• 04.04.2003, 19:39:45
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  • OTS0221 OTW0221

ÖAAB-PD: Nur ein Bezug für ÖAAB-Bundesobmann Fasslabend

Verzicht auf Nationalratsbezug rechtlich nicht möglich - Betrag gespendet

Wien, 04. April 2003 (ÖAAB-PD) Zur Darstellung in der morgen
erscheinenden Ausgabe der "Kronen-Zeitung", wonach Bundesobmann Dr.
Werner Fasslabend zwei Bezüge erhalte, ist festzuhalten: Fasslabend
hat einen Bezug - die Ministerpension, etwas über 5000 Euro netto.
Der Rest des Abgeordnetengehalts, der nach Abzug des über die
Deckelung für Politikerbezüge hinausgehenden Betrags übrigbleibt
(rund 1200 Euro netto) wird für soziale Einrichtungen gespendet. Der
Verzicht auf den gesamten Abgeordnetenbezug wurde von Fasslabend
beantragt, ist aber rechtlich nicht möglich, sodass die Vergabe an
eine soziale Einrichtung der einzig reale Weg ist. Zu den
Aussagen von Ex-Finanzminister Edlinger im "Kurier", er habe auf
seinen Nationalratsbezug verzichtet: Edlingers Pension lag offenbar
über der Höchstgrenze der Bezügedeckelungsbestimmung für Politiker,
wodurch von seinem Abgeordnetenbezug nach der Deckelung nichts
übriggeblieben
ist. ****
(Schluss)

Rückfragehinweis: ÖAAB-Pressestelle
Tel.:(++43-1) 40143/217

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