• 06.04.2003, 09:52:00
  • /
  • OTS0016 OTW0016

AK: Recht auf kostenlose Privatkopien für Konsumenten absichern

Urheberrechtsnovelle 2003 wird kommenden Dienstag im Justizausschuss beraten - Minister Böhmdorfer soll Konsumentenrechte erhalten

Wien (AK) - Das Recht auf kostenlose Privatkopien auf PCs oder CDs
muss für Konsumenten gesichert werden, fordert AK Konsumentenschützer
Harald Glatz in Hinblick auf den Justizausschuss, in dem am kommenden
Dienstag die Urheberrechtsnovelle beraten wird. Es sind für
Hersteller Regeln nötig, damit für die Konsumenten eine übliche
Anzahl privater Kopien trotz Kopierschutztechniken möglich bleibt.
Außerdem dürfen Konsumenten weder mit ungerechtfertigten Gebühren
belastet noch für die Durchsetzung ihrer privaten Nutzungsrechte
bestraft werden.

Für die AK greift die Novelle zum Urheberrechtsgesetz von
Justizminister Böhmdorfer zu kurz. Daher appelliert die AK erneut an
Minister Böhmdorfer, dieses wichtige Konsumentenanliegen zu
unterstützen, dass kostenlose Privatkopien auf PCs oder CDs für
Konsumenten gesichert werden.

Die EU Richtlinie erlaubt zwar das Kopieren von Musik, Bildern
oder Texten auf die PC Festplatte oder CDs für private oder
öffentliche Zwecke (zB Schulen). Aber die Hersteller erhalten
gleichzeitig einen Freibrief, mit Hilfe von Kopierschutztechniken
jede Kopie zu verhindern, kritisiert Glatz. Beispielsweise können
Hersteller Sicherungskopien bei Software ebenso verhindern, wie das
Abspielen von Musik CDs am PC. Audio, Texte oder Videos können im
Internet gegen Bezahlung für ein einmaliges Runterladen angeboten
werden: Wird das Internet zum "strömenden" Netz ohne private
Speichermöglichkeit, so kommt ein wichtiges Allgemeininteresse mit
langer Tradition unter die Räder. Kommerzielle Urheberinteressen
werden zu Lasten der Interessen der Konsumenten gestärkt.

Das Recht der Konsumenten, eine übliche Anzahl von Kopien
anzufertigen, darf nicht durch Kopierschutztechniken beeinträchtigt
werden. Daher muss der Justizminister dafür sorgen, dass das Recht
auf Kopien für den Privatgebrauch durch Kopierschutztechniken nicht
völlig ausgehöhlt wird. Denn wenn die Hersteller mit den
Urheberrechtsinhabern nicht schleunigst Vereinbarungen treffen, wie
Kopieren - in einer für private Zwecke üblichen Anzahl - trotz
Kopierschutztechniken möglich bleibt, muss der Justizminister Regeln
zum Schutz der Konsumenten in einer Verordnung erlassen, so Glatz.
Seitens der EU Richtlinie wäre das möglich.

Vorgesehen sind in der EU Richtlinie gerechte Ausgleichszahlungen
für die Urheber, also im Wesentlichen für die großen Medienkonzerne,
für freie Werknutzungen, wie zB dem privaten Herunterladen oder
Speichern. Konsumenten dürfen nicht mit neuen Gebühren belastet
werden, sagt Glatz. Hier muss gesorgt werden, dass Konsumenten
künftig nicht doppelt zur Kasse gebeten werden und dabei nicht einmal
ihre Kopierrechte nützen können.

Konsumenten dürfen auch nicht bestraft werden, wenn sie eine
Kopierschutztechnik umgehen, um ausschließlich Kopien für den
privaten Gebrauch herzustellen. Der Entwurf sieht nämlich für jede
Umgehung Unterlassungs- und Schadenersatzklagen vor. Es ist zu
befürchten, dass gewerblichen Raubkopierern nur selten das Handwerk
gelegt werden kann. Dafür werden aber Privatpersonen von der
berechtigten Nutzung oder überhaupt der Teilnahme an der
Infogesellschaft ausgeschlossen.

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Tel.: ( ++43-1) 501 65
mailto:doris.strecker@akwien.at
http://www.akwien.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKW

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel