- 26.03.2003, 13:03:35
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Kabas: Verfassungswidrigkeit des Ausländerwahlrechtes evident!
Wien, 2003-03-26 (fpd) - "Auch der für 24. April angekündigte
Beharrungsbeschluß im Wiener Landtag kann nichts daran ändern, daß
die Verfassungswidrigkeit des Ausländerwahlrechtes evident ist und
der Verfassungsgerichtshof in weiterer Folge damit zu befassen sein
wird", so heute der Obmann der Wiener Freiheitlichen Mag. Hilmar
Kabas in einer Replik auf diesbezügliche Aussagen Brauners. ****
Stadträtin Brauner werde es somit auch zu verantworten haben, wenn
jetzt mit Millionenaufwand das Ausländerwahlrecht beworben werde,
gleichzeitig aber das Gesetz sehr stark wackelt. Immerhin wisse die
Wiener Stadtregierung, daß der Verfassungsgerichtshof mit dem
Ausländerwahlrecht befaßt werde. Vor diesem Hintergrund sei es
fahrlässig, Steuermillionen zur Bewerbung heranzuziehen, so Kabas,
der ankündigte, im gegebenen Falle einen Antrag zur Prüfung der
Brauner-Initiative beim Wiener Kontrollamt in Evidenz zu halten.
(Schluß) HV
Rückfragehinweis: FP-Wien 4000/81794
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