• 25.04.2003, 10:36:18
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Neues Service der RTR-GmbH: Alternative Dispute Resolutions (ADR)

Wien (OTS) - Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH bietet den
Marktteilnehmern ab sofort als Ergänzung zu den Schlichtungsverfahren
Alternative Dispute Resolutions (ADR; Alternative Konfliktbeilegung)
an. Wie sich bereits in vielen Bereichen der Wirtschaft gezeigt hat,
können durch professionell moderierte Verhandlungen Konflikte für die
Beteiligten oft wesentlich zufriedenstellender, zukunftsorientierter
und rascher gelöst werden, als dies im Rahmen eines formalen
Verfahrens möglich ist. "Ich gehe davon aus, dass erfolgreiche ADR
durch die zügige und unkomplizierte Vorgehensweise Ressourcen der
Marktteilnehmer für das Kerngeschäft frei macht und damit einen hohen
Nutzen für diese hat", kommentiert Dr. Georg Serentschy,
Geschäftsführer für den Fachbereich Telekommunikation der RTR-GmbH,
die neue kostenfreie Dienstleistung des Fachbereichs
Telekommunikation.

Prozessbegleitung durch die RTR

Die RTR bringt sich bei ADR bevorzugt prozessbegleitend ein und
versucht die Rahmenbedingungen für die Beteiligten so zu gestalten,
dass eine erfolgreiche und rasche Verhandlungslösung des Konfliktes
unterstützt wird. "Der Entwicklung einer lösungsorientierten
Gesprächs- und Konfliktkultur kommt in diesem Prozess besondere
Bedeutung zu", so Serentschy weiter. Nicht vorgesehen ist, dass die
RTR selbst inhaltlich Stellung nimmt bzw. Lösungsvorschläge erstellt.

Oberstes Prinzip: Selbstbestimmung

Oberstes Prinzip von ADR ist, dass die Konfliktparteien
selbstbestimmt handeln können und zu einer gemeinsamen Lösung finden,
die den Interessen aller am besten entspricht ('win-win'). Diese
Qualität kann bei Entscheidungen durch Dritte (Behörde oder Gericht)
oft nur schwer erreicht werden.

Weitere mögliche Vorteile, die für einvernehmliche
Verhandlungslösungen sprechen, sind positive Auswirkungen auf
zukünftige Geschäftsbeziehungen und Rechtssicherheit, da lange
Rechtsmittelverfahren vermieden werden.

Voraussetzungen für ADR

Wurden bereits nachweislich von den Konfliktparteien Versuche zur
Streitbeilegung gemacht und steht das Konfliktthema in
offensichtlichem Zusammenhang mit der Erbringung von
Telekommunikationsdienstleistungen, kann ADR bei der RTR-GmbH in
Anspruch genommen werden. Endnutzer, also Nutzer, die keine
öffentlichen Telekommunikationsdienste anbieten, sind davon
ausgenommen. Der Versuch mittels ADR einen Konflikt zu lösen, wird
von der RTR allerdings nur dann unternommen, wenn alle
Konfliktbeteiligten freiwillig ihr Interesse an einer
Verhandlungslösung bekunden und der Konflikt zwischen den Beteiligten
nicht schon einmal Gegenstand von ADR war oder bereits rechtskräftig
entschieden wurde.

Ein Fragebogen, der von den Konfliktbeteiligten ausgefüllt wird
und den Sachverhalt kurz und prägnant darstellt, dient als Basis für
ADR. Die Verhandlungen können noch wesentlich schneller eingeleitet
werden, wenn sich alle am Konflikt Beteiligten gemeinsam (und mit von
allen Konfliktbeteiligten jeweils ausgefüllten Fragebogen) an die RTR
wenden. Es steht den Beteiligten allerdings auch offen, die
Verhandlungen jederzeit und ohne Begründung abzubrechen.

Eine für die Konfliktbeteiligten zufriedenstellende Konfliktlösung
ist das bestmögliche Ergebnis einer ADR-Verhandlung; es sind auch
andere positive Resultate wie beispielsweise die Festlegung eines
weiteren Verhandlungstermins oder die Einigung über Teilbereiche des
Konflikts denkbar.

Feedback erwünscht

Gemäß dem Motto "Stärken stärken und Schwächen schwächen" wird die
RTR nach Vorliegen eines Verhandlungsergebnisses von den
Konfliktbeteiligten ein Feedback über den Ablauf von ADR (Was war
hilfreich? Was hat die Konfliktlösung begünstigt/behindert?) und des
Verhandlungsteams einholen.

Rückfragehinweis:
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
MMag. Daniela Andreasch
Tel.: (++43-1) 58 058/106
Fax: (++43-1) 58 058/9106
mailto:[email protected]

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