- 25.04.2003, 11:47:06
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Haubner: "Verein für Konsumenteninformation gewinnt Verfahren gegen Paketzustelldienst"
Etappensieg für Konsumentenschützer
Wien (BMSG/OTS) - Über einen weiteren Erfolg für Konsumentinnen
und Konsumenten freut sich Staatssekretärin Ursula Haubner. Ein
international tätiges Beförderungsunternehmen verwendete im
"Kleingedruckten" Vertragsklauseln, die für den Konsumenten
nachteilig waren.
Das beklagte Unternehmen übernimmt Beförderungsaufträge über
Dokumente und Waren und führt diese Transporte im In- und Ausland
durch. Die vom Unternehmen verwendeten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen beinhalten insgesamt 13 Vertragsklauseln. Das
OLG Wien verurteilte das Unternehmen zur Unterlassung von insgesamt
10 Vertragsbestimmungen in einem Verfahren, das der VKI im Auftrag
des Konsumentenschutzministeriums geführt hat. Unter den
beanstandeten Vertragsklauseln befanden sich unter anderen
Beschränkungen in der Höhe des Schadensersatzes ebenso wie ein
Ausschluss zum Ersatz von Schäden, die durch Verspätungen entstehen.
Das OLG Wien (8. April 2003, 3 R 126/02z) beurteilte diese
Klauseln allesamt als gröblich benachteiligend. Unter anderem
verstoßen diese gegen internationale Abkommen und Bestimmungen des
Konsumentenschutzgesetzes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
"Ein erfreulicher Etappensieg in einem spannenden Verfahren", zeigt
sich die für Konsumentenschutz zuständige Staatssekretärin Haubner
mit dem Verfahren zufrieden und stellt auch weiterhin
branchenumfassende Überprüfungen von Geschäftsbedingungen zum Schutz
der Verbraucher in Aussicht. (Schluss) bxf
Rückfragehinweis: Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen
Staatssekretariat Ursula Haubner
Pressesprecherin Mag. Veronika Ruttinger
Tel.: (++43-1) 71100-6233
mailto:[email protected]
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