• 27.03.2003, 15:14:36
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THEMA ÖIAG IM RECHNUNGSHOFAUSSCHUSS Finz und Fiedler zur Frage: Ist der Staat ein schlechter Unternehmer?

Wien (PK) - Zweiter Punkt auf der Tagesordnung des heutigen
Rechnungshofausschusses war der Tätigkeitsbericht über das
Verwaltungsjahr 2001 (III-1 d.B. und Zu III-1 d.B.). Gemeinsam
mit Rechnungshofpräsident Franz Fiedler, Staatssekretär Alfred
Finz, Vorstandsdirektor Peter Michaelis und
Aufsichtsratsvorsitzendem Alfred Heinzel analysierten die
Abgeordneten zunächst die Auswirkungen des ÖIAG–Gesetzes 2000 auf
die Schuldengebarung. Dem Bericht war zu entnehmen, dass die
Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG) durch einen
beschleunigten Verkauf von Tochtergesellschaften im Jahr 2000 die
Voraussetzungen für einen verstärkten Schuldenabbau geschaffen
hatte. Die Privatisierungserlöse in der Gesamthöhe von 2,38 Mrd.
€ flossen aber nur zu 31,7 % in die Tilgung von
Verbindlichkeiten, für die der Bund haftet, obwohl das ÖIAG-
Gesetz für diesen Zweck eine Quote von 80 % vorschreibt. Für die
Rückzahlung des nachrangigen Gesellschafterdarlehens der Republik
Österreich an die ÖIAG sollten 20 % des Privatisierungserlöses
verwendet werden, tatsächlich waren es aber nur 7,9 %, wie die
Rechnungshofprüfer feststellten. Die weiterhin bestehende
Bundeshaftung lasse, so der Rechnungshof, eine Inanspruchnahme
des Bundes befürchten, wenn das Privatisierungsergebnis nicht zur
Schuldentilgung ausreicht oder wenn die ÖIAG aufgelöst wird.

Staatssekretär Alfred Finz erläuterte, dass die
Privatisierungsgewinne, wie sie das ÖIAG-Gesetz definiere, im
Jahr 2000 nicht 2,38 Mrd. €, sondern 943,9 Mill. € betrugen. Die
ÖIAG habe Verbindlichkeiten mit Refundierungsregelung in der Höhe
von 755,1 Mill. € getilgt; das habe 80 % des
Privatisierungsgewinns entsprochen. Das nachrangige
Gesellschafterdarlehen verringerte sich um 188,8 Mill. €. Die
80:20-Regelung entspreche dem Willen des Gesetzgebers, erst
Schulden abzubauen und erst in zweiter Linie an das Budget zu
denken.

Der Befürchtung von SP-Abgeordneten, Finanzminister Grasser wolle
nun "flott" privatisieren, widersprach Staatssekretär Finz, indem
er klarstellte, dass nicht der Finanzminister, sondern die
Bundesregierung Privatisierungsaufträge an die ÖIAG erteile. Es
sei nie ein Zeitpunkt genannt worden, bis zu dem privatisiert
werden solle. Vielmehr gehe es darum, bestmögliche Erlöse zu
erzielen und österreichische Interessen zu wahren. Diese
Zielsetzung konnte bei den bisherigen Privatisierungsschritten
erfolgreich umgesetzt werden. In diesem Sinne sei es gelungen,
aus der ÖIAG, einer noch im Jahr 2000 überschuldeten
Gesellschaft, ein gesundes Unternehmen zu machen.

Abgeordneter Günther Kräuter (S) sprach die Probleme an, die
durch eine Auflösung der ÖIAG entstehen könnten und fragte, was
mit den Vermögenswerten geschehen solle, etwa bei der Voest-
Alpine, deren tatsächlicher Wert wesentlich höher sei als der
Börsenwert. Kräuter fragte auch nach dem Unternehmenskonzept der
ÖIAG, das immer noch nicht auf dem Tisch liege.

Abgeordneter Hermann Gahr (V) erkundigte sich nach den konkreten
Privatisierungsvorhaben und den Zielen der ÖIAG in der laufenden
Gesetzgebungsperiode sowie nach den Perspektiven der ÖIAG in der
Zeit nach den Privatisierungen.

Abgeordneter Christian Puswald (S) interessierte sich für den
Unternehmensgegenstand der ÖIAG, der einerseits das
Privatisierungsmanagement, aber auch das Beteiligungsmanagement
im Sinne des Haltens, Ausübens und des Erwerbs von Anteilsrechten
umfasse. Wenn nun Finanzminister Grasser den hundertprozentigen
Verkauf der ÖIAG-Beteiligungen ankündige, widerspricht dies für
Puswald dem gesetzlichen Auftrag der ÖIAG. Weiters erinnerte
Puswald daran, dass es auch das Anliegen der Regierungsparteien
sei, Kernanteile an den ÖIAG-Unternehmen in Österreich zu halten.
Gegenüber Plänen zur Gründung einer neuen
Beteiligungsgesellschaft nach der Auflösung der ÖIAG führte
Puswald ins Treffen, dass eine solche Gründung wegen der damit
verbundenen Kosten nicht sinnvoll sei.

ÖIAG-Aufsichtsratsvorsitzender Alfred Heinzel führte aus, dass
die ÖIAG aus strategischen Gründen auch Ankäufe tätigen kann, ein
Beispiel dafür sei die Kapitalerhöhung bei der Voest-Alpine.
Privatisierungsaufträge kommen vom Eigentümer.

ÖIAG-Vorstandsdirektor Peter Michaelis wies zunächst auf die
erfolgreiche Reduzierung der ÖIAG-Verbindlichkeiten seit dem Jahr
2000 hin, was dazu geführt habe, dass die ÖIAG nun imstande sei,
ihren Zinsendienst aus eigener Kraft zu bedienen. Die ÖIAG sei
nicht mehr auf den Staat angewiesen. Außerdem sei der Wert der
ÖIAG in diesen Jahren so sehr gesteigert worden, dass eine 2,8-
fache Überdeckung der Schulden erreicht werden konnte. Ein in
sich ruhendes Unternehmen sei so entstanden. Hinsichtlich der
Voest-Alpine teilte Vorstandsmitglied Michaelis mit, dass der
Aktienwert um 40 bis 45 % unter dem tatsächlichen Kapitalwert
liege. Niemand denke daran, Vermögen zu verschleudern, sagte
Michaelis, der es als "großartig" bezeichnete, wenn es möglich
wäre, einen österreichischen Interessenten für das Unternehmen zu
finden.

Rechnungshofpräsident Franz Fiedler stellte einmal mehr die Frage
nach dem Unternehmenskonzept der ÖIAG und bekundete sein großes
Interesse an einem solchen Konzept.

Abgeordneter Kurt Gaßner (S) wollte wissen, wie es mit der ÖIAG
weitergehe, zumal Finanzminister Grasser die Auflösung der ÖIAG
in der laufenden Gesetzgebungsperiode als sein Ziel genannt habe.
Gassner befürchtete einen Ausverkauf der Betriebe und machte auf
offene sozialrechtliche und pensionsrechtliche Fragen aufmerksam,
die er dem Finanzminister stellen möchte, weswegen er die
Anwesenheit des Finanzministers in der Ausschusssitzung
beantragte.

Abgeordneter Christian Puswald (V) meinte, es stehe im
Widerspruch zum ÖIAG-Gesetz, wenn die Regierung sage, die
Privatisierung müsse in dieser Gesetzgebungsperiode abgeschlossen
werden. Überdies unterstrich Puswald das Interesse Österreichs,
industrielle Headquarters im Land zu behalten.

Abgeordneter Werner Kogler (G) ortete ein Spannungsfeld zwischen
politisch determinierten zeitlichen Vorgaben für die
Privatisierung und den Anforderungen einer optimalen
Vermögensgebarung. Politische Vorgaben ließen befürchten, dass
keine optimalen Erlöse erzielt werden können.

Staatssekretär Alfred Finz stellte mit aller Klarheit fest, dass
es nicht der Finanzminister, sondern die Bundesregierung sei, die
Privatisierungsaufträge erteile. Das Motiv für die Privatisierung
sei die historische Erfahrung, dass der Staat ein schlechter
Unternehmer sei. Die Hoffnung, der Staat könnte als Eigentümer
von Unternehmen Arbeitsplätze sichern, habe sich als trügerisch
erwiesen. Daher hätten nicht erst die jetzige, sondern auch schon
frühere Bundesregierungen Betriebe verkauft. Die 80:20-Regelung
bringe das Interesse des Eigentümers zum Ausdruck, das
nachrangige Gesellschafterdarlehen in der Höhe von 487 Mill. €
aus den Jahren 1994/95 durch Privatisierungsgewinne abzudecken.

ÖIAG-Aufsichtsratsvorsitzender Alfred Heinzel bat um Verständnis
dafür, dass der ÖIAG-Aufsichtsrat das ÖIAG-Arbeitskonzept
vertraulich behandle, weil es sich als ausgesprochen schwierig
herausgestellt habe, die Vertraulichkeit von Dokumenten der ÖIAG
zu wahren. Diese Vertraulichkeit sei aber aktien- und
börsenrechtlich geboten.

Auch ÖIAG-Vorstandsdirektor Peter Michaelis unterstrich die
Notwendigkeit, ÖIAG-Dokumente, zu denen das
Privatisierungsprogramm und das Unternehmenskonzept gehören,
vertraulich zu behandeln, weil es sich um börsennotierte
Unternehmen handelt und jede öffentliche Äußerung zu einem
Schaden für die Aktionäre führen könne. Dies sei der Grund, warum
der Aufsichtsrat sehr restriktiv mit Unterlagen umgehe.

Zum Spannungsfeld zwischen politischen Erwartungen und
wirtschaftlich sinnvollen Entscheidungen sagte Michaelis, dass in
seiner Zeit als ÖIAG-Vorstandsdirektor niemals politische
Überlegungen betriebswirtschaftlichen Überlegungen übergeordnet
worden seien. Derzeit gebe es noch keinen neuen Regierungsauftrag
für Privatisierungen; alles, was zu privatisieren sei, stehe im
geltenden Privatisierungsauftrag. Wenn es einmal kein
Beteiligungsmanagement mehr geben sollte, werde es Sache des
Gesetzgebers sein, das ÖIAG-Gesetz zu ändern.

Rechnungshofpräsident Franz Fiedler hielt fest, dass ein
jährliches Privatisierungskonzept kein Unternehmenskonzept sein
könne, weil es ja auch den gesetzlichen Auftrag zum
Beteiligungsmanagement gibt. Ihm sei nie klar geworden, welche
Strategie hinter den jeweiligen - im einzelnen unterschiedlichen
- Beteiligungen stehe.

Zur pauschalen Feststellung von Staatssekretär Finz, der Staat
sei ein schlechter Unternehmer, sagte der Rechnungshofpräsident,
man müsse jeweils fragen, für wen Unternehmensentscheidungen
jeweils gut seien, für die Aktionäre oder für die sozial
Schwachen. Auch bei den Aktionären sei zu unterscheiden, ob im
Sinne der "Abzocker" oder langfristiger Anleger entschieden
werde, die nicht an rasche Gewinne, sondern an Investitionen für
die nächste Generation denken. Es habe sich zweifellos
herausgestellt, dass der Staat Betriebe hatte, die schlecht
laufen. Im Bereich der Daseinsvorsorge könne man aber nicht
pauschal behaupten, dass sich die öffentliche Hand als ein
schlechter Unternehmer erwiesen habe.

Zeitliche politische Vorgaben für die Privatisierung dienen nicht
der Erlösmaximierung, hielt auch der Rechnungshofpräsident fest.
Auch eine zeitliche Angabe wie "in dieser Gesetzgebungsperiode"
sei problematisch, weil eine Gesetzgebungsperiode sehr kurz sein
könne.

Privatisierungen können Vorteile haben. Der Rechnungshof habe
Privatisierungen daher nie abgelehnt. Er habe aber immer gemahnt,
Privatisierungen gut vorzubereiten, um Fehlentscheidungen zu
vermeiden.

In einer weiteren Verhandlungsrunde unterstrich Abgeordneter
Kräuter (S) das Interesse der öffentlichen Kontrolle gegenüber
der ÖIAG, während Abgeordneter Puswald (S) nach der Verantwortung
für die Abgabe von Gratisaktien der Telekom Austria an die
Telekom Italia im Zuge des Telekom-Börsegangs fragte.

Abgeordneter Roderich Regler (V) zeigte sich überzeugt, dass die
Bundesregierung für die ÖIAG Entscheidungen treffen werden, die
auf das Vermögen des Staates Rücksicht nehmen und konnte keinen
Widerspruch zwischen der Privatisierung und dem Halten von
Beteiligungen erkennen. Die Anwesenheit des Finanzministers sei
nicht notwendig, weil er von Staatssekretär Finz optimal
vertreten werde.

Staatssekretär Finz betonte, dass das neue ÖIAG-Gesetz dafür
gesorgt habe, dass Politik und Betriebswirtschaft völlig getrennt
wurden. Es bestehe eine saubere Trennung zwischen Staat und
Staatswirtschaft seit dem Jahr 2000.

ÖIAG-Aufsichtsratsvorsitzender Heinzel bekannte sich zur
öffentlichen Kontrolle, bat aber um Verständnis dafür, dass der
ÖIAG-Aufsichtsrat auch das Aktiengesetz und das Börsegesetz
einhalten müsse.

Den Begriff "Kernaktionär", der nur in Österreich verwendet
werde, problematisierte Heinzel. Es wäre nicht schwierig, 25 %
eines attraktiven Unternehmens zu erwerben und so Kernaktionär zu
werden. Nur die Tüchtigkeit der österreichischen Unternehmer
könne industrielle Headquarters in Österreich garantieren.

Die Abgabe von Gratiskaktien an die Telekom Italia sei im
Syndikatsvertrag zwischen der Telekom Austria und der Telekom
Italia für den Fall des Börsegangs der Telekom Austria vereinbart
worden. Die Verantwortung für diesen Vertrag liege vor seiner
Zeit als Aufsichtsratsvorsitzender.

Vorstandsdirektor Michaelis sagte zum Verhältnis von
Privatisierungs- und Beteiligungsmanagement, dass das
Beteiligungsmanagement mit dem Tag ende, an dem das Unternehmen
privatisiert werde. Auch nach der Privatisierung werden noch
Beteiligungen bestehen, die von einer neuen Gesellschaft
verwaltet werden sollen. Er hoffe, dass das bestehende Know-how
in eine solche Gesellschaft eingebracht werde. Auf die Erhaltung
von Headquarters fühle sich die ÖIAG verpflichtet. Dies sei eines
ihrer Ziele. (Schluss)

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