Entwicklung des Bundeszuschusses
zu den Pensionen. Dieser wird sogar von 3,1% des BIP im Jahr 2003 auf
2,9% im Jahr 2007 sinken! Diese Zahlen stammen nicht von
Regierungsgegnern, sondern aus dem Regierungsentwurf zur
Pensionsreform und belegen, dass es die von der Regierung behauptete
„Explosion“ beim Bundeszuschuss nicht gibt. Der Grund für diese
sinkenden Zuschüsse sind die Pensionsreformen der letzten Jahre.

Wenn die Bundesregierung trotz dieses sinkenden Bundesbeitrages
Finanzierungsprobleme angibt, dann liegt die Ursache dafür bei den
Fehlern der ÖVP-FPÖ Regierung. Den Pensionsversicherungen fehlen jene
Geldmittel, die jahrelang aus den Fonds des Arbeitsmarktservice
(AMS), des Familienlastenausgleichs (FLAF) und der Insolvenzreserve
überwiesen worden sind. Die Bundesregierung hat aber - um die
Budgetzahlen zu schönen - diese Töpfe ausgeräumt. Jetzt sind sie
leer. Das Problem ist also hausgemacht.
Arbeitslosigkeit wird explodieren:

Mehr als die Hälfte der heute ihre Pension Antretenden ist arbeitslos
oder krank. Wer ältere ArbeitnehmerInnen bei vorzeitigem
Pensionsantritt bestraft oder ihnen den Weg in eine Frühpension
versperrt, drängt sie in Arbeitslosigkeit oder Krankenstand - bei
wesentlich geringerem Einkommen. Damit wird kein Finanzierungsproblem
gelöst, sondern die Kosten nur von der Pensionsversicherung in die
Arbeitslosen- und Krankenversicherung verschoben.
Wird das Pensionsantrittsalter bis 2009 tatsächlich generell auf 65
bzw. 60 Jahre angehoben, wird die Arbeitslosigkeit massiv steigen.
85.000 ältere ArbeitnehmerInnen, werden arbeitslos und werden keinen
Arbeitsplatz mehr finden. Bis zu 45.000 Jugendliche, werden durch
fehlende Frühpensionierungen nicht am Arbeitsmarkt unterkommen.

Neue Armut im Alter:

Derzeit beziehen ca. 230.000 ÖsterreicherInnen, deren Eigenpension
nicht ausreicht, eine Ausgleichszulage. Durch die Pensionskürzungen
wird sich diese Gruppe drastisch vergrößern. Etwa ein Drittel aller
PensionistInnen hat nur knapp mehr als die Ausgleichszulage von 643€.
Die massiven Pensionskürzungen bedrohen die Existenz dieser Menschen.

Frauen:

Frauen, die wegen ihrer geringeren Aktiveinkommen ohnehin bereits
benachteiligt sind, werden von den geplanten Kürzungen besonders
getroffen. Der längere Durchrechnungszeitraum führt insbesondere bei
Teilzeitbeschäftigung und Beschäftigungslücken durch Kindererziehung
zu Pensionskürzungen bis zu 40%.
Bei den Frauen in Pension erreicht schon jetzt nicht einmal die
Hälfte die Höhe der Ausgleichzulage. Bereits jetzt sind fast drei
Viertel der AusgleichszulagenbezieherInnen weiblich.

ArbeitnehmerInnen mit langer Versicherungsdauer:

Wer mit 15 Jahren zu arbeiten beginnt, erwirbt bis zum gesetzlichen
Pensionsantrittsalter weit mehr als 45 Versicherungsjahre – doch
seine Pension erhöht sich dadurch nicht.
Ältere Arbeitslose:

Wer vor dem Pensionsantrittsalter seine Arbeit verliert, erhält
künftig ein „Altersübergangsgeld“ in der Höhe seines
Arbeitslosengeldbezugs plus 20 % Zuschlag. Dieses
„Altersübergangsgeld“ kann bis zu einem Viertel unter der bisher
ausbezahlten Pension liegen. Je länger Arbeitslose und Notstandshilfe
bezogen werden, desto stärker wird die Lebensverdienstsumme gedrückt.

Unsichere Kapitalmärkte:

Die Menschen werden in eine private Vorsorge gedrängt, die sich viele
nicht leisten können und etliche Nachteile in sich birgt. Jeder
zweite Österreicher verdient monatlich weniger als 1280 € netto. Da
bleibt für die private Vorsorge nicht viel übrig. Außerdem haben
ältere Personen durch die fehlenden Übergangsregelungen keine
Möglichkeit zur Eigenvorsorge.

Nachteile des Kapitaldeckungsverfahrens:

- es ist unsicher, weil es von den Börsenkursen abhängig ist

- es ist teuer – die Verwaltungskosten bei Privatversicherungen
betragen ein Vielfaches der staatlichen Pensionsversicherung

- es löst die Probleme, die sich aufgrund der zunehmenden
„Alterung der Gesellschaft“ ergeben, nicht. Im Gegenteil:
Wenn z.B. im Jahr 2030 viele ihre als private Eigenvorsorge an
gesparten Wertanlagen verkaufen müssen, um eine Privat
pension zu erhalten, und entsprechend wenig Junge da sind,
die diese Wertpapiere, Aktien, Fondsanteile, etc. kaufen, ver
fällt der Preis und damit die erhofften Pensionen.

- durch ein stärker auf private Eigenvorsorge ausgerichtetes
System wird ein Pensionssystem insgesamt nicht billiger,
sondern nur anders finanziert: Die Kosten tragen allein die
ArbeitnehmerInnen, die Arbeitgeber zahlen dabei nicht mit.

Durch diese Pensionsreform der Bundesregierung werden die
Pensionen nicht gesichert, sondern nur gekürzt!

Rückfragehinweis:
SPÖ Oberösterreich
Pressereferat
Gerald Höchtler
Tel.: (0732) 772611-22
mailto:[email protected]

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | DS4

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