- 11.04.2003, 10:15:20
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ÖAMTC-Juristen erheben Höchstgerichts-Beschwerde wegen Schikane bei EU-Aufkleber
Trotz EU-Kennzeichens ist bei Reisen ins Ausland oft das "A" erforderlich
Wien (ÖAMTC-Presse) - Selbst gut Gemeintes kann teuer kommen, wie
der Fall eines Autofahrers beweist: Die Behörde hatte einen Tiroler
bestraft, weil der blaue EU-Aufkleber am Kennzeichen links
unmittelbar neben dem I von "Innsbruck-Land" aufgeklebt war. Die
Beamten sind der Ansicht, damit sei das Kennzeichen unlesbar geworden
und verlangten damals 800 Schilling (ca. 60,- Euro) Strafe.
Gegen diese Bestrafung und die Bestätigung durch die
Rechtsmittelbehörde hat nun ein ÖAMTC-Mitglied mit Unterstützung
durch die Clubjuristen den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) angerufen.
ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer hält diese Bestrafung für eine kleinliche
Schikane und ist überzeugt, dass das Verhalten des nicht
ordnungsgemäßen Aufklebens nicht verboten ist. Schon
Verkehrsministerin Monika Forstinger hatte in einem Erlass
ausdrücklich die Anbringung des Euro-Zeichens für zulässig erklärt,
wenn keine Zeichen oder die Zwischenräume abgedeckt werden. "Der
Platz vor dem ersten Zeichen ist aber kein Zwischenraum",
argumentiert Jurist Martin Hoffer in der Beschwerdeschrift an das
Höchstgericht.
Bis zum Entscheid des VwGH, der voraussichtlich die Rechtsansicht
des Clubjuristen bestätigen wird, vergeht viel Zeit. Daher rät Hoffer
beim Anbringen von EU-Aufklebern zur Vorsicht. Ganz besonders ist auf
den Abstand zwischen Kennzeichen-Text und Aufkleber zu achten. Die
Breite eines halben Fingers sollte ausreichen. Sonst besteht die
Gefahr, dass wieder ein Exekutivbeamter meint, man wolle sich
vielleicht durch "Unleserlichmachen" des Kennzeichens der Verfolgung
durch die Exekutive entziehen.
"Will man sich Zores mit dem Aufkleben ersparen, gibt es noch eine
andere Möglichkeit", führt ÖAMTC-Jurist Hoffer aus. Seit November des
Vorjahres kann jeder "EU-Fan" freiwillig die Kennzeichen-Tafeln gegen
solche mit offiziellem Euro-Zeichen umtauschen lassen. Lediglich die
Kosten für eine Garnitur Tafeln (für Pkw 1 Paar 18,- Euro, Motorrad
9,80 Euro) sind zu bezahlen.
EU-Kennzeichen allein genügen nicht in ganz Europa
Für Fahrten ins Ausland ist normalerweise ein internationales
Unterscheidungszeichen notwendig, auch wenn ein blauer EU-Aufkleber
auf der Tafel angebracht wurde. Wer allerdings schon die amtliche
"EU-Kennzeichentafel" mit aufgedrucktem blauen Feld und weißem "A"
besitzt, kann damit ohne zusätzlichen ovalen "A-Aufkleber" alle
EU-Länder, die Schweiz, Ungarn, Liechtenstein, Serbien und
Montenegro, Bulgarien, Litauen und Norwegen besuchen. Bei Fahrten
nach Tschechien, Slowenien, Polen und Lettland sowie in die Slowakei
ist aber weiterhin - also auch bei Verwendung eines neuen
EU-Kennzeichens - immer der große ovale weiße Aufkleber mit schwarzem
"A" erforderlich.
(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Sabine Fichtinger
Rückfragehinweis: ÖAMTC-Pressestelle
Tel.: (01) 711 99-1218
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