- 25.04.2003, 10:07:38
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Bösch: "Hinkünftig keine willkürlichen Sanktionen mehr in der EU"
"Freiwilliger Austritt aus der EU für Mitgliedsländer jederzeit möglich"
Wien, 2003-04-25 (fpd) - Der stellvertretende freiheitliche
Klubobmann Abg. Dr. Reinhard E. Bösch erklärte heute, daß es im neuen
Verfassungsvertrag zwei gravierende Neuerungen gäbe.****
Zum einen würde ausdrücklich die Möglichkeit eines freiwilligen
Austrittes aus der Union nach einem entsprechenden innerstaatlichen
Beschluß, angelehnt an die Bestimmungen des Wiener Übereinkommens,
eingeräumt, zum anderen seien dank der neuen Regelung vertragswidrige
willkürliche Sanktionen gegen Mitgliedsstaaten, wie sie im Jahre 2000
gegen Österreich verhängt wurden, nicht mehr möglich.
Dies seien laut Bösch schon längst fällig gewesene Bestimmungen,
welche nun endlich in den Artikeln 45 und 46 des Verfassungsvertrages
ihren Platz gefunden hätten. Durch solche Regelungen würden
Mißverständnisse ausgeräumt und die Union für ihre Bürger
transparenter. Des weiteren legen die Entwürfe zum neuen
Verfassungsvertrag fest, daß der Arbeitsweise der Union der Grundsatz
der Gleichheit der Bürger zugrunde liegen müsse. Das heiße, daß alle
Unionsbürger ein gleiches Maß an Aufmerksamkeit seitens der Organe
der Union genießen würden. Auch dies sei laut Bösch ein wichtiger
Schritt in Richtung Steigerung der demokratischen Legitimation der
Organe. Der Bürger könne so mehr zur Entscheidungsfindung in der
Union beitragen, sowie den Entscheidungsfindungsprozeß besser
verfolgen und beurteilen.
Ebenso solle die EU besondere Beziehungen zu den Staaten in ihrer
Nachbarschaft entwickeln, um einen Raum des Wohlstands und der guten
Nachbarschaft zu schaffen, der sich durch enge, friedliche
Zusammenarbeit auszeichne. Zu diesem Zweck könne die Union spezielle
Abkommen mit den betreffenden Ländern schließen, um Möglichkeiten zu
gemeinsamem Vorgehen in gewissen Bereichen zu eröffnen, schloß Bösch.
(Schluß)
Rückfragehinweis: Freiheitliches Pressereferat
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