• 28.03.2003, 11:30:00
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  • OTS0112 OTW0112

Rechtsgutachten gegen staatliche Diffamierung religiöser Minderheiten

Univ.Prof. Dr. Christian Brünner zeigt rechtliche Grenzen auf

Graz/Linz (OTS) - Das Forum Religionsfreiheit (FOREF) hat ein
Rechtsgutachten über staatliche Diskriminierung religiöser
Minderheiten in Auftrag gegeben. Das "Gutachten zur Frage der
rechtlichen und verwaltungspraktischen Determinanten staatlicher
Information betreffend "Sekten"" von o.Univ.Prof. Dr. Christian
Brünner, Graz, liegt nun vor und wurde am Freitag, den 28. März, um
11.30 im Linzer Pressezentrum Ursulinenhof (Landstraße 31)
vorgestellt. Anlass der Untersuchung war die tendenziöse Darstellung
von zahlreichen Religionsgemeinschaften auf der CD-ROM "Auf der Suche
nach dem Sinn", die von der OÖ Landesregierung an Schulen verteilt
wurde.

"Im Rechtsgutachten zeigt Prof. Brünner nicht nur die
(inhaltliche) Rechtswidrigkeit der CD-ROM auf. Er behauptet sogar,
dass für die Herausgabe der CD der OÖ Landesregierung jede
gesetzliche Basis fehlt. Auch die Diözese sei bei ihrer
Informationstätigkeit an die Grundrechte gebunden und auch kirchliche
"Sektenexperten" unterliegen der Sorgfaltspflicht. Weiter werden die
Bundesstelle für Sektenfragen und die Sektenbroschüre stark ins
Visier genommen", fasst FOREF-Gründer Peter Zöhrer den Inhalt des
Gutachtens zusammen.

Nach Ansicht der FOREF-Mitglieder ist der Inhalt der CD ein
Rundumschlag, eine einseitige und unqualifizierte Kritik an über 350
religiösen und weltanschaulichen Gruppen. Zöhrer hat deshalb im
Oktober des Vorjahres versucht, LH-Stv. Franz Hiesl Kontakt
aufzunehmen. "Hiesl zu bewegen, Betroffene anzuhören und die
Verteilung der CD zu stoppen, blieben leider ohne Erfolg. Daraufhin
wurde Univ. Prof. Christian Brünner um die Erstellung eines
Rechtsgutachtens gebeten", berichtet Zöhrer.

In dem vorliegenden Gutachten zeigt Brünner die rechtlichen
Grenzen auf, die staatliche Informationen und Warnungen im
Zusammenhang mit "Sekten" beachten müssen. Es geht dabei um
verfassungsrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Grenzen.
So muss zum Beispiel das Grundrecht der Religions- und
Weltanschauungsfreiheit oder der Grundsatz des "Parteiengehörs"
beachtet werden. Prof. Brünner kommt an manchen Stellen des
Gutachtens zum Schluss, dass einige Rechtsvorschriften bzw. die eine
oder andere Informationspraxis verfassungswidrig sind.

Dr. Brünner ist Professor für öffentliches Recht an der
Universität Graz. Er lehnt es ab, jede (minderheits)religiöse
Gemeinschaft, die nicht den mainstream-Religionen oder Konfessionen
entspricht, als "Sekte" zu verunglimpfen. Weiter verurteilt er es,
wenn unter dem Deckmantel der Sektenbekämpfung das fundamentale Recht
der Bürger eingeschränkt wird, die eigene Spiritualität und
Religiosität allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu leben. "Das
Gutachten kann als Mahnung verstanden werden, bei der Sektenberatung
rechtliche Grenzen zu beachten und wegen des Grundrechtes der
Religions- und Weltanschauungsfreiheit eine erhöhte Sorgfalt an den
Tag zu legen. Es ist zu hoffen, dass das Gutachten zu einer
differenzierenden Sicht und Bewertung von Religions- und
Weltanschauungsgruppen führt und bewirkt, dass religiösen
Minderheiten mit Toleranz begegnet wird", meint Zöhrer.

Medienvertreter erhalten das Rechtsgutachten von Prof. Brünner bei
der Pressekonferenz oder direkt bei FOREF-Pressesprecher Günther
Ahmed Rusznak. Herr Rusznak war Pressesprecher der Trauner Moschee
"Mescid Üll-Aksa", deren amtliche Zerstörung sich heute zum zweiten
Mal jährt. Dieses Datum wurde gewählt, um die teilweise stark
ausgeprägte Diskriminierung religiöser Minderheiten (auch staatlich
anerkannter) in Österreich aufzuzeigen.

Rückfragehinweis:
Günther Ahmed Rusznak
FOREF-Pressesprecher
Tel.: 0722972364
mailto:[email protected]
http://www.religionsfreiheit.at

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