Ein geschlossenes Auftreten der EU ist international unerlässlich
Brüssel/Wien, 27. März 2003 (ÖVP-PK) "Die Inkonsistenz der
Europäischen Union tritt nicht nur in der Wirtschaftspolitik, sondern
auch und gerade in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik klar
zu Tage. Schon die im jetzigen EU-Vertrag existierenden Regeln hätten
bei entsprechender Berücksichtigung eine Krise verhindern müssen.
Trotzdem macht offenbar jeder was er will, wenn es darauf ankommt",
kritisierte Karas heute in Brüssel. Auch in der GASP trete die schon
in der Wirtschaftspolitik sichtbare Diskrepanz zwischen Worten und
Taten klar zutage: "Wir wollen alle die UNO stärken. Nicht einmal die
beiden ständigen Sicherheitsratsmitglieder aus den Reihen der EU-
Staaten haben sich um eine gemeinsame Vorgangsweise bemüht", so Karas
weiter. ****
Wenn es aber um eine starke Rolle der Europäischen Union auf der
internationalen Bühne gehe, sei ein geschlossenes Auftreten
unerlässlich. "Unsere Chance heißt auch hier nur mehr Europa. Wir
müssen darauf hinarbeiten, die Kluft zwischen nationalen Handlungen
und Interessen und den europäischen Zielen und Beschlüssen zu
schließen. Ansonsten wird auch der Konvent nichts erreichen", sagte
Karas.
Der österreichische Europaparlamentarier unterstützte in diesem
Zusammenhang auch den Vorschlag, die beiden derzeitigen
Sicherheitsratsplätze von Frankreich und Großbritannien an die EU als
solche zu übertragen. "Ein solcher Schritt würde die außenpolitische
Rolle der EU massiv stärken. Das wäre ein wesentlicher Schritt in
eine bessere Zukunft, die wir dringend benötigen. Allein der Umstand,
dass es dem Europäischen Parlament nicht gelungen ist, zum Irak-Krieg
heute eine gemeinsame Resolution zu verabschieden, ist ein weiterer
trauriger Beweis dafür", so Karas abschließend.
Rückfragen: MEP Mag. Othmar KARAS, Tel.: 0032-2-284-5627
(okaras@europarl.eu.int) oder Mag. Philipp M. Schulmeister, EVP-ED
Pressestelle, Tel.: 0032-475-79 00 21 (pschulmeister@europarl.eu.int)
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | VPK