• 28.03.2003, 10:57:11
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  • OTS0078 OTW0078

AK Korrektur zu OTS 0039: Regierung will Mieten für neu vermietete Genossenschaftswohnungen saftig erhöhen

Nicht nur ehemalige Bundeswohnungen werden teurer, sondern alle Genossenschaftswohnungen - AK gegen Mieterhöhung bei Neuvergabe oder Übernahme

Wien (AK) - Im zweiten Absatz muss es richtig heißen: Die
Mietverteuerung bei einer Wohnungsübernahme durch zB Kinder soll
sogar für alle Genossenschaftswohnungen gelten. (statt: Die
Wohnungsübernahme durch zB Kinder soll sogar für alle
Genossenschaftswohnungen gelten. )

Wien (AK) - Wohnen soll teurer werden: Nicht nur für die
ehemaligen gemeinnützigen Bundeswohnungen, sondern für alle
Mietwohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen. Die Regierung plant,
die Mieten bei Neuvermietung und Übernahme zB durch Kinder
empfindlich anzuheben, kritisiert die AK. Die AK hat berechnet: Um
140 Euro mehr Miete monatlich müsste künftig der Sohn zahlen, wenn er
die 100 Quadratmeter Wohnung seines Vaters in der Steiermark
übernimmt. Die AK lehnt die geplanten Mieterhöhungen für die
Genossenschafts- und ehemals gemeinnützigen Bundeswohnungen ab.

Die Mieter der ehemals gemeinnützigen Bauvereinigung des Bundes
wurden getäuscht. Finanzminister Grasser hat versprochen, dass diese
Mieter, die ihre Wohnung nicht kaufen wollen oder können, nicht
belastet werden. Jedoch die Befürchtungen der AK haben sich nun
bestätigt. Jetzt sollen die Mieten - wenn die Wohnung in der Familie
weitergegeben wird - empfindlich angehoben werden. Die Regierung
betreibt damit Budgetsanierung auf dem Rücken junger Familien. Die
Mietverteuerung bei einer Wohnungsübernahme durch zB Kinder soll
sogar für alle Genossenschaftswohnungen gelten. Darüber hinaus werden
auch Neuvermietungen teurer. Bei 500.000 gemeinnützigen Mietwohnungen
und fünf Prozent Wechselrate im Jahr würde das für 25.000 Mieter
jährlich die Miete empfindlich erhöhen.

Bisher dürfen die Genossenschaften und die ehemals gemeinnützigen
bundeseigenen Wohnbaugesellschaften BUWOG, WAG, ESG Linz und WBG bei
der Neuvermietung von günstigen, älteren Wohnungen oder, wenn etwa
die Kinder oder Enkel die Wohnung ihrer Eltern oder Großeltern
übernehmen wollen, die Nettomiete (ohne Betriebs-, Verwaltungskosten
und Mehrwertsteuer) auf 2,76 Euro pro Quadratmeter erhöhen, wenn sie
vorher unter diesem Betrag lag. Dieser Betrag von netto 2,76 Euro pro
Quadratmeter errechnet sich aus dem burgenländischen Richtwert minus
30 Prozent.

Nun plant Finanzminister Grasser diese Mieten empfindlich
anzuheben. Die gemeinnützigen Bauvereinigungen sollen bei einer
Neuvermietung und auch beim Eintritt in den Mietvertrag durch
volljährige Kinder, Enkel oder Geschwister den Richtwert des
jeweiligen Bundeslandes abzüglich 20 Prozent verlangen. Die AK hat
berechnet: Ein steirischer Mieter, der seine 100 Quadratmeter Wohnung
an seinen Sohn und dessen Familie abtritt, zahlt jetzt eine
Brutto-Monatsmiete von 540 Euro. Sein Sohn müsste nach der neuen
Regelung um 140 Euro monatlich mehr zahlen: Nach der bisherigen
gesetzlichen Regelung kann ihm der Mietzins nicht angehoben werden.

Die AK lehnt die geplanten Mietpreiserhöhungen für die
gemeinnützigen Mietwohnungen und ehemals gemeinnützigen
Bundeswohnungen entschieden ab. Die Mietwohnungen müssen leistbar
bleiben. Die Belastungen würden vor allem junge Familien treffen.

Rückfragehinweis: Doris Strecker
AK Wien Kommunikation
Tel.: ( ++43-1) 501 65 2677
mailto:[email protected]
http://www.akwien.at

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