• 04.04.2003, 10:55:36
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FPÖ: Ist der Vienna City Tower ein Phantombau?

Wien (OTS) - Um die Baubewilligung bzw. den Bau des Vienna City
Towers herrsche eine völlig unrechtmäßige Situation, stellten Freitag
GR Heinz-Christian Strache und Stadtrat a.D. Walter Prinz in einem
Pressegespräch der FPÖ fest. Die beiden Politiker verwiesen dabei auf
einen Bescheid der Bauoberbehörde für Wien aus dem Februar dieses
Jahres betreffend Anrainerrechte, in dem eine Grundbuchseinlagezahl
für den Vienna City Tower in der Marxergasse im 3. Bezirk angeführt
wird, die aber laut Grundbuch den Bunker im Arenbergpark ausweist.
Schlussfolgerung der FPÖ-Politiker: Eine Baubewilligung für ein
Grundstück, das es nicht gibt, ist ungültig, eine
Benützungsbewilligung für einen Bau mit ungültiger Baubewilligung ist
nicht möglich. Nach FPÖ-Version ist der Vienna City Tower also ein
"Phantombau", der Bescheid sei ein Schildbürgerstreich.

Strache erinnerte in dem Pressegespräch an die insgesamt elf
Eingaben und Anträge im Zusammenhang mit dem - nach Meinung der FPÖ -
viel zu hohen Vienna City Tower. Dabei geht es um Anrainerrechte,
Haftungen für Anrainerschäden und schließlich um falsche Anführung
von Grundbuchsdaten. Beschäftigt damit sind der
Verwaltungsgerichtshof, der Verfassungsgerichtshof, das Landesgericht
Wien und die Wiener Bauoberbehörde. Wieso sich UNESCO und ICOMOS
trotz Weltkulturerbe gegen die Höhe des Vienna City Towers nicht
wehren, sei ihm nicht erklärlich, betonte Strache. "Die Vorkommnisse
und Ungereimtheiten" um die Bewilligung und Errichtung des Vienna
City Towers könnten kein Zufall sein, meinte Strache, und sprach von
"bewussten Konstruktionen". Hier sei mit allen Tricks gearbeitet
worden, vermuten die FPÖ-Politiker.

Weitere Informationen: Gemeinderatsklub der FPÖ, Tel.: 4000/81
794, Internet: http://www.fpoe-wien.at/ (Schluss) js/rr

Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz:
http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Johannes Schlögl
Tel.: 4000/81 081
mailto:slo@m53.magwien.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NRK

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